Nicht mit uns! – Gleichgeschlechtliche Ehe bleibt in Japan verboten

Osaka-Schloss

Das Bezirksgericht in Osaka entschied diese Woche, dass die Haltung der japanischen Regierung zur gleichgeschlechtlichen Ehe nicht verfassungswidrig ist. In dem Urteil heißt es unmissverständlich: „Die Ehe zwischen Personen des gleichen Geschlechts nicht zuzulassen, verstößt nicht gegen die Verfassung.“

Weitreichenderer Hintergrund ist der, dass die gleichgeschlechtliche Ehe in Japan immer noch nicht anerkannt wird. Das Urteil ist auf jeden Fall ein weiterer Rückschlag für die in den meisten Ländern bewährte Methode, über die Gerichte in die nationale Souveränität einzugreifen. 

Mit der Entscheidung wurde auch die Klage von drei Ehepaaren aus der Region Kansai abgewiesen, die von der japanischen Regierung eine finanzielle Entschädigung für ihr verfassungswidriges Handeln erhalten wollten. Es handelt sich hierbei um die zweite Entscheidung. 

Die japanische Verfassung definiert die Ehe als „eine auf gegenseitigem Einverständnis beruhende Verbindung zwischen den Geschlechtern“. Die japanischen Vorschriften für das Standesamt basieren auf der Ehe zwischen Mann und Frau, einschließlich Fragen wie Erbschaft, Steuervorteile und Kinderbetreuung. Einige lokale Behörden hatten zwar versucht, Bescheinigungen auszustellen, die gleichgeschlechtliche Partnerschaften anerkennen, doch diese Dokumente sind rechtlich nicht bindend. Bis dato zeigt die Regierung auch nicht die geringste Absicht, via Gesetz die Gleichstellung der Homo-Ehe einzuführen. 

Mit dieser Entscheidung festigt Japan seine widerständige Position als einziges G7-Land im Forum der wichtigsten kapitalistischen Volkswirtschaften (Kanada, Frankreich, Deutschland, Italien, Japan, dem Vereinigten Königreich und den USA). Japan zeigt sich resistent gegen die Wühlarbeit der LGBT-Lobby und hat, wie das genannte Gerichtsurteil belegt, noch nicht „nachgegeben“. Gleichgeschlechtliche Partnerschaften werden in Japan so schnell erfreulicherweise nicht legalisiert.