30 Jahre Bischofsweihen – Operation Überleben (Teil 2)

Quelle: FSSPX Aktuell

Erzb. Lefebvre und P. Schmidberger bei der Pressekonferenz kurz vor den Weihen

Nach der Ankündigung der Bischofsweihen: Die römischen Vorschläge

Am 28. Juli 1987 dankt Kardinal Ratzinger Erzbischof Lefebvre für seinen Brief vom 8. Juli. Er schreibt: „Ihre große Sehnsucht, die Tradition heil zu bewahren und ihr ‚die Mittel zum Überleben und zur Weiterentwicklung’ gewähren zu wollen, zeugt von Ihrer Anhänglichkeit an den Glauben aller Zeiten. Dennoch kann sich diese Absicht nur in Einheit mit dem Stellvertreter Christi verwirklichen, dem der Schatz dieses Glaubensgutes anvertraut ist und auch die Leitung der Kirche. Der Heilige Vater versteht Ihre Sorge und teilt sie. Deshalb unterbreite ich Ihnen – in seinem Namen – einen neuen Vorschlag. Er möchte Ihnen damit eine letzte Möglichkeit geben, zu einer Einigung zu gelangen bezüglich der Probleme, die Ihnen am Herzen liegen: die kanonische Stellung der Bruderschaft St. Pius X. und die Zukunft Ihrer Seminare.“ 

Dieser Vorschlag sieht vor, der Bruderschaft eine kirchenrechtliche Struktur zu verleihen, die es dem Heiligen Stuhl möglich macht, Weihbischöfe zuzugestehen. Ein Kardinal wird zur Visitation ernannt, um unverzüglich eine zufriedenstellende kanonische Lösung zu finden. Die einzige Bedingung besteht darin, dass die Oberen und die Mitglieder der Bruderschaft Ehrfurcht und Gehorsam dem Nachfolger Petri zu bezeugen haben, gemäß den Bestimmungen der dogmatischen Konstitution Lumen Gentium des II. Vatikanums über die Kirche, in der Nr. 25. Rom erklärt sich bereit „der Bruderschaft die ihr zukommende Selbständigkeit zu gewähren und zu versichern, dass folgende Punkte beibehalten werden dürfen: Die Liturgie gemäß den Büchern, wie sie bis 1962 in der Kirche Gültigkeit besaßen, das Recht, Seminaristen in ihren eigenen Seminaren auszubilden gemäß dem besonderen Charisma der Bruderschaft und die Weihe der Kandidaten zu Priestern.“ 

Das ist schon etwas. Natürlich geht es bei diesem Vorschlag auch darum, den Erzbischof zu hindern, ohne Erlaubnis des Papstes sich einen oder mehrere Weihbischöfe zu geben und so die Schuld eines „definitiven Bruchs“ auf sich zu laden, wie der Brief weiter ausführt. Kardinal Ratzinger warnt seinen Gesprächspartner vor den unkalkulierbaren Schäden, die er der Einheit der Kirche durch diesen schwerwiegenden Ungehorsam zufügen würde, welcher zudem die unausweichliche Zerstörung seines Werkes zur Folge hätte… 

Treu seiner Haltung, der Vorsehung niemals vorauszueilen, und in Absprache mit dem Generalrat, den der damalige Generalobere, Pater Franz Schmidberger, leitet, entscheidet sich Erzbischof Lefebvre, die ausgestreckte Hand zu ergreifen, ohne sich Illusionen zu machen, aber auch nicht ohne eine gewisse Hoffnung.

Morgendämmerung einer Lösung? 

