Zivilisation des Todes: Keine Enthaltung

Source: FSSPX Aktuell

Es gab keine Enthaltung. Das ungeborene Leben hat keine Mehrheit in Berlin. Die Regierungspartien im Deutschen Bundestag – SPD, Grüne und FDP – haben am 24. Juni 2022 zusammen mit der Fraktion Die Linke den § 219a des Strafgesetzbuches abgeschafft. Für ein weiteres Werbeverbot für Abtreibungen stimmten die CDU und die AfD.

Die Bundesfamilienministerin Lisa Paus von den Grünen schämte sich nicht, im Berliner Reichstag von einem „großartigen Tag für die Ärztinnen und Ärzte, … vor allem aber für alle Frauen“ zu sprechen.

Vergessen wir nicht: Das göttliche Gesetz und die natürliche Vernunft schließen jedes Recht aus, einen unschuldigen Menschen zu töten.

Die in Gießen praktizierende Abtreibungsärztin Kristina Hänel, die der Debatte auf der Besucherbank des Parlaments folgte und die in gewisser Weise ursächlich war für die Abstimmung, wurde nach der Abstimmung von der Majorität stehen beklatscht. Die Allgemeinmedizinerin wurde 2017 auf der Grundlage des §219a verurteilt.

Zusammen mit der Streichung von § 219a beschloss der Bundestag, Urteile, die seit 3. Oktober 1990 auf Basis des Paragrafen gesprochen wurden, aufzuheben. 

Damit ist eine Mauer für den Lebensschutz gefallen. Der nächste Angriff gilt der immer noch fiktiven „Rechtswidrigkeit“ von vorgeburtlichen Kindestötungen, die in Deutschland nach einem gewissen procedere aber „straffrei“ sind. 

Die deutsche Bischofskonferenz meldete sich mit einer Stellungnahme zu Wort:

Die katholische Kirche hat sich für den Erhalt des § 219a StGB sowie eine Überarbeitung des Paragraphen zur weiteren Verbesserung der Informationslage der Frauen eingesetzt. Diese Lösung hätte aus Sicht der Kirche sowohl den Interessen der Frauen als auch dem verfassungsrechtlich geforderten Schutz des ungeborenen Lebens gedient. Die katholische Kirche wird sich auch weiter konkret und politisch für den Schutz des ungeborenen Lebens und die Sorgen und Nöte ratsuchender Frauen einsetzen. Denn die katholische Kirche betrachtet die Hilfe für Frauen, die sich aufgrund ihrer Schwangerschaft in einer Notlage oder in einer Konfliktsituation befinden, als zentralen Teil ihres diakonischen Dienstes.