Pakistan: Endlich Schluss mit dem Missbrauch des Blasphemiegesetzes

Quelle: FSSPX Aktuell

Der Oberste Gerichtshof von Pakistan

Der Oberste Gerichtshof Pakistans will ein Zeichen setzen

Pakistanische Christen begrüßten ein Urteil des höchsten Gerichts des Landes. Mit dem Richterspruch wird der Staat aufgefordert, zu verhindern, dass das sogenannte „Blasphemiegesetz“ als Instrument zur ungerechten Belästigung und Verfolgung religiöser Minderheiten missbraucht wird. 

Sabir Michael, ein Katholik, der sich in der Bürgerbewegung für religiöse Minderheiten in Pakistan engagiert, kommentierte die jüngste Entscheidung der Richter: „Wir begrüßen die Entscheidung des Obersten Gerichtshofs Pakistans, der die Regierung auffordert, bei der Behandlung von Blasphemiefällen besonders vorsichtig zu sein. Wir erinnern an den Missbrauch der Blasphemiegesetze in den vergangenen zwei Jahrzehnten. Diese Situation ist für Christen, Hindus und andere religiöse Minderheiten in Pakistan sehr besorgniserregend. Es ist sehr wichtig, dass die Polizei und Regierungsbeamte Blasphemiefälle mit großer Vorsicht behandeln, damit kein Unschuldiger belastet wird.“ 

Im neunseitigen Text der Urteilsbegründung betonen die Richter Qazi Faez Isa und Syed Mansoor Ali Shah, dass Blasphemiefälle viel Aufmerksamkeit und Publizität erhalten, was dazu führen kann, dass ein fairer und ordentlicher Prozess unmöglich wird. Die Richter verweisen dabei auf Fälle, in denen falsche Blasphemievorwürfe erhoben wurden, entweder, um persönliche Rechnungen zu begleichen, oder aus anderen unlauteren Motiven. Richter Isa betont, dass die Strafverfolgung niemals von „Eifer oder moralischer Entrüstung“ beeinflusst werden darf, sondern dass der Staat, d. h. der Staatsanwalt, „in einem solchen Rechtsstreit sorgfältig und zügig vorgehen muss“. 

Das Gericht erklärte, dass im Einklang mit den Grundsätzen der islamischen Rechtsprechung, die das Verfassungsrecht anwendet, stets darauf geachtet werden muss, dass eine unschuldige Person nicht fälschlicherweise wegen religionsbezogener Straftaten verurteilt wird, insbesondere, „wenn es nur die unwahrscheinliche mündliche Aussage von Zeugen gibt“. Die Richter urteilen weiter, dass „das Grundrecht des Beklagten auf ein faires und gerechtes Verfahren gewährleistet werden muss“, und betont, dass „es Fälle gegeben hat, in denen eine aufgebrachte Menge einen Beklagten verletzt oder sogar getötet hat, bevor er verurteilt wurde. Das Gesetz verbietet es, Selbstjustiz zu üben. In der islamischen Rechtsprechung darf das Urteil, selbst wenn eine Person schuldig gesprochen und zum Tode verurteilt wurde, nur von denjenigen vollstreckt werden, die dazu befugt sind, und wenn er die verurteilte Person tötet, muss der für das Verbrechen Verantwortliche bestraft werden.“ 

Im Begründungstext wird auch daran erinnert, dass das Predigen des Christentums in Pakistan kein Verbrechen ist, sondern dass es „ein Grundrecht jedes Bürgers ist, sich zu seiner Religion zu bekennen, sie zu praktizieren und zu verbreiten“. Sabir Michael meint: „Dieses Urteil ist ein Hoffnungsschimmer und wird dazu dienen, Staatsbeamte davon zu überzeugen, bei der Behandlung von Blasphemiefällen vorsichtiger zu sein.“ 

Nasir Raza, Medienschaffender christlichen Glaubens, erklärt: „Wir beten für die Umsetzung, damit unschuldige Menschen nicht mehr Opfer falscher Blasphemievorwürfe werden, wie es in berüchtigten Fällen wie dem von Asia Bibi und vielen anderen geschehen ist.“ 

Laut dem Centre for Social Justice, einer NGO, die das Geschehen rund um das Blasphemiegesetz seit Jahren beobachtet, wurden zwischen 1987 und 2021 insgesamt 1.949 Personen aufgrund der Blasphemiegesetze angeklagt. Davon waren 928 Personen Muslime, 643 Ahmadiyya, 281 Christen, 42 Hindus und 55 Bürger unbekannten Glaubens.