Die LGBT-Lobby feiert in Polen erste Siege
Oberstes Verwaltungsgericht Polens
Das katholische, an traditionellen Werten festhaltende Polen wankt seit einer Gerichtsentscheidung vom 3. November 2022. Zum ersten Mal konnte ein homosexuelles Paar, das im Ausland zivilrechtlich „geheiratet“ hatte, seine Verbindung vom polnischen Obersten Verwaltungsgericht anerkennen lassen. Diese Entscheidung könnte nun dazu beitragen, die Gesetzgebung in einem Land zu ändern, das sich bislang gegen die Legalisierung der „Ehe für alle“ gewehrt hat.
Die Geschichte: Jakub und Dawid liessen sich 2017 auf Madeira (Portugal) zivilrechtlich trauen. Fünf Jahre lang bemühten sich die beiden Aktivisten um die Anerkennung ihrer „Ehe“ in Polen, das sich bislang weigert, gleichgeschlechtliche Partnerschaften zu legalisieren. Im Jahr 2018 lehnte das Standesamt Warschau die von den beiden Männern unternommenen Schritte ab, woraufhin sie sich an die Justiz wandten. Nachdem sie in der ersten Instanz verloren hatten, entschied das Oberste Verwaltungsgericht schließlich, ihrem Antrag stattzugeben, wobei es sich auf eine Gesetzeslücke im Text der polnischen Verfassung selbst berief.
In Artikel 18 der polnischen Verfassung heißt es nämlich: „Die Republik Polen schützt und bewahrt die Ehe als Verbindung von Frau und Mann, die Familie, die Mutterschaft und die Elternschaft“. Nach Ansicht der Richter, die den Fall entschieden haben, gäbe es hier kein ausdrückliches und formales Verbot, gleichgeschlechtliche Beziehungen zu regeln und ihnen einen rechtlichen Rahmen zu geben.
Das Urteil des Obersten Verwaltungsgerichts wurde von der “LGBT-Community" begrüßt, die darin eine Möglichkeit sieht, ihre Sache voranzubringen. Die Aktivisten ermutigen viele „Paare“ dazu, ins benachbarte Deutschland zu gehen, wo die „Ehe für alle“ seit dem 1. Oktober 2017 legal ist. Langfristig soll der polnische Staat zum Einlenken gebracht werden, indem er dazu gedrängt wird, gleichgeschlechtliche Partnerschaften später zu legalisieren.
Den Verteidigern der naturrechtlichen Ordnung wird also nichts anderes übrigbleiben, als entweder eine Präzisierung der Verfassung zu erwirken, um die Herabwürdigung der Ehe zu verhindern, oder hilflos zuzusehen, wie die „Ehe für alle“ über das Ausland eingeführt wird.
(Quelle: La Croix – FSSPX.News)
Illustration: Adrian Grycuk, CC BY-SA 3.0 PL, via Wikimedia Commons