
Das Wort „Euthanasie“ kommt aus dem antiken Griechenland und bedeutet „guter Tod“. Gemeint war damals der Tod, der plötzlich eintrat oder nach einer sehr kurzen Krankheit ohne langes Leiden. Gegen Ende des 19. Jahrhunderts erlebte dieses Wort einen grundlegenden Wandel in seiner Bedeutung bis hin zur Vernichtung von sog. „lebensunwertem“ Leben während der NS-Zeit. Heute ist mit Euthanasie die aktive/passive Sterbehilfe gemeint.
Beihilfe zum Selbstmord
Im Jahr 2002 legalisierten die Niederlande als erstes Land weltweit den „assistierten Suizid“ (Beihilfe zum Selbstmord), das diesbezügliche Gesetz sollte nur dann zur Anwendung kommen, wenn
- der Zustand des Patienten aussichtlos und sein Leiden unerträglich sei und
- der Wunsch nach der Sterbehilfe freiwillig und nach reiflicher Überlegung vom Patienten geäußert werde.
Soweit die Theorie, der wahrscheinlich viele Menschen vorerst beipflichten würden, denn der Wunsch nach einem „würdevollen Tod“ ist zumindest nachvollziehbar. Wie aber sieht die Wirklichkeit aus?
Sterbehilfe für Kinder und Demente
Im Mai 2020 fällte der Oberste Gerichtshof in Den Haag ein fatales Grundsatzurteil, das aufzeigt, welchen Weg man mit einer Legalisierung der Beihilfe zum Selbstmord bahnt: „Euthanasie ist bei dementen Patienten auch gegen deren Willen möglich, wenn sie zuvor irgendwann in der Vergangenheit eine Verfügung verfasst hatten, in der sie den Sterbewunsch im Krankheitsfall bekundeten.“ Eine diesbezügliche Verfügung stellt somit eine Einbahnstraße da, ein Widerruf wird nicht geduldet, wenn man z.B. an „Demenz“ leidet. Wer von uns ist vor dieser Diagnose, die einen weiten Interpretationsspielraum lässt, ab einem bestimmten Alter sicher?
Sowohl in Holland als auch in Belgien dürfen sich schwerkranke Kinder über 12 Jahren eigenverantwortlich für die aktive Sterbehilfe entscheiden, das jüngste Kind, bei dem dieses Gesetz in Belgien Anwendung fand, war erst neun Jahre alt! Auch in Holland sollen sich künftig Kinder unter 12 Jahren für den Tod entscheiden dürfen, dafür müssen nicht einmal die geltenden Gesetze geändert werden, erklärte der niederländische Gesundheitsminister im vergangenen Oktober. Lediglich die Ärzte, die Sterbehilfe bei einem Kind, das jünger als 12 Jahre ist, leisten, sollen von der Strafverfolgung ausgenommen werden.
Ausweitung der Indikation zur Sterbehilfe
Vor kurzem wurde in Holland ein Gesetzesantrag eingereicht, wonach Menschen über 75 Jahren Sterbehilfe in Anspruch nehmen dürfen, obwohl sie nicht krank sind, jedoch einfach „genug vom Leben haben“. Depressionen und andere psychische Leiden, ja selbst die Verhängung einer langjährigen Haftstrafe können als Grund für einen assistierten Suizid in Belgien und den Niederlanden angeführt werden. In Kanada wurde die aktive Sterbehilfe vor vier Jahren eingeführt, die Zahl der Personen, die diese Beihilfe jährlich in Anspruch nahmen, hat sich seither verfünffacht. Mehr als 50 % der kanadischen Patienten gaben Einsamkeit (!) als Grund für ihren Todeswunsch an, oder aber, dass sie sich nicht mehr „an sinnvollen Lebensaktivitäten“ beteiligen könnten. 34 % fühlten sich als Last für ihre Angehörigen, kaum jemand gab Schmerzen als Grund an – was nicht verwunderlich ist, denn mit der modernen Schmerztherapie muss niemand mehr vor unerträglichen Schmerzen Angst haben. Palliativstationen jedoch, also die Einrichtungen, in denen Schwerkranke und Sterbende optimal versorgt werden, wurden öffentliche Gelder verweigert, weil sie die Durchführung der aktiven Sterbehilfe verweigerten.