Großbritannien: Abtreibung bis zur Geburt?

Quelle: FSSPX Aktuell

Das englische Parlament

Ein Änderungsantrag zum Gesetzentwurf zur Kriminalität und Polizei zielt darauf ab, Abtreibung durch die Aufhebung mehrerer Strafgesetzbestimmungen zu entkriminalisieren. Der von der Abgeordneten Stella Creasy (British Labour and Co-operative Party) vorgeschlagene Änderungsantrag NC17 würde, wenn er angenommen wird, Frauen und ihre ungeborenen Kinder dem Zwang gewalttätiger Partner ausliefern, warnte die Society for the Protection of Unborn Children (SPUC).

Der Änderungsantrag beauftragt die Regierung, die Empfehlungen des Berichts des Übereinkommens zur Beseitigung jeder Form von Diskriminierung der Frau (CEDAW) von 2018 umzusetzen, in dem gefordert wurde, dass Frauen und Gesundheitsdienstleister, die an Abtreibungen beteiligt sind, nicht strafrechtlich verfolgt werden dürfen.

Die Society for the Protection of Unborn Children warnte, dass diese Maßnahme Abtreibungen de facto bis zur Geburt legalisieren würde. Denn: „Es dürfen keine Ermittlungen durchgeführt und keine Strafverfahren eingeleitet oder fortgesetzt werden“, heißt es in dem Änderungsantrag NC17. 

„Das würde faktisch die vollständige Entkriminalisierung der Abtreibung bis zur Geburt aus beliebigen Gründen bedeuten ... einschließlich des Geschlechts des Babys”, warnte die SPUC. Denn „der Änderungsantrag würde (...) jede Strafverfolgung oder sogar jede Untersuchung” im Falle einer Verletzung der Schutzrechte von Frauen und ihren ungeborenen Kindern abschaffen.

Der Änderungsantrag NC17 von Frau Creasy würde auch die Strafverfolgung gewalttätiger Partner erheblich erschweren. Wäre der Änderungsantrag NC17 beispielsweise vor dem Prozess gegen den verurteilten Stuart Worby verabschiedet worden, der wegen der heimlichen Verabreichung von Abtreibungspillen an seine Partnerin und der Tötung ihres ungeborenen Kindes eine Haftstrafe ausfasste, wäre dieser möglicherweise gar nicht strafrechtlich verfolgt worden.

Dieser Änderungsantrag könnte auch die Strafverfolgung von Personen erschweren, die an der Verschleierung einer Geburt und einer möglichen Abtreibung beteiligt sind, einschließlich Kindstötung während der Geburt. Die SPUC hat schließlich betont, dass die Empfehlungen des CEDAW nicht verbindlich sind und kein internationales Recht darstellen.

Ein weiterer Änderungsantrag der Labour-Abgeordneten Tonia Antoniazzi zielt darauf ab, Frauen aus dem „Strafrecht in Bezug auf Abtreibung” zu streichen, was bedeutet, dass „keine Straftat vorliegt, wenn eine Frau in Bezug auf ihre eigene Schwangerschaft handelt.”

Wenn dieser Änderungsantrag angenommen wird, würde Abtreibung unter allen Umständen nicht mehr als Straftat im Sinne des Gesetzes von 1861 über Straftaten gegen Personen (Offences Against the Person Act) oder des Gesetzes von 1929 über die Erhaltung des Lebens von Säuglingen (Infant Life Preservation Act) gelten. Dieser Änderungsantrag könnte von mehr als 50 Abgeordneten aller Parteien, die Abtreibungen befürworten, unterstützt werden.

Die SPUC bezeichnete die Änderungsanträge als „größte Bedrohung für ungeborene Kinder und ihre Mütter seit dem Abtreibungsgesetz.“ Damit spielt die Organisation auf das Gesetz von 1967 an, das diese Praxis bis zur 24. Woche legalisierte.

Nile Gardiner, Direktor des Margaret Thatcher Center for Freedom der Heritage Foundation, erklärte, dass die vorgeschlagene Gesetzgebung „staatlich sanktioniertem Mord gleichkäme” und warnte, dass sie „zu einer ähnlichen Situation wie in China mit extremen Abtreibungsgesetzen führen könnte.”

Die Ablehnung des Vorschlags spiegelt sich auch in der öffentlichen Meinung wider: Eine von YouGov durchgeführte und von The Telegraph zitierte Umfrage ergab, dass nur ein Prozent der britischen Bürger eine Abtreibung bis zur Geburt befürworten würden, während 70 Prozent der Abgeordneten eine Entkriminalisierung der Abtreibung über die derzeitige Grenze von 24 Wochen hinaus befürworten würden.

Gardiner führte den legislativen Vorstoß auf die parlamentarische Mehrheit der Labour-Partei zurück: „Sie haben eine ausreichende Mehrheit, um diktatorisch zu handeln, ohne die öffentliche Meinung zu berücksichtigen. Solange sie nicht an den Wahlurnen geschlagen werden, können sie praktisch jedes Gesetz verabschieden.“

Die Abstimmung über die Änderungsanträge im Unterhaus ist für nächste Woche geplant. Einige Stimmen fordern mehr Zeit für die Debatte. Gardiner schloss seine Rede mit einem Appell: „Jeder Abgeordnete, der sich der Heiligkeit des menschlichen Lebens bewusst ist und daran glaubt, sollte sich dieser barbarisch monströsen Entgleisung widersetzen.“

Es sei darauf hingewiesen, dass das Abtreibungsgesetz, unabhängig vom Land und den Modalitäten, diese „barbarische Entgleisung“ bereits verwirklicht und dass die Abtreibung, sobald sie gesetzlich gedeckt ist, bereits ein „staatlich sanktionierter Mord“ ist. Die Grausamkeit des neuen Vorschlags macht diese „barbarische Monstrosität“ nur noch deutlicher.

Sie zeigt auch, dass, nachdem die unüberwindbare Tür zur Achtung der Heiligkeit unschuldigen Lebens geöffnet wurde, nichts mehr dagegen sprechen kann. Es wird einfach zerstört. Eine Kultur des Todes, die ihre eigenen Kinder opfert, nimmt immer größeren Raum ein.

Schließlich werden Frauen zum ursprünglich etablierten Äquivalent des nun geschmähten lateinischen pater familias, der über Leben und Tod seines neugeborenen Kindes zu bestimmen hatte. Die furchtbare Macht hat das Geschlecht gewechselt, aber sie ist im Ergebnis immer noch dieselbe.