
Die fünfte – und theoretisch letzte – Synodenversammlung des deutschen Synodalen Wegs wurde am 9. März 2023 in Frankfurt in einer angespannten Atmosphäre eröffnet. Diese spiegelte sich besonders in der Eröffnungsrede des Präsidiums. Was steht bei dieser letzten Versammlung auf dem Spiel, was haben wir zu erwarten?
Innerhalb von drei Tagen muss eine Vielzahl von Texten geprüft werden: acht Texte, die angenommen werden müssen, und einer, der nur die erste Lesung erleben darf... Diese Herausforderungen sind ein zentrales Charakteristikum, das den Synodalen Weg seit seiner Gründung und seinen ersten Versammlungen bewegt. Rom hat jedoch mehrfach bei Punkten interveniert, die entschieden werden müssen, und trotz gegenteiliger Erklärungen sind viele deutsche Bischöfe beunruhigt.
Die synodalen Räte
Dieser Punkt hat den Widerstand des Vatikans besonders hervor gerufen. Eine erste Note des Staatssekretariats vom 21. Juli 2022 hatte den Stein ins Rollen gebracht. Darin hieß es: „Der synodale Weg ist nicht befugt, die Bischöfe und Gläubigen zu verpflichten, neue Formen der Leitung und neue doktrinäre und moralische Orientierungen anzunehmen.“
Im November letzten Jahres warnten zusätzlich drei Kardinäle - Pietro Parolin, Luis Ladaria und Marc Ouellet – anlässlich des Ad-limina-Besuchs der deutschen Bischöfe. Sie schlugen ein Moratorium des Synodenweges vor, ein Vorschlag, der mit fünf konsequenten Bedenken gegen den gesamten Prozess verbunden war.
Am 16. Januar dieses Jahres richteten die drei oben genannten Kardinäle einen Brief an die deutschen Bischöfe und reagierten damit auf die Forderung von fünf von ihnen. Sie verurteilten erneut die Einrichtung eines „Synodalrates“ auf nationaler, diözesaner oder pfarrlicher Ebene. Ein Brief, der auf gemischte Resonanz stieß.
Schließlich sprach der Apostolische Nuntius in Deutschland, Erzbischof Nikola Eterovic, bei der Frühjahrsversammlung des deutschen Episkopats in Dresden am 27. Februar 2023. Er erklärte, er sei „beauftragt worden, klarzustellen“, dass ein „Synodalrat“ auf Diözesanebene aus der Sicht Roms nicht realisierbar sei: „Nicht einmal ein Diözesanbischof kann einen Synodalrat auf Diözesan- oder Pfarreiebene einrichten.“
Die Öffnung des priesterlichen Apostolats... für alle Menschen
Unter den anderen Dokumenten, die zu diskutieren sind, plädiert einer der Texte des „Priesterforums“ unter anderem für eine Öffnung des Priesteramtes für verheiratete Männer. Aus dem „Frauenforum“ trägt ein Text den Titel „Frauen in sakramentalen Funktionen“ und fordert eine Diskussion über den weiblichen Diakonat.
Ein anderer Text plädiert dafür, dass Laien eine Vielzahl von Aufgaben übernehmen können, die das Kirchenrecht und die gesamte Tradition den Klerikern vorbehalten. Außerdem wird eine Mitverantwortung und Mitleitung in der Kirche befürwortet.
Umkehrung der Sexualmoral
Das „Forum Sexualmoral“ schlägt zwei Texte vor, von denen einer besagt, dass die deutsche Kirche die Segnung von Paaren, die keine sakramentale Ehe eingehen können – also Geschiedene, Wiederverheiratete oder gleichgeschlechtliche Paare – offiziell ermöglichen soll. Dies, obwohl die Kongregation für die Glaubenslehre am 15. März 2021 klargestellt hat, dass dies nicht möglich ist. Der zweite Text fordert einen neuen Umgang mit der sexuellen Vielfalt innerhalb der Kirche, insbesondere im Hinblick auf Transgender und Intersexuelle.
Spannungsgeladene Eröffnung
Bei der Eröffnung verteidigte Bischof Georg Bätzing, Vorsitzender der Deutschen Bischofskonferenz und Co-Vorsitzender des Synodenwegs, die geplante Einrichtung eines Synodenrats. Außerdem weigerte er sich, einen Punkt der Geschäftsordnung auszuführen, der vorsieht, dass auf Antrag geheim abgestimmt werden muss. Eine Entscheidung, die bereits bei der vorherigen Vollversammlung Wellen geschlagen hatte.
Schließlich musste er eine Reihe von angekündigten Änderungen verteidigen, die die deutschen Bischöfe auf ihrer jüngsten Frühjahrsvollversammlung beschlossen hatten. Er erklärte, dass durch dieses Verfahren die Fähigkeit der Bischofskonferenz, Texte zu genehmigen, „gestärkt“ werden solle. Dies sei ein Antrag an die Synodenversammlung.
Es sei allerdings daran erinnert, dass bei der letzten Versammlung am 8. September 2022 mehr als ein Drittel der Bischöfe gegen einen von den Synodenvertretern gebilligten Text gestimmt hatte. Um bestätigt zu werden, muss ein Text jedoch eine Zweidrittelmehrheit sowohl der Delegierten als auch der Bischöfe erreichen, und der Text wurde schließlich abgelehnt.
Die vorgeschlagenen Änderungen sind also eindeutig ein Versuch, eine erneute Ablehnung zu vermeiden, die wahrscheinlich das Ende der Debatten bedeuten würde.
Fortsetzung folgt...