Malawi: Verfassungsgericht lehnt gleichgeschlechtliche Ehe ab

Quelle: FSSPX Aktuell

Am Freitag, den 28. Juni 2024, wies das Verfassungsgericht von Malawi zwei Kläger ab, die die Legalisierung gleichgeschlechtlicher Beziehungen gefordert hatten. Ein 2021 verhafteter Mann aus den Niederlanden und ein malawischer Transsexueller wurden in mehreren Anklagepunkten wegen Sünden gegen die Natur angeklagt. Sie wollten sich dem Gesetz entziehen, indem sie es für verfassungswidrig erklären lassen wollten.

Die Website Voice of America (VOA Afrika) berichtet, dass die beiden Angeklagten, die vor drei Jahren im Rahmen des in Malawi geltenden Gesetzes gegen Homosexualität festgenommen wurden, das Gericht angerufen und erklärt haben, dass die Gesetze Malawis ihre Grundrechte, insbesondere das Recht auf Privatsphäre und Würde, verletzen. 

Nach der aktuellen malawischen Gesetzeslage ist Homosexualität eine Straftat, die mit einer maximalen Haftstrafe von vierzehn Jahren geahndet werden kann. 

Die drei mit der Eingabe befassten Richter wiesen die Argumente der Angeklagten zurück und erklärten, „dass die Beschwerdeführer keinen Beweis dafür erbracht haben, dass die Bestimmungen der nationalen Gesetzgebung Homosexuelle diskriminieren.“ 

Das Verfassungsgericht erklärte außerdem, dass „es den Beschwerdeführern freisteht, das Parlament aufzufordern, die Homosexualitätsgesetze des Landes zu ändern, wenn sie mit dessen Urteil nicht zufrieden sind.“ 

Malawier befürworten das Gesetz weitgehend 

Vor einem Jahr, als der Fall vor dem Gerichtshof eröffnet wurde, hatte die Bischofskonferenz von Malawi eine landesweite Demonstration organisiert, um ihre Position zu verdeutlichen. Sie hatte auch ein Schreiben verbreitet, in dem sie an die Bedeutung der Familie für die Gesellschaft erinnerte und klarstellte, dass unter ‚Familie‘ ein Ehemann, seine Frau und ihre Kinder zu verstehen sind. 

Sie erinnerte auch daran, dass sexuelle Handlungen nur zwischen verheirateten Personen (Mann und Frau) erlaubt sind und dass jeder Akt Liebe und Offenheit für die Fortpflanzung ausdrücken muss. Sie beschuldigten im Zuge dessen ausländische Unternehmen, Afrika ihre ‚progressiven Ideologien‘ aufzwingen zu wollen, indem sie die Armut des Landes auf abscheuliche Weise ausnutzen. 

Zu den Katholiken, die 45 Prozent der Bevölkerung ausmachen, gesellten sich die Protestanten mit 33 Prozent und die Muslime (zehn Prozent). 

Pater Alpheus Zikomankhani, der der katholischen Nachrichtenagentur ACI Afrika eine Erklärung übermittelte, erklärt, dass die Verteidiger der Familie mit dem Urteil zufrieden sind, und fügte hinzu: „Wir danken Gott für diesen Sieg.“ 

Natürlich verstehen in der westlichen Welt viele derjenigen, die das Naturrecht völlig auf den Kopf gestellt haben, eine solche Entscheidung nicht. Sie sehen darin einen Angriff auf die Privatsphäre und den Willen eines jeden Einzelnen und betrachten die malawischen Gesetze als eine unerträgliche Diskriminierung. 

Dabei sind es gerade die westlichen Gesetzgebungen, die die schlimmste aller Fehlentwicklungen belegen, nämlich die Ablehnung des natürlichen und göttlichen Rechts, um sich in einer prometheischen ‚Freiheit‘ vermeintlich zu wähnen, die sich über alles erhaben glaubt.