Der Synodale Weg auf dem Weg zu einer deutschen Nationalkirche (9)

Quelle: FSSPX Aktuell

(9) die Satzung des Synodalen Weges

Die Deutsche Bischofskonferenz (DBK) und das Zentralkomitee der deutschen Katholiken (ZdK) leiteten am Sonntag, den 1. Dezember 2019, einen „Synodalen Weg“ ein. Die vorhergehenden Artikel zeigten die revolutionäre Absicht, welche die vom ZdK unterstützte DBK antreibt. Papst Franziskus hat sich am 29. Juni 2019 mit einem Brief an die Kirche von Deutschland eingeschaltet. Die Kurie reagierte ihrerseits. Doch dies hat die Vorbereitungen des Geschehens in keiner Weise tangiert.

Zwei deutsche Bischöfe, denen die Reaktion der Kurie angelegen kam, versuchten, die vom Synodalen Weg eingeschlagene seltsame Linie in eine andere Richtung zu lenken, indem sie ein anderes Vorgehen vorschlugen. Es handelt sich um Rudolf Voderholzer, den Bischof von Regensburg, und um Kardinal Rainer Maria Woelki, den Erzbischof von Köln.

Der Gegenentwurf wurde zurückgewiesen

Die beiden Bischöfe, die sich dem Synodalen Weg kurz nach dessen Ankündigung nachdrücklich entgegenstellten, indem sie sich den Brief An das pilgernde Volk Gottes in Deutschland von Papst Franziskus und vor allem die Kritik der Kurie zunutze machten, reagierten am 19. August 2019 bei der Versammlung der DBK. Bischof Rudolf Voderholzer kritisierte die Vorbereitung dieser Initiative und warnte vor der Gefahr, „in den Straßengraben der Spaltung abzurutschen“ (Interview vom 15. September 2019).

In demselben Gespräch erklärte er die Notwendigkeit von Reformen und eines Neuaufbruchs im Glauben: „Der Neuausrichtung auf Christus - und das ist der einzige Sinn von 'Reform' in biblischer Perspektive - bedarf es immer“. Doch was im Vorfeld des Synodalen Weges als Reform vorgeschlagen wird, ist „die Aufgabe des katholischen Profils und die Preisgabe wichtiger Elemente“ in der Kirche.

Bischof Voderholzer fügte hinzu, dass er gemeinsam mit Kardinal Rainer Maria Woelki von Köln dem Ständigen Rat der Deutschen Bischofskonferenz bei der Versammlung vom 19. August einen alternativen Entwurf zur Satzung des Synodalen Weges vorgelegt hatte, der von einer Mehrheit der Bischöfe abgelehnt wurde. Dieser Entwurf richtete sich nach den Maßgaben von Papst Franziskus und in ihm sind alle kritischen Punkte berücksichtigt, auf die Kardinal Marc Ouellet, der Präfekt der Bischofskongregation, in seinem Schreiben an Kardinal Reinhard Marx hinweist.

Wenige Tage später fügte der Bischof von Regensburg in einer neuen Erklärung hinzu, dass die thematische Ausrichtung des „Synodalen Weges“ an der Realität der Glaubenskrise in Deutschland vorbeizugehen scheine. Der Hintergrund des eingeleiteten Prozesses sei „pseudowissenschaftlich“. Dies ist auch der Grund dafür, weshalb er – wie Kardinal Woelki – gegen den Satzungsentwurf gestimmt hat und er sich das Recht vorbehalte, nach den ersten Sitzungen, wenn nötig, „ganz auszusteigen“.

Die Satzung des Synodalen Weges

Doch diese Proteste verhinderten nicht, dass die am 25. September 2019 in Fulda abgehaltene Vollversammlung der DBK der Bewilligung der Satzung des „Synodalen Weges“ mit großer Mehrheit zustimmte. Genau diese Satzung wurde schließlich am 22. November 2019 von der Vollversammlung des ZdK angenommen, was den Charakter einer endgültigen Zustimmung hatte.

Keine römische Zustimmung

Doch offensichtlich hat diese Satzung keine Anerkennung von Rom erhalten. Doch weder die DBK noch das ZdK erwähnen das, und nirgends findet sich ein Hinweis darauf, dass um eine solche Anerkennung gebeten wurde. Die Organisatoren setzen doch auf die Karte der Transparenz, verlieren aber darüber kein einziges Wort.

Darüber hinaus wird klargestellt, dass diese Satzung „endgültig angenommen“ worden sei, nachdem die Vollversammlung des ZdK ihr zugestimmt hat. Es ist schwer vorstellbar, dass Kardinal Marx anschließend bei der Kurie um eine offizielle Genehmigung bittet. Umso mehr, als dass das von ihr so scharf kritisierte Projekt in Bezug auf die strittigen Fragen in keiner Weise geändert wurde.

