„Instrumentum laboris“ 2024 (2)

Quelle: FSSPX Aktuell

Kardinal Jean-Claude Hollerich, Generalrelator der Synode über die Synodalität

Das Instrumentum laboris (IL) für die zweite Sitzung der XVI. Bischofssynode über die Synodalität, die im kommenden Oktober stattfinden soll, wurde am 9. Juli 2024 veröffentlicht. Im ersten Artikel wurde die Synodalität, wie sie in diesem Dokument dargestellt wird, beschrieben.

Synoden in der Kirchengeschichte 

An synodalen Versammlungen – Konzilien oder Synoden genannt – hat es in der Kirchengeschichte nicht gefehlt. Auf lokaler oder diözesaner Ebene, auf regionaler Ebene oder auf der Ebene eines ganzen Landes, auf der Ebene der gesamten Kirche mit den ökumenischen Konzilen. Letztere sind ein Mittel für den Papst, um seine Regierung auszuüben. Bei all diesen Zusammenkünften sind nur Geistliche anwesend. 

Nach dem Zweiten Vatikanischen Konzil wird einerseits das ökumenische Konzil fälschlicherweise als Subjekt der höchsten Macht betrachtet. Die irrtümliche Neuerung unterscheidet nicht zwischen dem „Subjekt der Macht“, das einzigartig ist, dem Papst, und der „Ausübung dieser Macht“, die zweifach ist, allein oder mit den Bischöfen. Andererseits nehmen mit dem niederländischen pastoralen „Konzil“, das während des Konzils begonnen wurde, Laien an der Versammlung teil, in diesem Fall zur Hälfte. 

Andere „Synoden“ folgten diesem Weg, wie die Synode von Würzburg. Dieser Zugang von Laien führte zu einer Klarstellung Roms und einer Präzisierung im Codex des kanonischen Rechts von 1983, der den Anteil der Laien, der bei solchen Versammlungen akzeptabel ist, vorgab: Es sollten weniger als die Hälfte sein. 

Das Volk Gottes wird mit den Vollmachten der Hierarchie ausgestattet 

Die neuere Auffassung von Synodalität bleibt nicht ohne Auswirkungen auf die Struktur der Kirche selbst. Drei Elemente, die immer wieder auftauchen, sind repräsentativ für diese Veränderung. 

Erstens, die Betonung des sensus fidei. Zweitens die Abflachung der hierarchischen Struktur der Kirche, die sich in der Verneinung des „pyramidalen Modus der Autoritätsausübung“ zeigt, um zu einem „synodalen Modus“ überzugehen, der durch den Begriff der „Mitverantwortung“ gekennzeichnet ist. Schließlich die Taufe als Grundlage des gemeinsamen Priestertums, wodurch alle Mitglieder der Kirche gleichgestellt werden. 

Diese drei Dinge werden im IL aufgegriffen. Die drei Elemente sind aufeinander abgestimmt, und da die synodale Kirche „das ganze Volk Gottes“ einschließt, verleihen sie dem Bild der umgekehrten Pyramide ein auffälliges Relief, da sie die Laien auf eine Weise an den drei Gewalten der Hierarchie teilhaben lassen, die die göttliche Verfassung der Kirche untergräbt. 

Macht der Lehre 

In Nr. 58 erklärt die Autoren des IL, dass „diese kirchliche Aufgabe der Unterscheidung in dem vom Heiligen Geist belebten sensus fidei wurzelt, der als dieses ‚Gespür‘ oder instinktive Vermögen des Volkes Gottes unter der Führung der Hirten (vgl. LG 12) beschrieben werden kann.“ Der Text von Lumen gentium 12 markiert, dass das Volk Gottes nicht irrt, „auch wenn es nicht die Worte findet, um seinen Glauben auszudrücken.“ 

Mit anderen Worten, die Unfehlbarkeit dieses sensus fidei wird beim Volk Gottes nicht durch die Lehre der Hierarchie verursacht: Es nimmt also an ihrer Macht teil. In der traditionellen Lehre erscheint der sensus fidei als von der Lehre abgeleitet, die von der lehrenden Kirche – den Bischöfen – gepredigt wird.  

Macht der Jurisdiktion 

In Nr. 13 wird erklärt, dass „das Prinzip der Mitverantwortung die Zusammenarbeit aller Getauften leiten muss.“ Dieser Grundsatz wird durch verschiedene Regelungen wie „Rechenschaftspflicht“ oder Transparenz ergänzt, „um die Ausübung der Mitverantwortung im Dienst der gemeinsamen Sendung zu fördern“. 