Am 1. Oktober 1987 dankt der Gründer der Priesterbruderschaft St. Pius X. dem Kardinal. Er stellt mehrere Anzeichen fest, die auf eine „Morgendämmerung einer Lösung“ hoffen lassen. Erzbischof Lefebvre ist ganz besonders hellhörig, weil Rom keine Erklärung als Vorbedingung fordert: „Die nicht geforderte Erklärung lässt uns annehmen, dass wir nun doch als vollumfänglich katholisch anerkannt sind“. Er freut sich über die Visitation eines Kardinals, der sich mit eigenen Augen von den Werken und der Lebenskraft der Tradition überzeugen kann. Er begrüßt die Tatsache, dass die Beibehaltung der Liturgie von 1962 garantiert und „das Recht, die Seminaristen in der gleichen Weise auszubilden, wie es aktuell geschieht“, anerkannt wird. Er regt mit Nachdruck an, dass Kardinal Eduard Gagnon mit der Visitation beauftragt wird. Der Heilige Stuhl antwortet zustimmend auf diesen Wunsch und Kardinal Gagnon, Präfekt der Kommission für die Familien, wird zum apostolischen Visitator bestimmt. Im Herbst, vom 11. November bis zum 9. Dezember, besucht er mehrere Seminare, Priorate, die wichtigsten Niederlassungen, die Schulen, er trifft Priester, Familien und Seminaristen, Mönche und Ordensfrauen. Er kann überall die tief-katholische Atmosphäre ermessen, die dort herrscht.

Am 3. Oktober teilt Erzbischof Lefebvre in einer Predigt in Ecône anlässlich des vierzigsten Jubiläums seiner Bischofsweihe die neuen Aussichten mit, die sich zu öffnen scheinen. Ohne in einen „übertriebenen Optimismus“ zu verfallen, „gibt es einen Hoffnungsschimmer (…) wenn Rom uns wirklich eine wahre Autonomie zugestehen will, aber in der Unterwerfung unter den Heiligen Vater. Wir würden das wünschen, wir haben immer gewünscht, dem Heiligen Vater untertan zu sein. Es kommt nicht in Frage, die Autorität des Heiligen Vaters zu verachten, im Gegenteil. Aber man hat uns gewissermaßen hinausgeworfen, weil wir Traditionalisten sind. Also! Wenn Rom es akzeptiert, uns das Experiment der Tradition machen zu lassen – worum ich immer gebeten habe – dann wird es keine Schwierigkeit mehr geben. Wir werden frei sein, um unsere Arbeit fortzusetzen, so wie wir sie jetzt tun, unter der Autorität des Obersten Hirten.“ Das ist sein ganzes Bestreben, dafür lässt er Priester und Gläubige beten: „dass der liebe Gott mache, dass wir anerkannt, frei und öffentlich dazu beitragen können, dass die Kirche auferbaut werde und zum Heil der Seelen…“ 

In diesem Geist schreibt Erzbischof Lefebvre Kardinal Gagnon einen wichtigen Brief, in dem er ihm Vorschläge zu einer kanonischen Lösung unterbreitet.

 

Kardinal Gagnon am 2. Dez. 1987 inmitten der Seminaristen von Flavigny

Ja zur kanonischen Lösung für die Bruderschaft, aber ohne Kompromiss mit den konziliaren Reformen 

In seinem Begleitschreiben vom 21. November 1987 besteht Erzbischof Lefebvre darauf, dass die große Familie der Tradition weiter wachsen kann in einer wahrhaft katholischen Atmosphäre, indem sie „der römischen Kirche verbunden bleibt sowie Petrus und seinen Nachfolgern; jedoch ganz und gar allergisch gegenüber dem Konzilsgeist der Religionsfreiheit, des Ökumenismus und der Kollegialität, dem Geist von Assisi, also den Früchten des Modernismus und Liberalismus, die so oft vom Heiligen Stuhl verurteilt worden sind.“

In diesem Kontext erklärt der Erzbischof: „Wir akzeptieren es von Herzen, vom Papst so anerkannt zu werden, wie wir sind und einen Sitz in der ewigen Stadt zu haben, unseren Teil zur Erneuerung der Kirche beizutragen; wir wollten niemals mit dem Nachfolger Petri brechen, noch annehmen, der Heilige Stuhl sei vakant, trotz der Prüfungen, welche uns das eingebracht hat. Wir unterbreiten Ihnen ein Projekt der Wiedereingliederung und der Normalisierung unserer Beziehungen zu Rom.“

