Diözese Buffalo spricht Priesterbruderschaft St. Pius X. die Katholizität ab

Quelle: District of the USA

Einem Ehepaar, das die Kapelle der Priesterbruderschaft St. Pius X. in New York besucht, wurde durch die örtliche Diözese die Fähigkeit abgesprochen, als Taufpaten für ein Baby in der Verwandtschaft zu fungieren.

In den vergangenen Wochen ist in Buffalo, New York, ein beklagenswerter und irritierender Vorfall ans Licht gekommen, der die Priesterbruderschaft St. Pius X betrifft. Kirchenvertreter der Diözese Buffalo traten in Aktion, als ihnen zu Ohren kam, dass ein Ehepaar, welches die Gottesdienste der Priesterbruderschaft besucht, die Patenschaft bei der Taufe ihrer Nichte am Sonntag, dem 15. April 2018, übernehmen sollten.

Dem Ehepaar X, Gemeindemitglieder der Kapelle der Priesterbruderschaft Unsere liebe Frau vom Rosenkranz, wurde durch die Diözese mitgeteilt, dass sie bei der Taufe nicht als Taufpaten fungieren könnten. Sie könnten stattdessen als „Zeugen“ (gemäß Kanon 874 §2) assistieren. Dieser Entscheid erfolgte durch die Interims-Kanzlerin der Diözese, Schwester Regina Murphy, SSMN, und wurde von Edward Grosz, Hilfsbischof von Buffalo, bestätigt.

Die Diözese verdeutlicht ihre Position

Trotz eines am 11. April mit dem amerikanischen Distriktsoberen P. Jürgen Wegner geführten Telefonats und den durch die Priesterbruderschaft zur Verfügung gestellten Dokumenten, welche ihren kanonischen Status erläutern, bestand Sr. Regina in einer E-Mail vom Donnerstag, dem 12. April, gegenüber dem Distrikt darauf, dass es für Katholiken, welche Kapellen der Priesterbruderschaft aufsuchen, unmöglich sei, als Taufpaten zu fungieren.

„Die Priesterbruderschaft St. Pius X. befindet sich nicht in voller Gemeinschaft mit dem Papst und erkennt die Gültigkeit vieler Entschlüsse des Zweiten Vatikanischen Konzils nicht an. Obwohl ein römisch-katholisch Getaufter, der eine durch die Priesterbruderschaft St. Pius X. gestiftete Kirche besucht, einer römisch-katholischen Taufe beiwohnen kann, darf er oder sie aus folgenden Gründen nicht Pate des Taufkindes werden: Die Person praktiziert ihren katholischen Glauben in einer Kirche, die nicht in Einheit mit der Kirche von Rom steht und welche die absolute Autorität des Heiligen Vaters und viele Reformen des Zweiten Vatikanischen Konzils ablehnt [.]

… Ein Kind sollte nicht in eine Situation gebracht werden, in der Verwirrung entstehen kann aufgrund dessen, dass seine Eltern eine in Einheit mit Rom stehende Kirche besuchen, während die Taufpaten eine katholische Kirche besuchen, die sich nicht in Einheit mit Rom befindet. Es ist dies kein Urteil über das Glaubensleben oder die Wahrheitsliebe der einzelnen Person, sondern es geht lediglich darum, Taufpaten zu finden, die den römisch-katholischen Glauben leben, um damit beizutragen, diesen Glauben weiterzugeben.“

Zum Vorschlag als Zeuge anwesend zu sein, ist anzumerken: Es gibt einen grundlegenden Unterschied zwischen einem Paten und einem Zeugen. Das Amt des Taufpaten geht auf die Urkirche zurück: Die Paten sprechen das Glaubensbekenntnis im Namen des Täuflings und verbinden sich durch ein gestliches Band mit dem Täufling. Ein Zeuge bekundet lediglich, dass die Taufe gültig war.

Eine widersprüchliche Aussage

Es ist ein Widerspruch anzuerkennen, dass die Gläubigen, welche die Kapellen der Priesterbruderschaft aufsuchen „getaufte römische Katholiken“ sind, die ihren „katholischen Glauben praktizieren“ [], aber dann doch nicht „den römisch-katholischen Glauben leben“ und nicht „dazu beitragen [können], diesen Glauben weiterzugeben.“ Stattdessen wird ihnen zugestanden, lediglich als Zeugen beiwohnen zu können, kraft Kanon 874, da sie nicht der katholischen Kirche angehören, sondern stattdessen getaufte Mitglieder einer „nicht-katholischen kirchlichen Gemeinschaft“ sind.

