Abtreibung: UN-Ausschuss verurteilt Polen

Quelle: FSSPX Aktuell

Das Europäische Zentrum für Recht und Gerechtigkeit (European Centre for Law and Justice, ECLJ), unter der Federführung von Louis-Marie Bonneau, versucht den Druck, der von bestimmten Komitees der Vereinten Nationen ausgeübt wird, zu entschärfen. Die UN-Komitees wollen nämlich die vollständige und totale Annahme der Abtreibung durch diejenigen Länder erreichen, die diese ablehnen. Im aktuellen Fall ging es um Polen.

Dank einer historischen Entscheidung des polnischen Verfassungsgerichts vom 22. Oktober 2020 ist die eugenische Abtreibung, die aufgrund einer Missbildung oder Krankheit des Kindes vorgenommen wird, in Polen nun verboten. Dadurch wurde die Tötung ungeborener Kinder erheblich reduziert, da bisher mehr als 95 Prozent der Abtreibungen aus diesem Grund (insbesondere Trisomie 21) durchgeführt wurden. 

Am 24. August 2024 veröffentlichte der UN-Ausschuss für die Beseitigung der Diskriminierung der Frau (Committee on the Elimination of Discrimination against Women, CEDAW) folgende Aussage in einem Bericht: „Polen hat die Rechte von Frauen verletzt, indem es den Zugang zu Abtreibungen unangemessen eingeschränkt hat.“ Eine im Jahr 2022 im Land durchgeführte Untersuchung hätte ergeben, dass „die Situation in Polen geschlechtsspezifische Gewalt gegen Frauen darstellt und das Niveau von Folter oder grausamer, unmenschlicher oder erniedrigender Behandlung erreichen kann“, zitiert die ECJL aus dem Bericht. 

Der Bericht schließt mit „22 Empfehlungen, darunter die Annahme eines menschenrechtsbasierten Ansatzes für sexuelle und reproduktive Gesundheit und Rechte, insbesondere durch Rechtsreformen zur vollständigen Entkriminalisierung und Legalisierung von Abtreibung sowie die Anerkennung des Rechts auf Abtreibung als Grundrecht.“ 

Abgestimmtes Vorgehen der Pro-Abtreibungslobby 

Louis-Marie Bonneau weist darauf hin, dass dieser Bericht „eine Antwort auf eine Anzeige“ mehrerer polnischer Pro-Abtreibungsorganisationen ist. Die erste Unwahrheit besteht darin, dass die Beschwerde „auf das 1980 von Polen ratifizierte Übereinkommen gegen die Diskriminierung der Frau“ gestützt wird – aber „kein Artikel dieses Übereinkommens betrifft die Abtreibung.“ 

Dennoch legen die Mitglieder des CEDAW einige Artikel in ihrem Sinne aus, ganz entgegen der allgemeinen Auslegung und Rechtspraxis der Staaten. Es kann also festgestellt werden, dass der CEDAW das internationale Recht verfälscht, um Druck auf Polen auszuüben. 

Hinzuzufügen ist, dass neun Mitglieder von CEDAW „öffentlich für Abtreibung eingetreten sind“, stellt ECJL fest, und dass weitere Mitglieder aus NGOs stammen, die einen liberalen Ansatz zur Abtreibung vertreten. 

Die zweite Verfälschung in dem Bericht besteht darin, dass „Dokumentationen über die Verletzung des Rechts auf Abtreibung in den betreffenden Ländern bei den UN-Ausschüssen“ eingereicht werden und man gleichzeitig „strategische Rechtsstreitigkeiten mit nationalen und internationalen Gerichten“ führt. Ein „strategischer Rechtsstreit“ zielt allerdings nicht auf eine Wiedergutmachung für ein Opfer, sondern auf eine Gesetzesänderung ab. 

So wurden seit dem Jahr 2000 zahlreiche solcher Streitigkeiten gegen Polen geführt. Es geht darum, „das Wohlwollen der Mitglieder der UN-Ausschüsse auszunutzen, um rechtliche Fortschritte zu erzielen“, mit anderen Worten, es handelt sich bei diesem Vorgehen um „eine echte Instrumentalisierung und Privatisierung der Organe des Völkerrechts“, so ECJL. 

Doch selbst wenn die Entscheidungen dieser Ausschüsse nicht rechtsverbindlich sind, tragen sie dennoch dazu bei, ein Umfeld des ‚weichen Rechts‘ zu schaffen, das letztendlich einen erheblichen Einfluss auf die betroffenen Staaten und internationale Gerichtshöfe ausübt.