Der Vorschlag zur Regulierung erwähnt den Konzilstext Presbyterium ordinis (Nr. 10), um schließlich eine Bedingung sine qua non auszudrücken: „Wenn der Heilige Stuhl in ehrlicher Weise wünscht, dass wir offiziell, unter seiner Autorität wirksame Mitarbeiter zur Erneuerung der Kirche werden, ist es von absoluter Notwendigkeit, dass wir so akzeptiert werden, wie wir sind, dass man nicht von uns verlangt, unseren Lehrunterricht zu verändern, noch unsere Mittel zur Heiligung, welche mit denen der Kirche aller Zeiten identisch sind.“ Daher bittet der Erzbischof darum, dass ein römisches Sekretariat gegründet werde, um jene Initiativen zu begünstigen, welche die Tradition aufrechterhalten. Seine Befugnisse sollen zum Ziel haben, die Werke der Tradition dem Normalzustand zuzuführen, indem einigen der Mitglieder das Bischofsamt übertragen wird, unter besonderer Berücksichtigung einer harmonischen Zusammenarbeit mit den Ortsbischöfen.

Was die kanonische Stellung der Bruderschaft und der verschiedenen Ordensgemeinschaften nabetrifft, die mit ihr verbunden sind, schlägt der Gründer von Ecône vor, sie unter einem Ordinariat zu vereinen, ähnlich den Militärdiözesen. Er verlangt die Aufhebung aller Sanktionen, die Anerkennung der Statuten der Bruderschaft und die Vollmacht, für Nachfolger im Bischofsamt zu sorgen. Erzbischof Lefebvre zitiert nicht nur ein Konzilsdokument, sondern erinnert zudem an die Normen der apostolischen Konstitution Spirituali militum curae von Johannes Paul II. vom 21. April 1986, um einen kirchenrechtlichen Rahmen zu finden, der ihm angemessen erscheint für die Entwicklung der verschiedenen Kongregationen und Gemeinschaften, die innerhalb der Tradition erblühen. Schließlich bittet er darum, dass Rom den Priestern der Bruderschaft die Jurisdiktion über die Gläubigen vermittels des Generaloberen erteilt. Das gleiche soll für die anderen Oberen der traditionstreuen Gemeinschaften gelten. Zum Abschluss wünscht Erzbischof Lefebvre, dass die Bischofsweihen am Guthirtsonntag des Jahres 1988 (17. April) stattfinden. 

Am 8. Dezember beendet Kardinal Gagnon seine apostolische Visitation im Seminar von Ecône, wo er offiziell dem Pontifikalamt von Erzbischof Lefebvre beiwohnt, obwohl dieser noch immer suspendiert ist. In das Gästebuch des Seminars schreibt er eine lobende Wertschätzung über die Arbeit, die hier vollbracht wird und die – seiner Meinung nach – auf die ganze Kirche ausgedehnt werden sollte. Einige Monate später, am 15. Februar 1988, schreibt der Kardinal an Erzbischof Lefebvre, dass Papst Johannes Paul II. den langen Bericht und die ihm unterbreiten Vorschläge aufmerksam gelesen habe. Er teilt ihm mit, dass Kanonisten dabei sind, eine kirchenrechtliche Struktur auszuarbeiten und dass ihm ein kirchenrechtlicher und lehramtlicher Text unterbreitet werden wird „bis Ende April“. Er mahnt den Empfänger zur Geduld sowie zur Diskretion, um nicht den Widerstand jener zu wecken, „die eine Versöhnung nicht wünschen“.

