30 Jahre Bischofsweihen – Operation Überleben (Teil 3)

Das Protokoll vom 5. Mai
Das Treffen der Experten in Rom dauert von Mittwoch, dem 12. April bis Donnerstag, dem 14. April. In Gegenwart des Gesprächsleiters, Père Benoît Duroux (OP), stehen sich Don Fernando Ocariz, Theologe, und Don Tarcisio Bertone, Kanonist einerseits und Pater Tissier de Mallerais, Theologe und Pater Patrice Laroche, Kirchenrechtler, andererseits gegenüber. Die Grundlagen eines Übereinkommens werden definiert und umgehend Erzbischof Lefebvre unterbreitet. Dieser verbirgt sein Zufriedenheit nicht. Schon am 15. April, nach der Lektüre des von Pater Duroux verfassten Besprechungsprotokolls, schreibt er aus Albano an Kardinal Ratzinger, dass er sehr glücklich darüber ist, dass „wir auf dem Weg zu einem Abkommen sind“.
Erzbischof Lefebvre freut sich über die Errichtung der Priesterbruderschaft St. Pius X. als eine Gemeinschaft apostolischen Lebens päpstlichen Rechtes in voller Unabhängigkeit und mit der Vollmacht zur Ausbildung und Inkardination ihrer Mitglieder, unter Gewährleistung des Gemeinschaftslebens. Dazu gewährt Rom nach den Worten dieses Protokolls, das dem Abkommen als Grundlage dienen wird, „eine gewisse Exemption [Unabhängigkeit] in Bezug auf die Diözesanbischöfe, was den öffentlichen Kult betrifft, die Sorge um die Seelen und andere apostolische Aktivitäten“ Die Jurisdiktion über die Gläubigen wird entweder durch die Ortsordinarien oder durch den Apostolischen Stuhl gewährt. Eine römische Kommission wird unter der Aufsicht des Heiligen Stuhls errichtet werden und nur „ein oder zwei Mitglieder der Bruderschaft“ werden ihr angehören. Das Dokument erwähnt schließlich, dass „aus praktischen und psychologischen Gründen die Weihe eines Bischofs aus den Reihen der Bruderschaft in Erwägung gezogen wird“. Die Vorschläge von Erzbischof Lefebvre sind im wesentlichen berücksichtigt worden.
In seinem Brief an Kardinal Ratzinger freut sich der Erzbischof insbesondere über einen Nachfolger im Bischofsamt. Aber, so bemerkt er, „ein einziger Bischof wird bald Mühe haben, die Aufgaben zu erfüllen. Wäre es nicht möglich, zwei zu weihen, bzw. sollte nicht wenigsten die Möglichkeit vorgesehen werden, die Zahl innerhalb von 6 Monaten oder einem Jahr zu erhöhen?“ Er lässt auch die Hoffnung auf eine schöne Zukunft einfließen: „Wäre es anlässlich dieses Abkommens nicht wünschenswert, dass allen Bischöfen und Priestern die Möglichkeit geben werde, die liturgischen Bücher von Johannes XIII. zu verwenden?“ Man hätte also fast 30 Jahre warten müssen, bis allen Priestern des katholischen Erdkreises das Recht gewährt wird, die Liturgie so zu feiern, wie sie vor dem Konzil war…
Die Unterschrift
Schließlich akzeptiert Erzbischof Lefebvre den Grundsatz und den Wortlaut einer kurzen theologischen Erklärung, obzwar dies zu Beginn nicht zur Debatte stand. Er verschickt den Text noch am selben Tag, dem 15. April 1988. Es ist bis auf einige Details der gleiche Text, den er drei Wochen später, am 5. Mai in Rom unterzeichnen wird. Er beinhaltet fünf Punkte:
1. „Wir versprechen, immer der katholischen Kirche und dem Bischof von Rom, ihrem obersten Hirten, Stellvertreter Christi und Nachfolger des heiligen Petrus in seiner Vorrangstellung und als Oberhirte der Bischöfe treu zu sein.
