Opus Dei: Ist eine streng geregelte Autonomie eine Autonomie?

Quelle: FSSPX Aktuell

Fernando Ocariz, Prälat des Opus Dei

Durch einen Beschluss des Pontifex vom 8. August 2023 werden Personalprälaturen nun mit öffentlichen klerikalen Vereinigungen nach päpstlichem Recht gleichgestellt. Dieser Erlass definiert die eingeschränkte Autonomie, die dem Opus Dei im Rahmen derzeit vom Heiligen Stuhl zugestanden wird. Alles im Rahmen der Reform die aktuell noch ausgearbeitet wird.

Die rund 90.000 Laien und 2.000 Priester, die dem Opus Dei angehören, erfuhren am 8. August über das digitale Informationsportal des Heiligen Stuhls von der Änderung der kirchenrechtlichen Ordnung, die ihr Institut betrifft.  

Diese Änderung ist an sich keine Revolution, denn sie ist Teil eines anderen Dekrets – Ad charisma tuendam, das im Juli 2022 erlassen wurde –, mit dem unter anderem die Aufsicht über die Personalprälaturen vom Dikasterium für die Bischöfe auf das Dikasterium für den Klerus übertragen wurde. Zur Erinnerung: Unter einer Personalprälatur versteht man eine besondere Art von kirchlichem Bezirk, die im Zuge des Zweiten Vatikanischen Konzils entstanden ist und die es ermöglichen soll, besondere pastorale Aufgaben zu erfüllen, die über die Grenzen einer einzelnen Diözese hinausgehen. Das Besondere an der Personalprälatur ist, dass sie nicht wie eine Diözese auf ein bestimmtes Gebiet beschränkt ist. 

Das Dekret vom 8. August legt besonderen Nachdruck auf einen Punkt, der an sich nichts Neues ist. Während der Kleriker, der Mitglied einer Personalprälatur ist, der Jurisdiktion seines Prälaten untersteht, bleiben die Laien, die am Apostolat des Instituts mitwirken, immer der Autorität des Diözesanbischofs unterstellt, in dessen Gebiet sie wohnen. Dies ist die rein „technische“ Bedeutung des Verweises auf Kanon 107, der nun in den Text von Kanon 296 eingefügt wurde. Die spanische Tageszeitung El Pais titelte reißerisch: „Papst schafft die Privilegien des Opus Dei ab“. 

In Wirklichkeit handelt es sich bei dem Vorgang aber vor allem um eine Klarstellung, die vorgenommen wurde, um eine zu weite Auslegung des Rechts zu vermeiden, wie sie vielleicht in der Vergangenheit stattgefunden hat. Nämlich, dass der Prälat als „Superbischof“ betrachtet wird, der seine Jurisdiktion über alle Mitglieder der Prälatur, seien sie Kleriker oder Laien, in gleicher Weise und ohne lokale Kontrolle ausübt. 

Eine weitere Maßgabe, die das Dekret vom Juli 2022 festlegt, ist, dass der Prälat des Opus Dei, da er nicht mehr mit der bischöflichen Würde bekleidet ist, auch nicht dessen Insignien tragen kann. Ihm wird der Titel eines „Apostolischen Protonotars“ mit der Anrede „Hochwürdigster Herr Prälat“ zuerkannt. 

Nach dieser päpstlichen Intervention veröffentlichte Bischof Fernando Ocariz als Priester, der derzeit das Opus Dei leitet, am 11. August ein Kommuniqué, in dem er erklärte, dass er „mit aufrichtigem Gehorsam die Anordnungen des Heiligen Vaters“ annehme und die Mitglieder der Prälatur aufforderte, „in dieser Haltung vereint zu bleiben“. In dem Zusammenhang sei daran erinnert, dass Papst Johannes Paul II. das Opus Dei in das Zentrum des vatikanischen Apparats eingliederte und ihm damit eine beispiellose Autonomie verlieh.