Anläßlich des Briefes einiger Priester an die Gläubigen des französischen Distrikts

Am 27. März 2017 unterschrieb Kardinal Gerhard Ludwig Müller, Vorsitzender der Kongregation für die Glaubenslehre und der Kommission Ecclesia Dei, im Auftrag Papst Franziskus' einen an die Bischöfe der ganzen Welt gerichteten Brief „bezüglich der Erlaubnis der Feier von Eheschließungen von Gläubigen der Priesterbruderschaft St. Pius X.“
Das Generalhaus veröffentlichte am 4. April 2017 eine Pressemitteilung, in der sie „dem Heiligen Vater innig für seine oberhirtliche Fürsorge (dankt), wie sie im Brief der Kommission Ecclesia Dei zum Ausdruck kommt, mit dem Ziel, die „Unsicherheiten in Bezug auf die Gültigkeit des Ehesakramentes“ zu beseitigen.“ Dieses Kommuniqué betonte den Willen der Priesterbruderschaft, in demselben Geist weiterhin das zu tun, was sie immer getan hat, das heißt „die zukünftigen Eheleute gemäß der unveränderlichen Lehre Christi über die Einheit und Unauflöslichkeit dieser Verbindung (vgl. Mt 19,6) auf die Trauung vorzubereiten, bevor sie die Konsenserklärung im traditionellen Ritus der heiligen Kirche entgegennehmen.“
Die offizielle Internetseite der Priesterbruderschaft St. Pius (fsspx.news) betonte in einem Kommentar klar und deutlich die Position der Priesterbruderschaft in Bezug auf Eheschließungen, insbesondere auf deren Gültigkeit selbst ohne offizielle Delegation: „Ebenso wie das Bußsakrament durch die Priester der Priesterbruderschaft St. Pius X. vor 2015 nicht ungültig gespendet wurde, so gilt das auch für Trauungen, welche durch sie ohne offizielle Delegation durch den Ortsbischof oder den Ortspfarrer vorgenommen wurden.“ Dieser Kommentar stützt sich darauf, was das Kirchenrecht für solche Fälle vorsieht.
Schon immer haben die Oberen der Priesterbruderschaft wieder und wieder bei den zuständigen römischen Stellen gegen die ungerechten und skandalösen Nichtigkeitserklärungen protestiert, die fast automatisch von den kirchlichen Gerichten mit der Begründung ausgesprochen wurden, die kanonische Form sei nicht beachtet worden. Durch diese Geste des Heiligen Vaters hat sich eine bedeutende Änderung ergeben: der offizielle Klerus wird von nun an verpflichtet sein, die offizielle Befähigung der Priester der Priesterbruderschaft St. Pius X. anzuerkennen, autorisierte Zeugen der Kirche zu sein, und die Eheschließungen werden nicht mehr ohne einen ordentlichen und formgerechten kirchenrechtlichen Prozess für nichtig erklärt werden können.
Der Generalobere Mgr. Bernard Fellay hat die Oberen und die anderen Mitglieder der Priesterbruderschaft darüber in Kenntnis gesetzt, dass ein Direktorium für die behutsame Umsetzung dieser neuen Regelung erstellt wird.
Unglücklicherweise haben einige Priester des französischen Distrikts am Sonntag, dem 7. Mai 2017, unklugerweise und ohne die Veröffentlichung dieser Richtlinie abzuwarten einen an die Gläubigen gerichteten Brief von der Kanzel verlesen und verteilt, ohne den Distriktoberen zu informieren, und die Leitung der Priesterbruderschaft beschuldigt.
Der Distriktobere, Pater Christian Bouchacourt, hat die Unterzeichner dieser Stellungnahme ihrer Ämter als Dechanten enthoben. Er verurteilt entschlossen diesen subversiven, im Geheimen vorbereiteten Akt, der das Ziel hat, die Stellung der Oberen zu schwächen, und der die Gläubigen als Geiseln nimmt.
Diese schmerzliche Prüfung erinnert uns daran, dass der Glaubenskampf in einem Geist des Glaubens und mit übernatürlichen Mitteln geführt werden muss. Bewahren wir, im Gebet vereint, den Frieden, der die „Ruhe in der Ordnung“ ist, und führen wir diesen Kampf mutig, in der Überzeugung, dass allein Gott den Sieg verleiht.