Italien: Ein Gesetzesvorschlag für ein „Mutterschaftseinkommen“
Der Palazzo Madama, Sitz des italienischen Senats
Die italienische Tageszeitung La Repubblica berichtete, dass der Fraktionsvorsitzende von Forza Italia, Maurizio Gasparri, im Senat einen Gesetzesvorschlag eingebracht hat, um Frauen zu unterstützen, die aus wirtschaftlichen Gründen abtreiben. Sie sollen dazu gebracht werden, ihre Entscheidung zu überdenken.
Der Rückgang der Geburtenrate in Italien zeigt seit Anfang der 1960er Jahre einen kontinuierlichen Abwärtstrend. 1964 lag die Fertilitätsrate noch bei 2,66 Kindern pro Frau.
Zwischen 1974 und 1984 sank sie von 2,28 – über der Reproduktionsrate – auf 1,46 deutlich unter der Reproduktionsrate, die zwischen 2,05 und 2,15 festgelegt ist.
Diese Rate lag 2021 bei 1,24 und wird als die niedrigste in Europa geschätzt. Spanien leigt ungefähr gleich auf und Malta liegt etwas niedriger. Die Fertilitätsrate wird für die
Europäische Union auf 1,5 geschätzt.
Diese Geburtenkrise in Italien ist nicht monokausal. Es sind unsichere Arbeitsplätze, fehlende Perspektiven oder wirtschaftliche Unsicherheit, aber auch – und das ist typisch für Italien – das Fehlen einer Familienpolitik. Erst im März 2022 wurde ein Kindergeld eingeführt.
Die italienische Regierung hat zahlreiche Initiativen ergriffen, um die katastrophale Geburtenrate zu senken. So unterzeichnete sie im November letzten Jahres einen Pakt mit 100 Unternehmen, um die Mutterschaft zu fördern – einer der Begriffe, auf die Premierministerin Giorgia Meloni in ihrer politischen Karriere am meisten Wert gelegt hat.
Ein „Mutterschaftseinkommen“
Laut La Repubblica soll der Gesetzentwurf „in zwei Artikeln ein „Mutterschaftseinkommen“ ein[führen], das „eine wirtschaftliche Leistung auf monatlicher Basis darstellt, die auf Antrag ansässigen italienischen Bürgerinnen gewährt wird, die sich an eine öffentliche Beratungsstelle oder eine von der Region zugelassene sozial-sanitäre Einrichtung oder an einen Arzt ihres Vertrauens wenden.“
Bei diesem wirtschaftlichen Anreiz, der italienischen Staatsbürgern vorbehalten ist, beträgt das Einkommen „1.000 Euro pro Monat für zwölf Monate, sofern der Anteil der Familie des Antragstellers bis zum fünften Geburtstag des Kindes 15.000 Euro nicht übersteigt.“
In dem Entwurf heißt es weiter: „Für jedes Kind nach dem zweiten Lebensjahr gibt es eine Erhöhung um 50 Euro pro Monat, bis das Kind fünf Jahre alt wird. Für jedes Kind mit
Behinderung gibt es einen Zuschlag von 100 Euro pro Monat, bis zum 18. Geburtstag des Kindes.“
Schließlich „schafft der Gesetzentwurf zur Umsetzung des wirtschaftlichen Vorteils beim Wirtschaftsministerium einen Fonds mit der Bezeichnung „Fonds für das Mutterschaftseinkommen“, der ab 2024 mit 600 Millionen Euro pro Jahr ausgestattet wird.“
Laut InfoCatolica „wird das Geld aus den Einsparungen stammen, die der Staat erzielt, indem er das „Bürgereinkommen“ für diejenigen abschafft, die Zugang zum Arbeitsmarkt haben, während er es für diejenigen beibehält, die aus verschiedenen Gründen vom Arbeitsmarkt ausgeschlossen sind oder große Schwierigkeiten haben, Zugang zum Arbeitsmarkt zu
erhalten.“
Die Zeit wird zeigen, ob die Oppositionsparteien recht behalten. Sie versuchten selbstverständlich das Vorhaben als „Propaganda“, „Provokation“ und „Heuchelei“ zu etikettieren.
(Quellen: la Repubblica/InfoCatolica – FSSPX.Actualités)
Illustration: Merulana, CC BY-SA 4.0, via Wikimedia Commons