Das politisierte Bundesgericht in der Schweiz fällt ein Skandalurteil

Quelle: FSSPX Aktuell

Das Kloster St. Katharina – Träger der beliebten katholischen Mädchenschule St. Katharina

Am 17. Januar 2025 entzog ein Urteil des Bundesgerichts der katholischen Mädchenschule St. Katharina in Wil im schweizerischen Kanton St. Gallen die Möglichkeit, öffentliche Gelder zu erhalten. Die Schule, die ausschließlich Mädchen vorbehalten ist und katholisch geführt wird, diskriminiere angeblich andere Geschlechter.

In dem Urteil heißt es, dass die Vereinbarung, mit der die Gemeindeverwaltung den Schulbesuch von weiblichen Schülern in dieser katholisch geprägten Privatschule finanzierte, verfassungswidrig ist, da sie gegen den Grundsatz der religiösen Neutralität verstößt und eine Diskriminierung aufgrund des Geschlechts darstellt.

Die Website Swisscath stellt fest, dass die Kammer, die für dieses Urteil am Bundesgericht zuständig ist, von der Linken und den Grünen dominiert wird. Sie erinnert daran, dass ein solches Urteil nicht das erste seiner Art ist, wie das Urteil vom 26. September 1990 gegen die Tessiner Gemeinde Cadro. Damals hatte ein Lehrer gefordert, ein Kruzifix aus einem öffentlichen Schulzimmer im Kanton Tessin zu entfernen.

Das Bundesgericht hatte schließlich zugunsten des Lehrers entschieden. Juristen wiesen jedoch darauf hin, dass das Gericht nach der damaligen Rechtsprechung in dieser Angelegenheit nicht zuständig war. Auf derselben Website wird darauf hingewiesen, dass der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte in einem Urteil vom 18. März 2011 entschieden hatte, dass das Anbringen von Kruzifixen nicht gegen die Glaubens- und Gewissensfreiheit verstößt.

Dasselbe Gericht hatte erklärt, dass Entscheidungen im Bereich Erziehung und Unterricht in die Zuständigkeit der Kantone fallen und diese daher selbst entscheiden können, ob sie Kruzifixe in den Klassenzimmern öffentlicher Schulen anbringen wollen oder nicht. In der Schweiz fällt das Bildungswesen direkt in den Zuständigkeitsbereich der Kantone, die echte Staaten sind.

Der Fall des islamischen Kopftuchs

Die Website erinnert zusätzlich an das Urteil des Bundesgerichts vom 11. Dezember 2015. Anlass war ein muslimisches Mädchen, das im Schuljahr 2013/14 mit einem Hijab in eine Schule in St. Margrethen gegangen war. Die Schulleiterin setzte die Schulordnung durch, die das Tragen einer Kopfbedeckung während des Unterrichts verbietet.

Die Eltern brachten den Fall vor das Bundesgericht. Die Schulleitung kam zu dem Schluss, dass die Mitglieder dieser Familie die Scharia über die Schweizer Rechtsordnung stellten. Das Bundesgericht erklärte das Kopftuchverbot im Unterricht der öffentlichen Schule für rechtswidrig und folgte damit einer neuen Auslegung seiner eigenen Grundsätze.

Die Schule St. Katharina in Wil

Diese Schule entstand nach den Stürmen der Französischen Revolution. Das Kloster sollte damals aufgelöst werden, doch die Priorin gründete 1808 die Mädchenschule Wil, die schnell einen guten Ruf erlangte. 1845 eröffnete das Kloster die Sekundarschule für Mädchen, die sich stets den Anforderungen der Zeit anpasste und auch heute noch einem echten Bedürfnis in der Region entspricht.

Die Schule steht Schülerinnen aller Konfessionen und Religionen offen und ist für die Mädchen aus Wil kostenlos. Sie wird von rund 150 Schülerinnen besucht. Die Nachfrage übersteigt regelmäßig die Aufnahmekapazität der Schule. Bisher zahlte die Stadt Wil vertragsgemäß das jährliche Schulgeld von 20.000 Franken für jede in der Stadt wohnhafte Schülerin.

Ein „wokes“ Urteil

In der Pressemitteilung des Bundesgerichts wird behauptet, dass die „Kathi Wil“ eine „öffentliche Schule“ sei. Doch dies ist falsch, da es sich um eine katholische Privatschule handelt, die finanziell durch öffentliche Gelder unterstützt wird. Zudem hält sie sich an die Lehrpläne des Staates. Die Kantone können allerdings innerhalb des durch das Bundesrecht vorgegebenen Rahmens verschiedene Schwerpunkte setzen.

So richtet der Kanton St. Gallen die öffentliche Schule bewusst auf christliche Werte aus. In Art. 3 Abs. 1 seines Volksschulgesetzes heißt es: „Die öffentliche Schule unterstützt die Eltern bei der Erziehung des Kindes zu einem lebensbejahenden, kompetenten und gemeinschaftsfähigen Menschen. Sie wird nach christlichen Grundsätzen geführt.“

Swisscath weist darauf hin, dass es Richter der Linken (SP) und der Grünen waren, die den Ausschlag für das Urteil gegeben haben. Dass Linke und Grüne einem Schultyp das Existenzrecht absprechen, der die Mädchenbildung fördert und zu einer bildungspolitischen Angebotsvielfalt beiträgt, entzieht sich jedem rationalen Diskurs.

Im Grunde handelt es sich um eine inhärente Konstruktion der „woken“ Ideologie , nach der die Begriffspaare „Frau“ und „Mann“, „weiblich“ und „männlich“ lediglich kulturell bedingte soziale Zuschreibungen sind. Es sei daher in gewisser Weise fast unvermeidlich, dass eine als „erfolgreich und katholisch“ bezeichnete Mädchenschule zum Feindbild schlechthin werde, betont Swisscath.

Das Urteil greife unzulässig in die Kompetenzen der Kantone ein und untergrabe die föderale Struktur, die ein unverzichtbarer Bestandteil des schweizerischen Staatssystems sei. Reza Rafi, aus dem Iran stammend und Chefredaktor des SonntagsBlick, sprach mit Bezug auf das Urteil treffend von einer „Selbstdemontage“ des Westens.

Die Entscheidung des Bundesgerichts bringt die Schule St. Katharina in eine kritische Situation und zwingt sie, ihre Finanzierung zu überdenken, damit ihre wertvolle Bildungsarbeit fortgesetzt werden kann. Wenn keine alternative Lösung gefunden wird, droht der historischen Institution nach über zweihundert Jahren das Aus.