Neuer Gesetzentwurf zur Sterbehilfe in Portugal
Am 9. Dezember 2022 nahm das portugiesische Parlament zum dritten Mal ein Gesetz zur Legalisierung der Sterbehilfe an. Das Inkrafttreten des Gesetzes hängt jedoch von der Entscheidung des Präsidenten der Republik über seine Vereinbarkeit mit der portugiesischen Verfassung ab.
Das Gesetz ist der dritte Gesetzesvorschlag, der von den portugiesischen Abgeordneten innerhalb von zwei Jahren verabschiedet wurde, aber der erste in der aktuellen Legislaturperiode. Tatsächlich waren im Januar und November 2021 nacheinander zwei Gesetzentwürfe zur Sterbehilfe verabschiedet worden, deren jeweilige Umsetzung dann aber nach der Abstimmung blockiert wurde.
Im ersten Fall hatte das portugiesische Verfassungsgericht die im Gesetz vorgesehenen Bedingungen für die Anwendung der Sterbehilfe für verfassungswidrig erklärt. Gegen den zweiten Entwurf hatte der Präsident der Republik aufgrund der verbleibenden Rechtsunsicherheiten ein Veto eingelegt. In beiden Fällen war der Grund für die Intervention die mangelnde Regulierung und Kontrolle dieser Ausnahme vom Tötungsverbot.
Der neue Vorschlag ist nicht besser, er verstärkt eher die Bedenken zur Thematik. So wird beispielsweise nicht mehr für das Einleiten von Sterbehilfemaßnahmen verlangt, dass der Patient „unerträglich“ leidet, sondern nur noch, dass das Leiden „von großer Intensität“ ist.
Ebenso wird das Kriterium der „tödlichen Krankheit“ durch das Kriterium der „schweren Krankheit“ ersetzt.
Schließlich wird Sterbehilfe nicht mehr wie bisher als „Vorwegnahme“ des Todes eines bereits todkranken Patienten betrachtet, sondern als Akt des Arztes, der einer darum bittenden Person, beabsichtigt den Tod bringt.
Obwohl Belgien im Oktober letzten Jahres vom Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte verurteilt wurde, weil die Praxis der Sterbehilfe im Fall der nachträglichen Kontrolle nicht ausreichend geregelt war, scheint das portugiesische Gesetz Wegmarke zu einer extensiven Legalisierung der Sterbehilfe zu werden. Doch viele portugiesische Juristen und Verfassungsrechtler stellen den Gesetzentwurf in Frage. Das hat zur Folge, dass das Inkrafttreten des Gesetzes erneut blockiert wird. Entweder durch ein Veto des Präsidenten der Republik oder durch eine Feststellung der Verfassungswidrigkeit durch das Verfassungsgericht.
(Quelle: Institut européen de la Bioéthique – FSSPX.Actualités)
Illustration: Novo Liceu, CC BY 3.0, via Wikimedia Commons