2. „Wir erklären, dass wir die Lehre annehmen, welche in der dogmatischen Konstitution Lumen Gentiumdes II. Vatikanischen Konzils über das Lehramt der Kirche enthalten ist sowie die ihm geschuldete Treue.“
3. „In Bezug auf gewisse vom Vatikanum II vertretene Lehraussagen oder die nachkonziliaren Liturgiereformen und des Kirchenrechts, welche uns schwerlich mit der Tradition vereinbar scheinen, verpflichten wir uns, eine positive Haltung einzunehmen im Studium und im Kontakt mit dem apostolischen Stuhl, indem wir jede Polemik vermeiden.”
4. „Wir erklären des weiteren die Gültigkeit der Messopfers anzuerkennen und der Sakramente, wenn sie mit der Intention gefeiert werden, das zu tun, was die Kirche tut gemäß in der editio typica des römischen Missale vorgeschriebenen Riten und dem Rituale für die Sakramente, welche die Päpste Paul VI. und Johannes Paul II. promulgiert haben.“
5. „Schließlich versprechen wir die allgemeinen Regeln der Kirche zu respektieren sowie die kirchlichen Gesetze, besonders jene, die im Kirchenrecht enthalten sind, das Papst Johannes-Paul II. veröffentlicht hat; unberührt davon bleibt die spezielle Disziplin, welche der Bruderschaft durch ein eigenes Gesetz zugestanden wird.”
Zwischen dem 15. April und dem 5. Mai ist Erzbischof Lefebvre überzeugt, ein gutes Übereinkommen getroffen zu haben, welche die Stabilität und die Kontinuität seines Werkes garantiert. Er schreibt voller Begeisterung am 20. April an seine Priester, dass die Verhandlungen „sich auf eine annehmbare Lösung hin entwickeln, die uns das gewähren würde, was wir immer verlangt haben. Es ist schwierig darin nicht das Wirken der Muttergottes von Fatima zu sehen, wenn man dieses Zurückrudern Roms betrachtet. Ich muss mich in Kürze nach Rom begeben um ein endgültiges Abkommen zu unterzeichnen, wenn sich an dem, was wir letzte Woche beschlossen haben, nichts geändert hat.“
So nimmt er am 4. Mai an einem letzten Gesprächen in Albano nahe Rom teil, und unterzeichnet am 5. Mai die Erklärung zum Protokoll des Abkommens am Fest des hl. Papst Pius V. Am selben Tag schreibt er an Papst Johannes-Paul II. um ihm für die Initiativen zu danken, die er unternommen hat, und die „zu einer beiderseitig akzeptablen Lösung geführt haben“. Das Dokument, das er soeben unterzeichnet hat, könnte seiner Meinung nach „der Ausgangspunkt sein für verschiedene Maßnahmen, die uns die Rechtmäßigkeit innerhalb der Kirche geben würden: Die offizielle Anerkennung der Bruderschaft als Gemeinschaft päpstlichen Rechtes, der Gebrauch der liturgischen Bücher von Johannes XXIII., die Gründung einer römischen Kommission und anderer Maßnahmen, welche im Protokoll spezifiziert werden“. All das bleibt noch zu tun. Er versichert den Obersten Hirten, dass „die Mitglieder der Bruderschaft und alle Personen, die moralisch mit ihr verbunden sind, sich über das Abkommen freuen und Gott und Ihnen danken“.
Ein Pressekommuniqué ist für den 7. Mai vorbereitet, ebenso wie ein neuerlicher Brief an den Papst um Detailfragen für das weitere Vorgehen zu besprechen. Aber nach einer schlaflosen Nacht zieht Erzbischof Lefebvre am 6. Mai seine Unterschrift zurück. Was ist passiert?

Unbehagen, Enttäuschung und Bitte um Klarheit
Bis zuletzt hat Erzbischof Lefebvre geglaubt, dass er diesen Text unterzeichnen und seinen Unterhändlern Vertrauen schenken könne, um wenigstens einenNachfolger zu erhalten und die Fortdauer seines Werkes zu gewährleisten. Der wesentliche Punkt ist wenn möglich die Bischofsweihe oder Weihen mit der Erlaubnis des Heiligen Stuhls. Das Protokoll des Abkommens, welches der Erzbischof bereit war am 5. Mai zu unterzeichnen, sieht vor, dass „es aus praktischen und psychologischen Überlegungen nützlich erscheint, einen Bischof aus den Reihen der Bruderschaft zu weihen“ (Nr. 5,2). Es wird jedoch kein Datum genannt. Vor allem aber: Am Tag der Unterzeichnung des Protokolls, übergibt Kardinal Ratzinger Erzbischof Lefebvre einen vom 28. April 1988 datierten Brief, der Zweifel und Enttäuschung im Herzen des großen Kirchenmannes weckt.
