Österreichs Ärzte für das Leben

Quelle: FSSPX Aktuell

Blick auf Innsbruck, die Landeshauptstadt von Tirol

Dem österreichischen Bundesland Tirol ist es nicht gelungen, genug Ärzte für die Durchführung von Abtreibungen in öffentlichen Krankenhäusern zu rekrutieren. Ärzte, die zunächst ihre Zustimmung gegeben hatten, zogen sich schließlich zurück.

In Österreich ist eine Abtreibung auf Verlangen in den ersten drei Monaten der Schwangerschaft erlaubt. Das bedeutet in der Regel am Ende der 13. Woche, gerechnet ab dem ersten Tag der letzten Menstruationsperiode. Es gibt keine Pflichtberatung und keine vorgeschriebene Wartezeit vor einer Abtreibung. 

Nach dem dritten Monat darf eine Abtreibung nur nach Zustimmung einer Ethikkommission und unter den folgenden drei Indikationen vorgenommen werden: Der Fötus hat eine schwere körperliche oder geistige Behinderung, es besteht eine ernsthafte Bedrohung für das Leben oder die körperliche/geistige Gesundheit der Frau, die schwangere Person war zum Zeitpunkt der Empfängnis jünger als 14 Jahre. 

Laut Kath.net „kann man wegen einer Behinderung keine Spätabtreibung vornehmen. Leider können Kinder mit Behinderungen oder einer begrenzten Lebenserwartung immer noch diskriminiert und unter dem Etikett „medizinische Indikation“ entsorgt werden.“ Bei einer Spätabtreibung erfolgt die Tötung des Babys durch Auslösen der Wehen. Dies ist ein Prozess, der in der Regel mehrere Tage dauert. 

Tirol ist eines der neun Bundesländer, die die Republik Österreich bilden. Es ist flächenmäßig das drittgrößte und bevölkerungsmäßig das fünftgrößte Bundesland. 

Etliche österreichische Ärzte, insbesondere diejenigen, die in der Region Tirol die öffentliche Gesundheitspflege gewährleisten, weigern sich nun, Abtreibungen durchzuführen.