Kommuniqué des Generalhauses
Kommuniqué des Generalhauses der Priesterbruderschaft St. Pius X. zum Brief des Papstes Franziskus anlässlich des herannahenden Heiligen Jahres (1. September 2015)
Die Priesterbruderschaft St. Pius X. hat durch die Presse die Verfügungen von Papst Franziskus anlässlich des kommenden Heiligen Jahres vernommen.
Im letzten Abschnitt seines Briefes, den er an den Erzbischof Rino Fisichella, den Präsidenten des Päpstlichen Rates zur Förderung der Neuevangelisierung richtet, schreibt der Heilige Vater:
[Ich] bestimme […] in der Zwischenzeit in eigener Verfügung, dass diejenigen, die während des Heiligen Jahres der Barmherzigkeit das Sakrament der Versöhnung bei den Priestern der Bruderschaft St. Pius X. empfangen, gültig und erlaubt die Lossprechung von ihren Sünden erlangen.“
Die Priesterbruderschaft drückt dem Obersten Hirten für seine väterliche Geste ihren Dank aus. In der Verwaltung des Bußsakramentes hat sie sich immer und mit völliger Sicherheit auf die außerordentliche Jurisdiktion, wie es die Normae generales des Kanonischen Rechtes festhalten, gestützt. Aus Anlass dieses Heiligen Jahres will Papst Franziskus, dass alle Gläubigen, die bei den Priestern der Bruderschaft St. Pius X. beichten möchten, dies ohne jede Beunruhigung tun können.
In diesem Jahr der Umkehr liegt es den Priestern der Bruderschaft St. Pius X. am Herzen, mit neuem Großmut ihrem Amt als Beichtvater zu obliegen, indem sie dem Beispiel des unermüdlichen Einsatzes, das der hl. Pfarrer von Ars allen Priestern gegeben hat, folgen.
Menzingen, den 1. September 2015