Portugiesisches Verfassungsgericht erklärt Euthanasiegesetz für ungültig

Quelle: FSSPX Aktuell

Innenraum des Verfassungsgerichts von Portugal

Der Verfassungsgerichtshof Portugals (Tribunal Constitucional de Portugal - TCP) erklärte am 30. Januar 2023, das Gesetz zur Entkriminalisierung der Euthanasie für ungültig, welches im Dezember 2022 vom portugiesischen Parlament verabschiedet worden war. Die portugiesischen Bischöfe äußerten sich zufrieden über das Urteil, das jedoch offenbar die Tür für ein Gesetz offen lässt, das den Kern des abgelehnten Gesetzes beibehält.

Die Abgeordneten müssen nun einen neuen Text verfassen, um die vom Gericht aufgeworfenen Zweifel an der fehlenden Definition des Begriffs „Leiden von großer Intensität“, den der Vorsitzende des TCP, João Caupers, als „unerträglich“ bezeichnete, zu lösen. 

„Das Gericht hat verstanden, dass der Gesetzgeber, selbst nach Bemühungen, einige der in der vorherigen Version verwendeten Begriffe zu klären, sich dafür entschieden hat, weiterzugehen und wesentliche Aspekte zu ändern“, sagte Caupers in seiner Begründung zu dem Urteil, das mit einer knappen Mehrheit von sieben Ja- und sechs Nein-Stimmen zustande kam. 

Das abgelehnte Gesetz definierte schweres Leiden als „physisches, psychologisches und spirituelles“ Leiden, was nach Ansicht der Richter nicht erkennen lässt, ob es sich um „kumulatives“ oder „alternatives“ Leiden handelt. Die Richter fragen, ob es notwendig ist, alle drei Arten von Leiden zu empfinden, oder ob eine einzige Art von Leiden ausreicht, um als schwerwiegend eingestuft zu werden. 

Trotz der Ablehnung durch den Verfassungsgerichtshof begrüßte die sozialdemokratische Abgeordnete Isabel Moreira, die sich für den Text einsetzte, dass es sich um eine formale und nicht um eine inhaltliche Frage handelte. „Anscheinend beruhen die Zweifel des TCP auf einem einzigen Wort [der Konjunktion und]. Die Richter wollen von uns wissen, ob die Begriffe „physisch, psychologisch und spirituell“ kumulativ sind, was für uns bereits absolut selbsterklärend ist. Aber wenn es darum geht, ein Wort zu korrigieren, werden wir das tun“, erklärte sie.

Die sozialistische Abgeordnete begrüßte auch, dass das Gericht andere grundlegende Zweifel ausräumte, die der Präsident der Republik, Marcelo Rebelo de Sousa, der zuvor sein Veto eingelegt hatte, am TCP vorbei vorgebracht hatte. Zu diesen Zweifeln gehörte der Begriff der „tödlichen Krankheit“, der von den Parlamentspolitikern durch „schwere und unheilbare Krankheit“ ersetzt wurde. 

Dies ist im übrigen das zweite Mal, dass der TCP ein Euthanasiegesetz wegen unklarer Begriffe für nichtig erklärt hat. 

Der Sekretär der Portugiesischen Bischofskonferenz (CEP) begrüßte die Entscheidung. „Die Entscheidung des TC entspricht der Position der CEP, die stets die Verfassungswidrigkeit jeder Gesetzesinitiative bekräftigt hat, die das Leben gefährdet, d.h. die Entkriminalisierung der Euthanasie und des assistierten Suizids“, sagte Pater Manuel Barbosa der Agentur Ecclesia. 

Die CEP sprach sich in einer Note gegen das Gesetz aus, in der die Bischöfe die Auffassung vertraten, dass die Zustimmung zu dieser Gesetzgebung „das grundlegende ethische Prinzip, das sich im Verbot der absichtlichen Tötung ausdrückt“, durchbricht. 

„Durch das Durchbrechen dieser Barriere werden hoffentlich Fortschritte bei der Ausweitung der Situationen erzielt, in denen Hilfe beim Sterben erbeten werden kann, mit einer echten sozialen Wirkung“, heißt es in der Note weiter. 

Die portugiesischen Bischöfe bedauerten, dass der herbeigeführte Tod als „eine Antwort und Lösung für Menschen mit Krankheiten, ob im Endstadium oder nicht, oder aufgrund von schweren Behinderungen“ dargestellt werde.  

In einer Stellungnahme erklärte die Portugiesische Föderation für das Leben (FPV), dass sie „die Entscheidung des TCP mit großer Freude begrüßt. In den sechs Jahren, die vergangen sind, seit der Tod auf Verlangen dem Parlament vorgelegt wurde, haben Berufsverbände, der Nationale Ethikrat für Biowissenschaften und weite Teile der Zivilgesellschaft gegen ihn protestiert. Der Tod auf Verlangen wurde einmal im Parlament abgelehnt, war Gegenstand eines Vetos des Staatspräsidenten und wurde zweimal vom TC abgelehnt. Heute ist klar, dass es kein gutes Gesetz zur Sterbehilfe gibt“, heißt es in der Mitteilung, die gestern abend veröffentlicht wurde. 

Die FPV „hofft, dass ihre Anhänger aus Respekt vor der Demokratie nach der klaren Ablehnung der Legalisierung der Tötung auf Verlangen die Gesellschaft und die Souveränitätsorgane respektieren werden.“