In China soll die Kirche Instrument des Kommunismus werden
Die Vereinigte Front, die die neuen Regeln auf ihrer Website veröffentlichte
Am 1. September 2023 treten in China neue Maßnahmen in Kraft, die sich auf religiöse Stätten beziehen. Von nun an muss dort aktiv kommunistische Propaganda verbreitet werden oder es werden sämtliche Aktivitäten eingestellt. Ein finaler Text der KP-Führung erläutert die neuen Regeln, wonach Gotteshäuser zum Bestandteil des Propagandasystems der Kommunistischen Partei Chinas (KPCh) verwandelt werden sollen.
Die neuen „Verwaltungsmaßnahmen für Orte religiöser Aktivitäten“, die die Vorschriften aus dem Jahr 2005 ersetzen sollen, waren lange Gegenstand von Gerüchten und wurden nun „zur Kommentierung freigegeben“. In Wirklichkeit handelt es sich dabei allerdings um eine kosmetische Übung der Pseudodemokratie, da Kommentare stets ignoriert werden und die Entwürfe schließlich zu Gesetzen werden, wobei sie manchmal den ursprünglichen Text noch deutlich verschlimmern.
Das täglich erscheinende Onlinemagazin über Religionsfreiheit und Menschenrechte in China, Bitter Winter, das über Angriffe auf das Christentum in China berichtet, hatte Zugang zu dem endgültigen Dokument, das am 1. September in Kraft treten wird. Auch dieser Text „toppt“ den ursprünglichen Entwurf im negativen Sinne. Er bestätigt nämlich nicht nur, dass Orte religiöser Aktivitäten aktiv die Propaganda der KPCh verbreiten müssen, da sie sonst geschlossen werden, sondern er enthält auch strengere Bestimmungen, die darauf abzielen, die Propaganda der KPCh in die nationale Gesetzgebung aufzunehmen.
Diese Bestimmungen sehen die Aufnahme von Propagandainhalten in Predigten und die Einrichtung von Gruppen zum Studium von KPCh-Dokumenten in allen religiösen Stätten vor. Außerdem heißt es: „Es ist verboten, außerhalb von Tempeln und Kirchen große religiöse Statuen zu errichten.“ Das Verbot gilt auch für Privatbürger oder Spender.
Der Begriff „Orte religiöser Aktivität“ bezieht sich dabei auf Klöster, Kirchen, Tempel, Moscheen sowie andere feste Orte religiöser Aktivität, die gemäß der „Verordnung über religiöse Angelegenheiten“ und anderen Bestimmungen registriert sein müssen. Damit religiöse Räumlichkeiten legal genutzt werden können, müssen sie bei den Behörden gemeldet werden. Eine Verschärfung zu den ursprünglichen Regelungen von 2005, ist die Betonung der Tatsache, dass jede Kultstätte zu einer aktiven Propagandaagentur der KPCh werden muss.
Eine Kultstätte kann also nur dann eine „Betriebs“-Genehmigung erhalten und behalten – da sie leicht verloren gehen kann –, wenn sie „die Führung der KPCh unterstützt, das sozialistische System fördert, das sozialistische Denken gründlich auf die chinesischen Merkmale anwendet, die von Xi Jinping in der neuen Ära gefördert werden.“ Und weiter heißt es: „dass er die Verfassung, die Gesetze, Verordnungen, Regeln und einschlägigen Bestimmungen für die Verwaltung religiöser Angelegenheiten respektiert, die Grundwerte des Sozialismus praktiziert und sich schließlich an die Sinisierung der Religion hält.“
Es ist zu hoffen, dass ein solcher Text dem Papst und den Verantwortlichen der Kurie schließlich die Augen öffnet. Denn die einzigen wirklich greifbaren Ergebnisse, die durch das bereits zweimal erneuerte chinesisch-vatikanische Geheimabkommen von 2018 erzielt wurden, sind wiederholte eklatante Verstöße gegen dieses Abkommen, das sich bekanntlich auf die Ernennung von Bischöfen bezieht, durch die Chinesen.
Übrigens zunächst Verstöße durch die einseitige Einsetzung von Bischöfen ohne die Zustimmung Roms. Weitere Verstöße durch den wiederholten Druck auf Priester, der Patriotischen Vereinigung der chinesischen Katholiken, die der Partei untersteht, beizutreten. Und jetzt Verstöße durch die Verpflichtung der Kirche, ein Transmissionsriemen für die kommunistische Propaganda zu werden.
Von den chinesischen Katholiken und der gesamten Kirche wird nun eine klare Reaktion des Vatikans erwartet.
(Quellen: Hu Zimo/Bitter Winter/InfoCatolica – FSSPX.Actualités)
Illustration: zytzb.gov.cn