Die Jungfrau Maria wurde vor der Erbsünde bewahrt

Quelle: FSSPX Aktuell

Dieses einzigartige Privileg der Mutter Gottes wurde in der Kirche bis zum 19. Jahrhundert nicht definiert. Aber ihre besonderee Heiligkeit wurde immer verkündet. Seit dem 7. Jahrhundert gibt es ein Fest der Empfängnis Mariens. Das frühe Mittelalter suchte nach einer theologischen Lösung, die die Erlösung aller Menschen durch Christus und die Unbefleckte Empfängnis der Jungfrau in Einklang bringen sollte.

Bereits 1477 schrieb Papst Sixtus IV. das Fest und das Offizium der Unbefleckten Empfängnis der Jungfrau Maria in Rom vor. Das Konzil von Trient hat diese Frage nicht geklärt, aber es hat deutlich gemacht, dass es nicht die Absicht hatte, die Heilige Jungfrau in seine Lehre über die Erbsünde einzubeziehen. Und 1616 verbietet Papst Paul V., die Unbefleckte Empfängnis in Abrede zu stellen.

Am 8. Dezember 1854 nahm Papst Pius IX. mit der Bulle Ineffabilis Deus die feierliche Verkündigung des Dogmas vor. Die biblischen Texte, auf die sich das Dogma stützt, sind zu beachten.

Gen 3,15: „Ich will Feindschaft setzen zwischen dir und der Frau und zwischen deinem Nachwuchs und ihrem Nachwuchs; sie soll dir den Kopf zertreten, und du du wirst nach ihrer Ferse schnappen.“ Alle Kommentatoren sind sich einig, dass die angekündigte Frau die Jungfrau ist. Dieser Text verkündet also den Sieg Marias über den Teufel, was die Befreiung von jeder Sünde bedeutet.

Lk 1:28: Ave gratia plena, Dominus tecum. Die Kirchenväter meinen, dass diese Fülle der Gnade so beschaffen ist, dass sie vor jeder Sünde bewahrt  bleibtt.

Das Dogma der Bulle Ineffabilis

In der Bulle vom 8. Dezember 1854 heißt es: „Wir legen fest, dass die Lehre, daß die allerseligste Jungfrau Maria im ersten Augenblick ihrer Empfängnis auf Grund einer besonderen Gnade und Auszeichnung von seiten des allmächtigen Gottes im Hinblick auf die Verdienste Jesu Christi, des Erlösers der ganzen Menschheit, von jeder Makel der Erbsünde bewahrt blieb, ist von Gott geoffenbart und muß deshalb von allen Gläubigen fest und unabänderlich geglaubt werden.“

Der „erste Augenblick der Empfängnis“ bezieht sich auf den Moment der Vereinigung des Körpers mit der geistigen Seele.

„Besonderes Privileg“, das die Jungfrau vom allgemeinen Recht ausnimmt: Sie wurde nach den Gesetzen der Natur gezeugt, deren Wirkung für sie aufgehoben ist.

„In Anbetracht der Verdienste Jesu Christi“: Die Unbefleckte Empfängnis geht auf das Verdienst Christi zurück, die Gottesmutter ist also durch den Erlöser erlöst.

„Jeder Makel“: die Schuld als Strafe für die Sünde, deshalb haben die Leiden der heiligen Jungfrau nicht Zweck einer Strafe.

„Geoffenbart“: Dies ist also ein Dogma, auch wenn es nur implizit in der Offenbarung enthalten ist. Es ist daher eine Frage des Glaubens, dass die Jungfrau Maria von allen Makeln der Erbsünde bewahrt wurde.

Die Theologie versucht gerne, die Verständlichkeit zu erhöhen, um die unbefleckte Empfängnis zu erklären

In Bezug auf Christus: von einer sündigen Mutter geboren zu werden, wäre unehrenhaft.

In Bezug auf die Heilige Dreifaltigkeit: Es wäre für eine Person, die der Heiligen Dreifaltigkeit so nahe steht, nicht angemessen, auch nur für einige Augenblicke im Zustand der Sünde zu leben.

Auf der Seite der Kirche:

* Die Gottesmutter ist die erste unter den Erlösten. Sie muss die höchste Vollkommenheit unter allen Erlösten haben, die in der Erlösung durch Erhaltung (ihrer Unbeflecktheit), nicht durch Wiederherstellung besteht.

* Ein Vermittler kann nicht außerhalb einer der Ziele der Einigung stehen. Nun ist die Jungfrau die Vermittlerin aller Gnaden, eine Rolle, die sie in Abhängigkeit von Christus ausübt. Sie muss also ohne Sünde sein.

Aus dem Dogma der Unbefleckten Empfängnis folgt, dass die Gottesmutter vom ersten Augenblick ihrer Empfängnis an Gnade besaß, denn die Erbsünde ist die Entzug der heiligmachenden Gnade.