In diesem Brief schreibt der Präfekt der Glaubenskongregation, dass die Ernennung eines Bischofs „auf keinen Fall in Kürze geschehen könne, weil noch Zeit notwendig ist, die Unterlagen (über die Kandidaten a.d.R.) fertigzustellen und zu studieren.“ Aber – das war von vornherein klar – Erzbischof Lefebvre drängt sehr darauf, dass man ihn nicht länger hinhält. Während der Gespräche Mitte April in Rom war die Rede davon, dass diese Bischofsweihe eines Priesters aus den Reihen Bruderschaft sehr zeitnah stattfinden könne, wie er es in seinem Brief an Johannes-Paul II. am 20. Februar des Vorjahres erwähnt hatte. Die Dringlichkeit der Ernennung eines Nachfolgers (im Bischofsamt) findet ihre Begründung zu allererst im „fortgeschrittenen Alter von Erzbischof Lefebvre und seiner physischen Erschöpfung, die er seit einigen Monaten fühlt“. (Anmerkung zur Frage eines Bischofs in der Bruderschaft, Anhang an das Gespräch vom 15. April 1988). Das, was mit viel Verhandlungsgeschick zugestanden wurde („die Nützlichkeit der Weihe eines Bischofs“) wird auf ein unbekanntes Datum verschoben.
Man versteht, warum Erzbischof Lefebvre gleich am 6. Mai diese Zeilen an Kardinal Ratzinger schreibt, die ausführlich seinen Seelenzustand beschreiben: „Gestern habe ich mit einer wirklichen Genugtuung meine Unterschrift unter das in den vergangenen Tagen ausgearbeitete Protokoll gesetzt. Aber Sie haben selbst die tiefe Enttäuschung feststellen können anlässlich der Lektüre des Briefes, den Sie mir übergeben haben, als sie mir die Antwort des Heiligen Vaters in Bezug auf die Bischofsweihe überbrachten. Es wird von mir praktisch verlangt, die Weihe auf ein späteres, nicht festgelegtes Datum zu verschieben. Das wäre das vierte Mal, dass ich das Datum der Weihe hinausschiebe. Das Datum des 30. Juni war klar in einem meiner vorhergehenden Briefe angegeben und zwar als letztmöglicher Zeitpunkt. Ich habe ihnen ein erstes Dossier bezüglich der Kandidaten überreicht. Es bleiben noch fast zwei Monate, um das Mandat auszustellen. Wenn man die besondern Umstände dieser Vorschläge in Betracht zieht, kann der Heilige Vater ohne weiteres die Vorgehensweise erleichtern, damit uns das Mandat Mitte Juni übermittelt werden kann. Wenn die Antwort abschlägig wäre, sähe ich mich im Gewissen verpflichtet, die Weihe vorzunehmen. Ich würde mich dabei auf das Übereinkommen stützen, das vom Heiligen Stuhl im Protokoll für die Weihe eines Bischofs aus den Reihen der Bruderschaft gegeben wurde.“
Der Erzbischof erwähnt das römische Hinauszögern, das sowohl mündlich wie schriftlich zum Ausdruck gekommen ist. Es steht in völligem Widerspruch mit der Erwartung der Priester und Gläubigen, die einen neuerlichen Aufschub nicht verstehen würden, und die in der Erwartung leben, „wahrhaft katholische Bischöfe zu haben, die ihnen den wahren Glauben beliefern und ihnen in sicherer Weise die Gnaden des Heils vermitteln, die sie ersehnen für sich und ihre Kinder“. Abschließend drückt er „seine Hoffnung“ aus, „dass diese Forderung kein unüberwindliches Hindernis darstellt für die laufende Anerkennung“.
Kardinal Ratzinger bläst die Veröffentlichung des Pressekommuniqués ab und fordert Erzbischof Lefebvre auf, seine Position zu überdenken. Er ist der Meinung, dass die Absicht zur Bischofsweihe eines Mitglieds der Bruderschaft am 30. Juni im offenen Gegensatz stünde zu dem, was im Protokoll vereinbart worden sei. Kurzum, er schikaniert und ignoriert die wiederholt ausgesprochene Bitte, dem Gründer von Ecône einen bischöflichen Nachfolger zu gewähren. Dieser wendet sich enttäuscht ab.