Die Erwartungen des Erzbischofs 

In einer Antwort vom 20. Februar teilt Erzbischof Lefebvre ihm seine Befürchtung mit, „dass die eingeschlagene Vorgehensweise zur Problemlösung sich auf unabsehbare Zeit ausdehnen könne. Das wiederum versetzt mich in die moralische Verpflichtung zu einer Bischofsweihe ohne Erlaubnis des Heiligen Stuhles. Das zu verhindern war eigentlich beabsichtigt.“ Er schlägt vor, dass der Heilige Vater „eine sogar nur vorläufige Entscheidung trifft, welche die Zukunft nicht behindert und die es möglich macht, die Wirksamkeit zu erfahren, die eine offiziell in die Kirche eingegliederten Tradition haben wird. Die lehramtlichen Schwierigkeiten könnten Inhalt späterer Diskussionen sein, im Anschluss an eine kanonische Lösung; ansonsten sind wir wieder am Ausgangspunkt angelangt.“ Schließlich gibt er seiner Hoffnung Ausdruck, Einsicht zu erhalten in den Bericht von Kardinal Gagnon, damit er nicht dieselbe Enttäuschung erfahre wie nach der Visitation des Seminars von Ecône 1974 und nach dem anschließenden Treffen mit den drei Kardinälen Februar/März 1975; im einen wie im anderen Fall wurde ihm kein Protokoll ausgehändigt. 

Dem Brief an Kardinal Gagnon fügt der Erzbischof auch ein an den Heiligen Vater adressiertes Schreiben bei. Darin drückt er seine tiefe Zufriedenheit aus, welche ihm die Visitation durch den Kardinal bereitet hat. Er schlägt Johannes Paul II. eine vorläufige Lösung vor, um die aufkeimende Hoffnung nicht zu ersticken. Um das zu erreichen, „scheint es ausgeschlossen, die theologischen Schwierigkeiten sofort aufzugreifen; das würde eine Rückkehr an den Anfang bedeuten und würde jene Schwierigkeiten wieder aufwerfen, die seit 15 Jahren bestehen. Der Gedanke einer Kommission, die nach der kirchenrechtlichen Klärung die Sache behandelt, ist der angemessenste, wenn man wirklich eine praktische Lösung finden will.“ 

Im Konkreten bittet er, dass die Priesterbruderschaft St. Pius X. „päpstlichen Rechts“ anerkannt und dass in Rom eine Kommission unter dem Vorsitz eines Kardinal-Protektors errichtet werde. Diese Einrichtung würde „alle kanonischen Schwierigkeiten der Tradition“ regeln „und Beziehungen unterhalten mit dem Heiligen Stuhl, den Dikasterien und den Bischöfen“. Erzbischof Lefebvre bittet um ein prinzipielles Übereinkommen, um Kardinal Gagnon die Namen der zukünftigen Bischöfe zu unterbreiten, deren Weihe „unverzichtbar und dringend erscheint“. Er betont: „Mein Alter und meine Erschöpfung sind Tatsachen. Seit zwei Jahren habe ich im Seminar der Vereinigten Staaten keine Weihen mehr gespendet […], ich habe nicht mehr die Gesundheit, um die Ozeane zu überqueren. Daher flehe ich Eure Heiligkeit an, diesen Punkt vor dem 30. Juni dieses Jahres zu klären“. Er präzisiert, dass die „stets aus den Priestern der Tradition ausgewählten“ Bischöfe eine Jurisdiktion über Personen haben würden, anstatt einer über ein bestimmtes Gebiet. Schließlich fordert er die Exemption von der Jurisdiktion der Ortsbischöfe, mit dem gleichzeitigen Bestreben, gute Beziehungen zu begründen. Daher werden die Oberen aller traditionstreuen Werke über ihre Aktivitäten beim Ordinarius Rechenschaft ablegen, ohne „davon abhängig zu sein, um Erlaubnis zu bitten“, wenn eine neues Zentrum errichtet werden soll. Zusammenfassend betont der Erzbischof die Haltung, die er immer schon eingenommen hat: „Wir wären sehr glücklich, normale Beziehungen zum Heiligen Stuhl zu unterhalten, ohne jedoch in irgendeinem Punkt das aufzugeben, was wir sind; nur so sind wir sicher, Kinder Gottes und der römischen Kirche zu bleiben.“ 

Von Kanada aus informiert Kardinal Gagnon am 11. März den Erzbischof darüber, dass ihm Mitte April ein Vorschlag unterbreitet werden würde. Am 18. März macht Kardinal Ratzinger den Vorschlag, vor dem Fällen einer definitiven Entscheidung ein Treffen von Experten einzuberufen, eines Theologe und eines Kirchenrechtlers [von jeder Seite].

Teil 3: Das Protokoll von 1988