EU: Zustimmung für das Abtreibungsrecht als Teil der Europäischen Charta

Quelle: FSSPX Aktuell

Am Mittwoch, dem 11. April 2024, haben die Abgeordneten des Europäischen Parlaments mit 336 Ja-Stimmen, 163 Nein-Stimmen und 39 Enthaltungen eine Resolution angenommen, die die Aufnahme von Abtreibung in die Charta der Grundrechte der Europäischen Union fordert, in der die „anerkannten Rechte, Freiheiten und Grundsätze“ in den Mitgliedstaaten festgelegt sind.

Die von den Liberaldemokraten (Renew Europe), den Sozialdemokraten (S&D) und der Linken geförderte Resolution argumentiert, dass „die Kontrolle über ihr reproduktives Leben und die Entscheidung, ob, wann und wie sie Kinder bekommen, für die volle Verwirklichung der Menschenrechte von Frauen, Mädchen und allen, die schwanger werden können, von entscheidender Bedeutung ist“. 

Die Befürworter begründeten ihre Position mit UN-Dokumenten, in denen die Beibehaltung der „individuellen Entscheidung für einen Schwangerschaftsabbruch“ gefordert wird. Der Antrag führt auch die Entscheidung Frankreichs, den Schwangerschaftsabbruch in der Verfassung zu verankern, als Vorbild an und argumentiert mit der „Notwendigkeit einer europäischen Antwort auf den Rückgang der Gleichstellung von Männern und Frauen“.

Bedrohung für Pro-Life-Gruppen 

Die Abgeordneten sind außerdem besorgt über „die zunehmende Finanzierung von Gruppen, die sich gegen die Gleichstellung der Geschlechter und gegen Abtreibung aussprechen“, weltweit und in der EU. Sie fordern die Kommission auf, dafür zu sorgen, dass Organisationen, „die gegen die Gleichstellung der Geschlechter und die Rechte der Frauen arbeiten“, keine EU-Finanzierung erhalten. 

Der Text fordert nachdrücklich, dass die Mitgliedsstaaten und Verwaltungen die Ausgaben für Programme und Dienstleistungen im Bereich Gesundheit und Familienplanung erhöhen. 

Gegen „ultrakonservative religiöse Akteure“ 

Der angenommene Antrag spricht weiterhin von „regressiven Kräften und ultrakonservativen und rechtsextremen religiösen Akteuren“, die „versuchen, jahrzehntelange Fortschritte bei den Menschenrechten zunichtezumachen und eine schädliche Weltanschauung über die Rollen von Männern und Frauen in Familien und im öffentlichen Leben durchzusetzen“. 

Der vom Europäischen Parlament verabschiedete Text kritisiert einige Mitgliedsstaaten: Polen, Malta, die Slowakei und Ungarn, deren Abtreibungspolitik konservativer ist als die der meisten anderen. Er fordert die europäischen Regierungen nachdrücklich auf, „Abtreibungsmethoden und -verfahren in den Lehrplänen von Ärzten und Medizinstudenten verbindlich vorzuschreiben“. 

Im Jahr 2022 hatte das Europäische Parlament bereits eine Resolution zugunsten der Abtreibung verabschiedet, in der es die Entscheidung des Obersten Gerichtshofs der USA zur Abschaffung von Roe vs. Wade verurteilte. 

Eine Resolution, die nicht angenommen werden sollte 

Diese Resolution fordert lediglich eine Änderung der EU-Charta der Grundrechte, ohne die Befugnis zu haben, diese Änderung vorzunehmen. Die angenommene Entschließung schlägt vor, dass Artikel 3.2a wie folgt geändert wird: 

„Alle Menschen haben das Recht auf körperliche Selbstbestimmung, auf freien, informierten, umfassenden und allgemeinen Zugang zur sexuellen und reproduktiven Gesundheit und zu den damit verbundenen Gesundheitsdiensten ohne Diskriminierung, einschließlich des Zugangs zu einer sicheren und legalen Abtreibung.“ 

Um eine Änderung der Charta der Grundrechte zu erreichen, wäre die einstimmige Zustimmung aller 27 Mitgliedsstaaten erforderlich. Einige Länder, in denen das Leben ungeborener Kinder besser geschützt wird, also Malta, Ungarn oder auch Polen, könnten zum jetzigen Zeitpunkt nicht zustimmen.