Doch vor allem ist eine derartige Anerkennung durch die römische Autorität vor allem in den Augen der Protagonisten der synodalen Dynamik auch kaum erforderlich. Dies erläuterte Kardinal Marx: der Synodale Weg ist ein „Prozess sui generis“, der auf keinen Fall „durch die Brille kirchenrechtlich verfasster Instrumente“ gelesen werden dürfe und der daher auch keine besondere Erlaubnis benötige.

Es wäre somit ratsam, den zurückgelegten Weg anhand der gemeinsamen Würzburger Synode zu beurteilen, von der der „Synodale Weg“ so viele Elemente übernimmt. Die deutschen Bischöfe hatten damals um eine römische Genehmigung gebeten, die sie auch erhalten hatten. 50 Jahre später ist davon nicht mehr die Rede.

Präambel

Eine der wenigen Passagen, die ein wenig korrigiert wurden, ist die Präambel der Satzung. Der Vermerk, dass das ZdK insofern am Synodalen Weg teilnimmt, „solange die Offenheit der Beratung und Verbindlichkeit der Beschlüsse gewährleistet wird“ (Protokoll, Seite 1, Nr. 3) wurde gestrichen.

Demgegenüber stellt diese Präambel den Brief von Papst Franziskus voran, der „uns ermutigt [hat], ‚den Primat der Evangelisierung anzunehmen‘ und die spirituelle Dimension des Synodalen Weges mit den strukturellen Herausforderungen zu verbinden“. Diese Aussage scheint arglistig, da die beiden einzigen Male, bei denen man im Text des Briefes (in der Nr. 5) dem Wort „strukturell“ begegnet, dieses dafür verwendet wird, um die Deutschen vor der Versuchung zu warnen, durch die Veränderung der Strukturen alles zu ändern.

Die Präambel bestätigt erneut die Einzigartigkeit des „Synodalen Weges“ und die ausschließliche Verantwortung der DBK und des ZdK: „In ihrer gemeinsamen Verantwortung für den Synodalen Weg haben die Deutsche Bischofskonferenz und das Zentralkomitee der deutschen Katholiken folgende Satzung vereinbart, die einen Synodalen Weg eigener Art beschreibt“.

Ziel des Prozesses

Artikel 1 stellt dar, was die zu erfüllende „Aufgabe“ sei: „Der Synodale Weg der katholischen Kirche in Deutschland dient der gemeinsamen Suche nach Schritten zur Stärkung des christlichen Zeugnisses. Angestrebt ist die Klärung von zentralen Themen- und Handlungsfeldern“.

Deshalb muss man sich in die vier durch die Diskussionsforen vorgegebenen Bereiche begeben: „Macht und Gewaltenteilung in der Kirche – Gemeinsame Teilnahme und Teilhabe am Sendungsauftrag“, „Priesterliche Existenz heute“, „Frauen in Diensten und Ämtern in der Kirche“, „Leben in gelingenden Beziehungen – Liebe leben in Sexualität und Partnerschaft“.

Da dies vom Päpstlichen Rat für die Gesetzestexte deutlich hervorgehoben wurde, fallen diese Themen zu einem erheblichen Teil – wenn nicht sogar insgesamt – in die Zuständigkeit der Weltkirche. Doch dies macht keinem innerhalb des Synodalen Weges Angst...

Struktur des Synodalen Weges

Die Satzung beschreibt vier Organe, die in unterschiedlichen Bereichen des synodalen Ereignisses wirken: die Synodalversammlung, das Synodalpräsidium, das Erweiterte Synodalpräsidium sowie die Synodalforen. Eine sorgfältige Prüfung dieser Organe ist erforderlich.

Die Synodalversammlung

Sie besteht aus allen Mitgliedern der DBK (69 Bischöfe) sowie aus 69 Angehörigen des ZdK, um eine vollkommene Parität zwischen Bischöfen und Laien zu gewährleisten. Dazu kommen noch zehn Ordensleute, die die verschiedenen Ordensfamilien repräsentieren (zwei Priester, ein Ordensbruder und sieben Ordensschwestern); 27 Priester, die die Diözesanräte vertreten; 15 unter 30-jährige junge Menschen, die kein Mitglied des ZdK sind (aber durch dieses nominiert wurden: elf Frauen und vier Männer); vier Ständige Diakone; vier Vertreter des Berufsverbands der Pastoralreferenten und Pastoralreferentinnen Deutschlands (zwei Männer und zwei Frauen); vier Vertreter des Bundesverbands der Gemeindereferentinnen und Gemeindereferenten (ein Mann und drei Frauen); drei Vertreter des Katholisch-Theologischen Fakultätentages (drei Frauen); drei Vertreter aus Neuen Geistlichen Gemeinschaften (drei Frauen); zwei Generalvikare; bis zu zehn von der DBK und bis zu zehn vom ZdK benannte katholische Frauen und Männer. Die in Klammern ergänzten näheren Angaben beschreiben die aktuelle Zusammensetzung, wie sie auf der Webseite des Synodalen Weges angegeben wird.

