Erzdiözese Köln: Priester abgemahnt

Innenraum der St.-Lambert-Kirche in Mettmann
Der Erzbischof von Köln, Kardinal Rainer Maria Woelki, hat einen Priester seiner Diözese auf diese Weise gerügt. Der Geistliche hatte während einer von der Gruppe „Rainbow Church for All“ organisierten Zeremonie in der Pfarrkirche St. Lambert in Mettmann homosexuelle Paare gesegnet.
Während der Zeremonie wurde laut der Website Kirche und Leben der Diözese Münster von der Gemeindeleiterin Ulrike Platzhoff und von Pfarrer Herbert Ullmann eine Segnung an homosexuelle Paare erteilt. Pfarrer Ullmann ist “Ehren-Kaplan seiner Heiligkeit” und trägt den Titel “Monsignore”.
In dem Zusammenhang sei daran erinnert, dass in Deutschland die Verantwortung für die Pfarrei mittlerweile einem Laien - Mann oder Frau - übertragen werden kann.
Die Rainbow-Gruppe berichtete, dass Pfarrer Ullmann von seinem Bischof eine Verwarnung erhalten habe, nachdem er „von einer unbekannten Person in Rom angezeigt“ worden sei.
Kardinal Woelki untersagte dem schuldigen Priester außerdem, weitere Segnungen dieser Art zu organisieren und insbesondere homosexuelle Paare, geschiedene Wiederverheiratete oder unverheiratete Paare zu segnen.
Kanonist unterstützt die Aktion von Kardinal Woelki
Der Kanonist Norbert Lüdeke, emeritierter Professor für Kirchenrecht an der Universität Bonn, macht in einem Artikel, der ebenfalls bei Kirche und Leben erschienen ist, einige wichtige Anmerkungen. Lüdeke erinnerte: „Bevor er sein Amt antritt, muss ein Gemeindepriester bekennen, dass er alle verbindlichen Lehren der Kirche akzeptiert, einschließlich der moralischen Verurteilung von nicht-heterosexuellen Handlungen ohne Ausnahme. Er hat auch geschworen, alle Normen der Kirche einzuhalten. Darunter auch die, nicht-heterosexuelle Beziehungen nicht zu segnen.“
Der Kölner Kardinal sei wie alle Bischöfe verpflichtet, „auf der Einhaltung aller Gesetze der Kirche zu bestehen und Missbrauch zu verhindern, auch in Bezug auf Sakramentalien, zu denen Segnungen gehören.“ „Der Fall veranschaulicht das grundlegende Dilemma des Synodalen Weges“, kommentiert Lüdecke.
Nach dem Kirchenrecht droht dem Priester, wenn er nach einer ersten Verwarnung rückfällig wird und erneut homosexuelle Paare segnet, eine schwerwiegendere Strafe, die bis zur Suspendierung von seinem Amt reichen kann.
Kardinal Woelki hat in diesem Fall Mut bewiesen, denn er setzt sich der Ablehnung eines großen Teils des deutschen Episkopats und der Missachtung der gesamten progressiven Bewegung in Deutschland aus. Es ist bestürzend dies so konstatieren zu müssen.
Es ist übrigens durchaus möglich, dass die eingangs erwähnte Zeremonie in der Diözese Köln als bewusst gelegter Stein des Anstoßes abgehalten wurde, um den Widerstand und die Entschlossenheit des Erzbischofs zu testen. Hoffentlich hilft dies einigen, endlich die Auswüchse des Synodalen Weges zu erkennen.
(Quelle: InfoCatolica – FSSPX.Actualités)
Illustration: Oliver Schöpgens, CC BY-SA 4.0, via Wikimedia Commons