Aufregung beim deutschen Synodenpräsidium
Le Kardinal Reinhard Marx und Mgr. Georg Bätzing
Die Erklärung des Vatikans, die das Presseamt des Heiligen Stuhls am 21. Juli 2022 herausgab, sorgte für eine schnelle Reaktion der Vorsitzenden des bundesdeutschen Synodenweges. Schon am Nachmittag des gleichen Tages wurde eine Antwort veröffentlicht.
Der Text wurde von Irme Stetter-Karp, Präsidentin des Zentralkomitees der deutschen Katholiken (ZdK), und Erzbischof Georg Bätzing, Vorsitzender der Deutschen Bischofskonferenz (DBK), unterzeichnet, die den Synodenprozess gemeinsam leiten. In ihrer Antwort nimmt das Synodenpräsidium den Vorwurf des Heiligen Stuhls auf, in der deutschen Kirche würde man ungebührliche Entscheidungen treffen wollen. Ein Zitat aus der synodalen Satzung soll diesen Vorwurf entkräften, dort heißt es: „Die Beschlüsse der Synodalversammlung haben für sich allein keine Rechtswirkung. Sie berühren nicht die Befugnis der Bischofskonferenz und der einzelnen Diözesanbischöfe, im Rahmen ihrer jeweiligen Zuständigkeiten Rechtsnormen zu erlassen und ihr Lehramt auszuüben.“ Interessanterweise wurde diese Klausel nicht ursprünglich, sondern erst später, nach einer Kritik der Kurie verfasst. Die deutsche Erklärung fügt hinzu: „Beschlüsse, deren Themen einer gesamtkirchlichen Regelung vorbehalten sind, werden als Votum des Synodenwegs an den Apostolischen Stuhl weitergeleitet.“
Die beiden Vorsitzenden bekräftigen dann, dass „die Kirche in Deutschland keinen ‚deutschen Sonderweg‘ gehen wird. Dennoch sehen wir es als unsere Aufgabe an, deutlich zu machen, wo unserer Meinung nach Veränderungen notwendig sind. Dabei spüren wir bereits, dass die von uns identifizierten Probleme und Fragen weltweit ähnlich gelagert sind.“ Was angesichts der bisherigen jeweiligen Synodenzusammenfassungen, die nach Rom geschickt wurden, völlig richtig scheint.
Des Weiteren bekräftigen Stetter-Karp und Bätzing die Notwendigkeit des synodalen Prozesses, dessen Auslöser der MHG-Missbrauchsbericht [MHG steht für „Mannheim, Heidelberg, Gießen“, die Institutsstandorte jener Wissenschaftler, die ein interdisziplinäres Forschungsprojekt zum Thema „Sexueller Missbrauch in der römisch-katholischen Kirche in Deutschland“ von 2014 bis 2018 betrieben, Anm. d. Red.] war. Dies rechtfertige in jedem Fall die Anwesenheit der Laien des ZdK, da der Klerus für den Missbrauch verantwortlich sei. Auch stimmen beide Präsidenten der Teilnahme an einer zukünftigen Weltsynode zu. Diese werde durch die Arbeit des Synodalen Weges initiiert. Schlussendlich beklagen die beiden Unterzeichner ausführlich den Mangel an direkter, unverstellter Kommunikation mit dem Apostolischen Stuhl. Sie erteilen Rom eine Lektion in Sachen Synodalität: „Unserer Meinung nach ist die synodale Kirche anders!“
Schließlich behandeln die beiden Vorsitzenden die Erklärung des Heiligen Stuhls auf die gleiche Weise wie den Brief von Kardinal Marc Ouellet: „Die nächste Synodenversammlung wird die Gelegenheit bieten, die Anfrage des Heiligen Stuhls aufzugreifen und darüber zu diskutieren. Als Vorsitzende des Synodenweges betonen wir, dass wir einen schnellen Dialog mit möglichst vielen Instanzen innerhalb der Römischen Kurie wünschen.“
Wird also die Synodenversammlung über die Mahnungen aus Rom entscheiden? Das Tauziehen hat begonnen...
(Quellen: dbk.de/katholisch.de – FSSPX.Actualités)
Foto: Banque d’images Alamy