In Frankreich steht das Gesetz über das Lebensende noch auf dem Prüfstand
Die 61 Abgeordneten des Sonderausschusses, der die Änderungsanträge zum Gesetz über das Lebensende prüfen soll, kämpfen gegen eine Antragsflut. Nicht weniger als 1.900 Änderungsvorschläge wurden am 7. Mai 2024 eingereicht.
Ab Mitte Mai sollen sie geprüft werden, um zu einer ersten Umschreibung des Textes zu gelangen, die den ersten Entwurf darstellen wird. Ende des Monats soll dieser im Plenarsaal vorgestellt werden.
Das Hauptproblem für eine Genehmigung durch das Parlament ist, dass in einigen Änderungsanträgen die Öffnung der Sterbehilfe für Minderjährige unter achtzehn Jahren angesprochen wird. Außerdem wollen mehrere Abgeordnete das Kriterium der „mittelfristigen Prognose“, eines der fünf „Eignungskriterien“ für die Suizidhilfe, aushebeln.
Auf Seiten des Pflegepersonals, das mehrheitlich gegen ein Gesetz über die Hilfe beim Sterben ist, herrscht Misstrauen. Noch vor kurzem versicherte die Association pour le droit de mourir dans la dignité (ADMD, Der Verein für das Recht auf würdevolles Sterben), dass der aktuelle Entwurf nur eine Etappe vor künftigen Erweiterungen sei. Dies wird niemanden überraschen, denn auch der Schwangerschaftsabbruch wurde 1976 zunächst entkriminalisiert, bevor er in der Verfassung verankert werden konnte.
Deswegen werden kritischen Abgeordneten einige kleine Zugeständnisse zugesichert. Etwa die Rücknahme der Möglichkeit für Angehörige, den tödlichen Trank zu verabreichen. Catherine Vautrin, die für das Dossier zuständige Gesundheitsministerin erklärt: „Ich gebe zu, dass es für die Angehörigen wahrscheinlich sehr schwierig ist, diesen Akt durchzuführen. Es ist eine schwere psychologische Last, die man zu tragen hat.“
Andere Abgeordnete wollen dem erbitterten Widerstand der Angehörigen der Gesundheitsberufe den Wind aus den Segeln nehmen und schlagen vor, die Zusammenarbeit der Pflegekräfte durch die Einführung einer „kollektiven Gewissensklausel“ einzuschränken, um Euthanasie und assistierten Suizid in ganzen Einrichtungen auszuschließen.
Einige Politiker schlagen vor, nur freiwillige Pflegekräfte bei der Durchführung der Sterbehilfe einzusetzen, um eine Alternative zur Gewissensklausel zu schaffen, die als zu spaltend angesehen wird.
In jedem Fall blendet man im Namen einer „Ethik der Fürsorge“, die an die Stelle der natürlichen Moral getreten ist und in der nur noch das subjektive Wohlbefinden und die individuellen Empfindungen zählen, diesen Zivilisationsbruch aus.
(Quellen: Ouest France/Le Figaro - FSSPX.Actualités)
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