Heiliger Stuhl: Ein neues Motu Proprio zur Wirtschaftsreform

Quelle: FSSPX Aktuell

Wirtschaftlicher Organisationsplan des Heiligen Stuhls

Papst Franziskus hat ein neues gesetzgeberisches Dokument unterzeichnet, das die Wirtschaftsreformen des Heiligen Stuhls abzuschließen scheint. Es betrifft direkt das Vermögen des Apostolischen Stuhls, ist aber von sehr weitreichender und grundlegender Bedeutung, da es den Status aller Güter des Heiligen Stuhls, unabhängig von ihrer Art, festlegt.

Der Titel des Motu Proprio lautet auf Italienisch Il diritto nativo, was mit „ursprüngliches Recht“, aber auch mit „angeborenes Recht“ oder auch „Naturrecht“ übersetzt werden kann. 

Die Kirche und der Heilige Stuhl haben ein angeborenes, „von der zivilen Macht unabhängiges“ Recht, zeitliches Eigentum zu besitzen und zu erwerben, das sich aus ihrer göttlichen Konstitution als vollkommene Gesellschaft ergibt.

Der Apostolische Stuhl verwendet seine Güter „für die eigentlichen Zwecke der Kirche“ und, wie der Papst hinzufügt, „mit der für die Erfüllung seiner Sendung notwendigen Unabhängigkeit“.

Es folgt die wichtige Passage: „Die universale Bestimmung der Güter des Heiligen Stuhls verleiht ihnen eine öffentliche kirchliche Natur.“ Das ist der entscheidende Punkt. Er wird dann weiter ausgeführt: „Die Entitäten [Organe] des Heiligen Stuhls erwerben und verwenden sie nicht für sich selbst, wie der private Eigentümer, sondern im Namen und unter der Autorität des Römischen Papstes zur Verfolgung ihrer institutionellen Zwecke, die ebenfalls öffentlich sind, und somit für das Gemeinwohl und im Dienst der Weltkirche.“ 

Alle Organe des Heiligen Stuhls verfügen nur über die Verwaltung und das dazugehörige Management. Eigentlich eine Selbstverständlichkeit, aber Selbstverständlichkeiten müssen manchmal in Erinnerung gerufen werden. Im Folgenden wird das zentrale Prinzip lediglich erläutert: Es betrifft alle Güter, bewegliche und unbewegliche Güter, Bargeld, Wertpapiere - gegenwärtig und zukünftig - aller dem Heiligen Stuhl zugeordneten Entitäten. 

Diese jeweiligen Bereiche erhalten diese Güter, die Teil eines unteilbaren Vermögens sind, als öffentliche Verwalter und müssen sie entsprechend ihren jeweiligen Zuständigkeiten und Zwecken sorgsam verwenden. Am Ende wird klargestellt, dass die durch frühere Reformen geschaffene Struktur, insbesondere die Rolle des Wirtschaftsrats, unberührt bleibt. 

Wie das Nachrichtenportal cath.ch erklärt, integriert dieses Motu Proprio einige Strukturen, die aufgrund ihrer Autonomie bisher nicht betroffen waren: die Päpstlichen Universitäten Lateran und Urbaniana sowie die drei Kapitel der römischen Basiliken San Giovanni in Laterano, Santa Maria Maggiore und San Paolo fuori le mura. 

Das Motu Proprio scheint die Wirtschaftsreformen des Heiligen Stuhls durch eine Zentralisierung der Verwaltung seines Vermögens abzuschließen. Die Bereiche bleiben weiterhin treuhänderisch für die Verwaltung der ihnen anvertrauten Güter verantwortlich, allerdings unter der Leitung und Oberaufsicht des Vatikanischen Wirtschaftsrates. Auch wenn man über die Zentralisierung diskutieren und meinen kann, dass sie übertrieben erscheinen mag, muss man zugeben, dass der derzeit im Vatikan stattfindende Prozess, unter den gegenwärtigen kritischen Umständen gute Argumente hat.