„Man will uns ins Boot holen“
Während der Pressekonferenz, die er am 15. Juni in Ecône einberuft, lässt er gewisse Details der Gespräche durchklingen, die in diesen Tagen gehalten wurden.
Erzbischof Lefebvre: „Von jetzt bis zum 30. Juni haben sie Zeit zur Vorbereitung, sich zu beraten und mir das Mandat zu übergeben…“ Kardinal Ratzinger: „Ah, nein, nein, nein, das ist unmöglich! Der 30. Juni ist unmöglich.” – „Also wann dann? Am 15. August? Am Ende des marianischen Jahres?“ – „Ah! Nein, nein, nein, Exzellenz. Sie wissen sehr gut, dass am 15. August niemand in Rom ist. Von 15. Juli bis 15. September sind Ferien, den 15. August kann man vergessen, das ist unmöglich.“ – „Also sagen wir am 1. November, an Allerheiligen.“ – „Ah, ich weiß nicht, ich kann es ihnen nicht sagen.“ – „Weihnachten?“ – „Das kann ich nicht sagen.“
Wir haben das grundsätzliche Gefühl, so wird Erzbischof Lefebvre sagen, dass man uns „ins Boot holen will“. Er verliert das Vertrauen und glaubt den Versprechungen und Versicherungen seiner Gesprächspartner nicht mehr… Er hat zudem den Eindruck, man wolle seine Kräfte schwächen, während in Ecône alle Vorbereitungen auf Hochtouren laufen.
Neuerliche Forderungen Roms
Am 17. Mai übergibt Kardinal Ratzinger Abbé Emmanuel du Chalard, dem Vertreter von Erzbischof Lefebvre vor Ort, ein schriftliches Konzept „das den Forderungen im Sinne Roms mehr entspricht“.
In der Tat genügt der Brief, den der Erzbischof am 5. Mai an Papst Johannes-Paul II. adressiert hat, nicht mehr. Er soll noch dazu „demütig um Entschuldigung bitten für alles, was er – trotz seiner guten Absichten – dem Stellvertreter Christi an Kummer bereitet hat“. Er muss sich vor allem damit begnügen, „ohne jede Forderung nach einem Datum“ („senza esigere alcuna data“) vorzuschlagen, dass ein Bischof geweiht werde zur seiner Nachfolge. Hier der original Wortlaut des abschließenden Briefes, den er an den Heiligen Stuhl richten soll: „Ich weiß gut, dass die kanonische Normalisierung der Bruderschaft die Weihe eines Bischofs an meiner statt nicht vorsieht, weil sie nicht in sich notwendig ist. Angesichts der vor allem praktischen Notwendigkeit eines Nachfolgers, der die bischöflichen Funktionen gemäß den Riten vor der Liturgiereform vollzieht, würde ich mich allerdings sehr glücklich schätzen, wenn Ihre Heiligkeit einen Bischof ernennen würde, der mir in diesem Sinne nachfolgen könnte.“ Die Brief muss demütig und ohne Bedingungen sein, dergestalt, dass der Papst leichter das zugestehen könne, was von ihm verlangt wird. Ein weiteres Mal ist das, was mit viel Fingerspitzengefühl erreicht worden ist, ein scheinbar endloser Anlass zu Schikane und Aufschub.
Zudem bittet der Kardinal Pater du Chalard, der die Absicht des Gründers von Ecône zur Weihe von drei Bischöfen bestätigt hat, eine weitere Einladung nach Rom zu überreichen. Ein neuerliches Treffen wird also für den 24. Mai geplant.
Related links
- Il y a 30 ans, l’opération survie de la Tradition : l’histoire des sacres (2)
- Il y a 30 ans, l’opération survie de la Tradition : l’histoire des sacres (1)
- Il y a 30 ans, l’opération survie de la Tradition : l’histoire des sacres (4)
- Il y a 30 ans, l’opération survie de la Tradition : l’histoire des sacres (5)
- Réflexions sur le 25e anniversaire des sacres épiscopaux
- Déclaration à l’occasion du 25e anniversaire des sacres épiscopaux (1988–2013)
(Source : FSSPX.Actualités - 28/06/2018)