Befehlsgewalt

Nr. 37, erinnert daran, „dass sich kein Amtsträger als isoliertes Individuum begreifen darf (...), er muss sich vielmehr als Teilhaber an den Gaben [Vollmachten] Christi begreifen (...) mit dem Volk Gottes, das an denselben Gaben Christi teilhat im gemeinsamen Priestertum, das auf der Taufe gründet.“ Das Prinzip ist also das gemeinsame Priestertum, das ordinierte Amt erscheint als eine Ergänzung oder Ableitung. 

Von der Synode vorgeschlagene konkrete Konsequenzen 

Förderung der Laienämter 

Im Text auch „Taufämter“ genannt. Es wird vorgeschlagen, ihre Befugnisse zu erweitern. Es ist von außerordentlichen Taufämtern die Rede, von der Assistenz bei Eheschließungen, aber es sollte noch „die Förderung anderer Formen des Laienamtes, auch außerhalb der liturgischen Sphäre“ erfolgen. Beispielsweise ein „Amt des Zuhörens und der Begleitung“. 

Neubewertung des ordinationsgebundenen Dienstes 

„Eine Neubewertung des ordinationsgebundenen Amtes im Kontext der missionarischen synodalen Kirche ist ein Erfordernis der Kohärenz“, was ‚eine neue Art des Denkens und der Organisation pastoralen Handelns implizieren wird, die die Beteiligung aller Getauften einschließt‘. 

Verneinung der Vorrangstellung des Bischofs 

Der Text erklärt, dass der Begriff des Episkopats „nicht rechtfertigt, dass das bischöfliche Amt dazu neigt, ‚monarchisch‘ zu sein“. Dieser Punkt steht in direktem Gegensatz zur gesamten Tradition der Kirche und sogar zum Zweiten Vatikanischen Konzil. 

Geringere Verantwortung der Hierarchie 

Obwohl der Text feststellt, dass „in einer synodalen Kirche die Entscheidungskompetenz des Bischofs, des Bischofskollegiums und des römischen Papstes unveräußerlich ist, da sie in der hierarchischen Struktur der Kirche verwurzelt ist“, ist sie dennoch „nicht bedingungslos: Eine aus dem Konsultationsprozess hervorgehende Orientierung (...) darf nicht ignoriert werden“. 

Und um das klarzustellen, heißt es weiter: „Die Gegenüberstellung von Konsultation und Beratung erweist sich als unangemessen: In der Kirche muss die Beratung die Hilfe aller einbeziehen, ohne der pastoralen Autorität die Entscheidungsverantwortung zu entziehen; daher sollte die kanonische Formel, die von einer ‚nur beratenden Abstimmung‘ spricht, geändert werden. 

Lehrbefugnis der Bischofskonferenzen 

„Auf der Grundlage dessen, was sich im Laufe des synodalen Prozesses herauskristallisiert hat, wird vorgeschlagen, die Bischofskonferenzen als kirchliche Einheiten mit Lehrautorität anzuerkennen, ein Weg, um die soziokulturelle Vielfalt innerhalb einer vielgestaltigen Kirche zu akzeptieren, die die liturgischen, disziplinarischen, theologischen und spirituellen Ausdrucksformen wertschätzt, die den verschiedenen Kontexten angepasst sind.“ 

Auch wenn es später heißt, dass es sich um Fragen handelt, „die die Einheit der Lehre, der Disziplin und der Gemeinschaft der Kirche nicht berühren, wobei stets in dieser Mitverantwortung gehandelt wird“, muss man daran erinnern, dass die Wahrheit entweder universal ist oder nicht. Sie kann daher nicht an verschiedenen Orten unterschiedlich entschieden werden. Das wäre die Balkanisierung der Kirche und die Zerstörung ihrer Einheit. 

Ökumenischer Impuls 

Diese synodale Transformation wird auch als Motor für die Ökumene angegeben: „Die Synodalität ist eine Voraussetzung, um auf dem ökumenischen Weg zur sichtbaren Einheit aller Christen voranzukommen.“ 

All diese Vorschläge zeigen die Nivellierungsbemühungen in Bezug auf die katholische Hierarchie und ihrer Befugnisse und eine entsprechende Erhebung des Laienstandes, die die göttliche Verfassung der Kirche tiefgreifend zerstören. Die Synodalität ist auf dem Weg, die eingesetzte Hierarchie göttlichen Rechts zu stürzen.