Hongkong: Prozess gegen Kardinal Zen im Herbst

In wenigen Wochen entscheidet sich voraussichtlich das Schicksal des emeritierten Bischofs von Hongkong. Dies geht aus der Vorverhandlung Mitte August 2022 hervor, nach der die Vorsitzende Ada Yim den hohen Prälaten zwischen dem 19. und 23. September vor Gericht bringen will.
Das Gericht in West Kowloon hat den Prozess gegen Kardinal Joseph Zen Ze-kiun und fünf bekannte Mitglieder der Demokratischen Front für den 19. bis 23. September angesetzt. Sie werden beschuldigt, einen humanitären Fonds, dessen Verwalter sie waren, nicht ordnungsgemäß registriert zu haben. Im Falle einer Verurteilung droht eine Geldstrafe.
Kardinal Zen wird nicht allein auf der Anklagebank sitzen: Neben ihm werden auch die Anwältin Margaret Ng, die Künstlerin Denise Ho, die Juristin Cyd Ho sowie der Professor Hui Po-Keung vor Gericht erscheinen.
Am 11. Mai wurden diese Persönlichkeiten, die sich für die Unabhängigkeit Hongkongs einsetzen, von der neuen politischen Polizei festgenommen. Diese wurde geschaffen, um die Einhaltung des neuen drakonischen Gesetzes über die nationale Sicherheit (NSG) zu überwachen, das Peking im Juni 2020 verhängt hat.
Die Anklage beinhaltete ursprünglich „Kollusion mit ausländischen Kräften“, eines der vier im NSG definierten Vergehen. Dabei ging es um die Beteiligung der kleinen Gruppe an der Verwaltung des im Oktober 2021 aufgelösten Fonds für humanitäre Unterstützung. Er war eingerichtet worden, um die bei den Protesten im Sommer 2019 verhafteten Personen sowohl bei rechtlichen als auch medizinischen Schritten finanziell zu unterstützen.
Der Fonds trug das Datum des ersten gewalttätigen Zwischenfalls im Sommer 2019: den 12. Juni. Aus Angst vor Strafverfolgung hatten seine Verwalter ab September 2021, einen Monat vor der Ankündigung der Schließung, keine Spenden mehr angenommen.
Der stellvertretende Staatsanwalt Anthony Chau erklärte, dass die für September angesetzte Gerichtsverhandlung darüber befinden sollte, ob der Fonds 612 mit den geltenden Vorschriften der ehemaligen britischen Kolonie, die 1997 an das Reich der Mitte zurückgegeben worden war, übereinstimmte. Somit verzichtete die Anklage auf den Vorwurf der Kollusion mit ausländischen Kräften.
Die Vorverhandlung entschied auch, dass der Prozess in chinesischer und nicht in englischer Sprache abgehalten werden sollte. Damit wurde ein Antrag der Verteidigung abgelehnt, für die bestimmte rechtliche Argumente in der Sprache Shakespeares leichter darstellbar wären.
Der Anwalt von Kardinal Zen bleibt zuversichtlich: Laut Robert Pang enthält der von der Staatsanwaltschaft zur Verfügung gestellte Aktenstapel keine relevanten Beweise, die einen Verstoß bei der Verwaltung des Fonds 612 belegen würden.
Ohne die Anklage der Bedrohung der nationalen Sicherheit könnten die Angeklagten eine Geldstrafe von maximal 1.750 US-Dollar erhalten.
Es ist jedoch schwer vorstellbar, dass die Herren in Peking im Zuge der laufenden Normalisierung in Hongkong fünf Angeklagte, die als Hindernisse zu beseitigen sind, reinwaschen lassen.
(Quelle: Hong Kong Free Press – FSSPX.Actualités)
Foto: Flickr / Etan Liam (CC BY-ND 2.0)