Der Vatikan-Prozess geht in die Schlussphase

Quelle: FSSPX Aktuell

Am 13. Juni 2023 fand die 61. und letzte Anhörung im „Vatikan-Prozess“ statt. In dem Verfahren geht es um die angeblich betrügerische Verwendung von Geldern des Staatssekretariats für den Kauf eines Gebäudes in London. Mit der Anhörung wurde die Phase der Zeugenvernehmung abgeschlossen.

In der kurzen Sitzung befasste sich das Gericht mit den letzten Anträgen der Verteidigung. Richter Giuseppe Pignatone lehnte alle Anträge auf zusätzliche Dokumente oder Anhörungen ab. Er stimmte jedoch einem Antrag zu, der sich auf die Aussagen von Gianluigi Torzi, einem der Angeklagten, bezog, der nicht erschienen war. Im Juni 2020 war er jedoch festgenommen und verhört worden – bevor er nach einigen Tagen wieder freigelassen wurde. 

Auf Anordnung des Richters dürfen alle Aussagen von Torzi – seine Vernehmung im Juni 2020, wie auch seine Verteidigungsschrift – ohne Kreuzverhör nicht dazu verwendet werden, einen der anderen neun Angeklagten des Prozesses zu belasten. 

Dagegen wurde der Antrag abgelehnt, Einsicht in die Dokumente der Vereinbarungen und Verträge zu erhalten, die das Staatssekretariat mit der Credit Suisse und drei anderen Schweizer Finanzunternehmen zur Verwaltung der Gelder unterzeichnet hatte. Die Papiere wurden nie in den entsprechenden vatikanischen Archiven gefunden und hätten per Rechtshilfeersuchen angefordert werden müssen. 

In einem ersten Beschluss, der nach einer Stunde Verhandlung verlesen wurde, lehnte das Gericht auch den Antrag einiger Verteidiger auf Anhörung der jeweiligen technischen Berater ab. 

Am Ende der etwas mehr als dreieinhalb Stunden dauernden Anhörung bestätigte der Vorsitzende Richter Pignatone, dass die Anklage gegen Promoter Diddi am 18. Juli um 15 Uhr beginnen und auch am 19. und 20. Juli fortgesetzt werden wird. Das Ganze wird am 24. um 15.00 Uhr, am 25. und falls nötig am 26. fortgesetzt. Die Nebenkläger können ab dem 27. September ihre Schlussanträge stellen, während ab dem 5. Oktober die Verteidigung der Angeklagten an der Reihe ist.