
Die Kardinäle in Rom müssen sich bald von den Vorzugspreisen verabschieden, die sie für ihre Unterkünfte in der Ewigen Stadt erhalten haben. Papst Franziskus hat dies in einer Entscheidung beschlossen, die mitten in der Fastenzeit veröffentlicht wurde, um die Akzeptanz des „außergewöhnlichen Opfers“ zu erhöhen, das von den hohen Prälaten der Kurie verlangt wird.
Am 1. März 2023 veröffentlichte das Informationsportal des Heiligen Stuhls den Willen des Pontifex, bestimmte Immobilienprivilegien abzuschaffen, die die in Rom ansässigen Kirchenfürsten bislang genossen hatten. In einem Reskript, das während der Audienz des Präfekten des Wirtschaftssekretariats, dem Laienbeamten Maximino Caballero Ledo, am 13. Februar unterzeichnet worden war, ordnete Papst Franziskus die Aufhebung aller Bestimmungen an, die die kostenlose oder sehr günstige Nutzung von Immobilien im Besitz kurialer Einrichtungen und mit dem Heiligen Stuhl verbundener Körperschaften ermöglichen.
Diese Entscheidung wurde getroffen, um den „wachsenden Verpflichtungen“ der Kirche gerecht zu werden, „in einem wirtschaftlichen Kontext, wie dem heutigen, der von besonderer Schwere ist“, so der Text. Die betroffenen hohen Prälaten werden aufgefordert, „ein außerordentliches Opfer zu bringen, um mehr Ressourcen für die Mission des Heiligen Stuhls bereitzustellen“.
Die neue Gesetzgebung betrifft in erster Linie die Kardinäle: Präfekten von Dikasterien oder “Porporati,” die sich in die Ewige Stadt als Ort des Ruhestandes zurückgezogen haben, aber auch Präsidenten, Sekretäre, Untersekretäre vatikanischer Entitäten, aber auch Manager und Kirchenjuristen, einschließlich der Auditoren oder Äquivalente des Gerichts der Römischen Rota.
Ebenfalls von dieser Sparmaßnahme betroffen sind die Prälaten der Priesterresidenzen, die von der Domus Vaticanae verwaltet werden: d.h. das Haus der Heiligen Martha, die Domus Romana Sacerdotalis, auch „Traspontina“ genannt, die Domus Internationalis Paul VI. und die Casa San Benedetto.
Die Kirchenfürsten müssen nun ihre Privatfinanzen für Wohnraum nutzen, da der Pontifex ihnen auch jegliche Wohnbeihilfe des Heiligen Stuhls – „in welcher Höhe oder Form auch immer“ – untersagt. Die Entitäten, die die Immobilien besitzen, müssen daher die allgemein üblichen Tarife für alle anwenden. Und jede Ausnahme von der Regel muss vom argentinischen Pontifex ordnungsgemäß genehmigt werden.
Da das Gesetz nicht rückwirkend gilt, werden Verträge, die vor dem Inkrafttreten des Gesetzes unterzeichnet wurden, bis zum Ende ihrer Laufzeit gültig bleiben, aber ihre mögliche Verlängerung wird den neuen Richtlinien unterliegen.
Das Pontifikat von Papst Franziskus ist für die 22 hohen Prälaten der römischen Kurie, die an einen gewissen Glanz der apostolischen Immobilien gewöhnt sind und die zumindest teilweise zu seiner Wahl beigetragen haben, wie ein drakonisches Regime: Im März 2021 wurde ihre monatiche Vergütung um zehn Prozent von 5.000 € auf 4.500 € gekürzt.
Der argentinische Pontifex ist der Ansicht, dass er mit gutem Beispiel vorangegangen ist, als er sich dafür entschied, die einst von Pius X. gewählte päpstliche Wohnung zu verlassen, die eigentlich eher schlicht und sehr geschützt war, und in eine 70 Quadratmeter großen Wohnung im Haus der Heiligen Martha zu ziehen. Dies geschah jedoch zum Preis eines umfangreichen, neu zu installierenden Sicherheitssystems, das auch nicht umsonst zu haben war und ist... Armut kostet manchmal ein Vermögen.