Herr Y aus Eden, New York, Vater der Neugeborenen, welcher die Taufe in seiner Gemeinde (Hl. Antonius von Padua in Buffalo; dort werden auch traditionellen Messen der Diözese gefeiert) geplant hatte, stellt folgerichtig die Frage:

„Was ist an der Priesterbruderschaft [St. Pius X.] nicht katholisch? Sie bleiben einfach bei dem Kult und der Lehre wie ihn die Kirche seit 2.000 Jahren vollzieht. Die Diözese Buffalo und der Bischof hingegen sehen keine Schwierigkeit darin, Dinge zu tun, welche die Kirche stets verurteilt hat. Sie nehmen an falschen, nichtkatholischen Gottesdiensten teil und unterstützen diese. Letztes Jahr hat der Bischof mit den Lutheranern gebetet und 500 Jahre Schisma gefeiert, ein wirkliches Schisma. Die Diözese hat auch unrühmlich wunderschöne Kirchen wie Königin des Friedens, Hl. Gerard und Hl. Agnes verkauft zum Zweck, sie zu moslemischen Moscheen und buddhistischen Tempel umzubauen. Es besteht hier eine immense Widersprüchlichkeit, die nicht zu übersehen ist.“

Sein Bruder (der vorgesehene Taufpate) stellte fest:

„Es ist für mich, gelinde gesagt, beleidigend, dass wir nicht als Katholiken anerkannt werden, und dass man uns vorgeschlagen hat, als „christliche Zeugen“ zu assistieren. Wie kann man zugestehen, dass mit dem Besuch der Messe in einer Kirche der Priesterbruderschaft [St. Pius X.] die Sonntagspflicht erfüllt ist, wenn wir nicht als katholisch bezeichnet werden?“

Begangenes Unrecht

Die Diözese Buffalo betrachtet die Priesterbruderschaft St. Pius X. ganz klar als nichtkatholische Glaubensgemeinschaft. Überdies wird der einfache Besuch einer Messe in einer Kapelle der FSSPX als ein formaler Akt der Loslösung von der katholischen Kirche interpretiert. Dies widerspricht sogar der aktuellen kirchenrechtlichen Gesetzgebung.

Die jüngste Debatte über die Eheschließung bei der Priesterbruderschaft gibt hier einigen Aufschluss. Was die Ehe betrifft, ist jeder Katholik verpflichtet, sich der kirchlichen Autorität zu unterstellen, da für eine gültige Ehe die Jurisdiktion vorgeschrieben ist. Somit muss ein Katholik durch einen Priester verehelicht werden, der über die ordentliche Autorität verfügt, bzw. durch einen Priester, dem die Befugnis dazu erteilt wurde. Wenn ein Katholik sich nicht an das „ordentliche Verfahren“ der Eheschließung hält, ist seine Ehe ungültig. Die einzigen vom Kirchenrecht vorgesehenen Ausnahmen betreffen Situationen, in denen kein Priester erreicht werden kann. Solche Situationen können in der Diaspora auftreten oder auch, wie die Priesterbruderschaft St. Pius X. zu Recht beansprucht, jene Situationen betreffen, in welchen ein Katholik fürchten muss, dass das ganze, vollumfängliche und unverfälschte Verständnis der kirchlichen Ehelehre während der Ehevorbereitung und der Eheschließung in Gefahr sein könnte. [...]

Die Diözese Buffalo will scheinbar beides: Die Priesterbruderschaft ist eine "nichtkatholische Glaubensgemeinschaft" wenn es um die Taufe geht, jedoch katholisch, wenn es um die Ehe geht. Die Ironie besteht in diesem Fall darin, dass es die Priesterbruderschaft St. Pius X. ist, welche großen Wert darauf legt, das Kirchenrecht ganz genau einzuhalten - und gläubige Katholiken sind deswegen die Leidtragenden!

Ein Happy End

Das Baby wurde schlussendlich glücklich unter Teilnahme der erwählten Taufpaten in der örtlichen Kapelle am Gut-Hirt-Sonntag getauft. Der amerikanische Distrikt der Priesterbruderschaft St. Pius X. hat die päpstliche Kommission Ecclesia Dei über diese Ungerechtigkeit in Kenntnis gesetzt und hofft auf eine Klärung durch Rom, damit sich diese traurige Situation nicht wiederholt. Die FSSPX wird auch weiterhin - ungeachtet der Umstände - das tun, was die Kirche schon immer um das Heil der Seelen willen getan hat.