Es wird erläutert, dass „eine geschlechter- und generationengerechte Besetzung“ anzustreben sei.

Die nach diesen Kriterien zusammengesetzte Versammlung umfasst bis heute 227 nominierte Mitglieder. Unter ihnen befinden sich: 105 Geistliche (69 Bischöfe, 32 Priester und vier Diakone) sowie 122 Laien, davon 70 Frauen.

Die Synodalversammlung ist das höchste Organ, das die Beschlüsse fasst. Alle Mitglieder haben gleiches Stimmrecht.

Das Synodalpräsidium

Die beiden Präsidenten des Synodalen Weges sind der Vorsitzende der DBK – in diesem Fall der Nachfolger von Kardinal Marx, Bischof Georg Bätzing – und der Vorsitzende des ZdK, Professor Thomas Sternberg. Dazu kommen der Stellvertretende Vorsitzende der DBK und der Vizepräsident des ZdK. Das Erweiterte Präsidium ergänzt die soeben Genannten noch um die beiden Vorsitzenden der Synodalforen sowie die beiden „Geistlichen Begleiter“: der Jesuit Bernd Hagenkord und die Theologin Maria Boxberg.

Synodalforen

Die Foren – die ab April 2019 eingerichtet wurden, um die Arbeitsvorlagen zu erarbeiten – können mit Vorbereitungskommissionen verglichen werden. Ein jedes Forum setzte sich aus zehn von der DBK sowie zehn vom ZdK ernannten Mitglieder zusammen.

Die Forumsmitglieder des Synodalen Weges werden zu Beginn von der Synodalversammlung gewählt. Jedes Forum zählt etwa 30 Mitglieder. Sie werden beauftragt, zu den Versammlungsberatungen unter der Verantwortung des Präsidiums konkrete Vorschläge zu unterbreiten.

Beschlussfassung

Die Beschlüsse des Synodalen Weges müssen mit einer Zweidrittelmehrheit der Mitglieder gefasst werden: mit der Zweidrittelmehrheit der anwesenden Mitglieder der Synodalversammlung sowie der Zweidrittelmehrheit der anwesenden Mitglieder der DBK. Es handelt sich dabei um einen der wenigen, nach der Überprüfung der Satzung durch Rom, abgeänderten Punkte.

Doch vor allem wird klargestellt: „Beschlüsse der Synodalversammlung entfalten von sich aus keine Rechtswirkung. Die Vollmacht der Bischofskonferenz und der einzelnen Diözesanbischöfe, im Rahmen ihrer jeweiligen Zuständigkeit Rechtsnormen zu erlassen und ihr Lehramt auszuüben, bleibt durch die Beschlüsse unberührt“.

Dieser fünfte Absatz von Artikel 11 scheint offensichtlich eine Niederlage für das ZdK zu sein, das einer Teilnahme am Synodalen Weg nur unter der ausdrücklichen Bedingung zugestimmt hatte, dass die hier gefassten Beschlüsse „verbindlich“ seien. Doch wenn man darüber genauer nachdenkt, muss eine solche Bedingung gar nicht erst zum Ausdruck gebracht werden.

Allerdings wird die Autorität der Bischofskonferenz durch die gefassten Beschlüsse moralisch in der Pflicht stehen. Darüber hinaus versucht kein einziger Bischof, außer Bischof Voderholzer und Kardinal Woelki, sich dem Prozess entgegenzustellen, ganz im Gegenteil. Werden die beiden isolierten Prälaten die moralische Stärke besitzen, Widerstand gegen eine ganze Bischofskonferenz und die öffentliche Meinung zu leisten?

Generalstände

Das Volk Gottes in Deutschland ist mittlerweile in ein Abenteuer gestürzt worden, das die Wendung der Generalstände genommen hat … Ohne rechtmäßige Einberufung, doch mit der stillschweigenden Zustimmung von Franziskus. Der Klerus und die Laien versammeln sich außerhalb jeglicher kanonischen Regel, um Themen zu besprechen, die die Kompetenzen ihres Konzilchens weitgehend überschreiten. In ihren Kartons bringen sie Texte – die Arbeitsdokumente der Foren – mit, die in der Lage sind, die göttliche Verfassung der Kirche und die Moral Jesu Christi zugrundezurichten.

Wird bald schon eine Guillotine errichtet, und wenn ja, für wen?

Fortsetzung folgt…