Papst Franziskus bittet Bischof Gänswein um Rückkehr nach Deutschland
Msgr. Georg Gänswein mit Papst Franziskus
Das Presseamt des Heiligen Stuhls bestätigte gestern, dass Papst Franziskus Erzbischof Georg Gänswein gebeten hat, ab dem 1. Juli in seine Heimatdiözese in Deutschland zurückzukehren. Die Zeitung Die Welt berichtete, dass der Papst dem Prälaten seine Entscheidung bei einer Privataudienz am 19. Mai mitgeteilt hatte.
Der Privatsekretär des verstorbenen Benedikt XVI. wurde angewiesen, „vorerst“ in seine Heimatdiözese Freiburg im Südwesten Deutschlands zurückzukehren, hieß es in einer kurzen Erklärung. Der Vatikan teilte außerdem mit, dass die Rolle von Bischof Gänswein als Präfekt des Päpstlichen Hauses am 28. Februar endete. Seitdem wurde ihm keine neue Funktion mehr übertragen.
In den letzten Monaten gab es mehrere Gerüchte über die möglichen Ziele des ehemaligen Assistenten von Benedikt XVI. nach seinem langen Aufenthalt in Rom. Zuletzt hieß es, er habe es abgelehnt, Bischof einer Diözese zu werden, doch dabei handelte es sich lediglich um Spekulationen.
Bischof Georg Gänswein wurde als ehemaliger Präfekt des Päpstlichen Hauses im Rahmen des Prozesses um die Finanzverwaltung des Päpstlichen Chors der Sixtinischen Kapelle am 12. Juni 2023 vom vatikanischen Gericht als Zeuge vernommen. Vorher, am 12. September 2018, hatte Papst Franziskus eine Untersuchung der Geschäftsführung des Chors in Auftrag gegeben. Dem Chor, der für den musikalischen Dienst bei liturgischen Feiern im Vatikan zuständig ist, stand der Salesianer Massimo Palombella vor. Er und Michelangelo Nardella, ehemaliger Finanzdirektor, und seine Frau Simona Rossi werden der Veruntreuung, Geldwäsche und des Betrugs beschuldigt.
Bischof Gänswein, wurde in der Causa vom Gericht als Zeuge vernommen. Als Präfekt des Päpstlichen Hauses war er zum Zeitpunkt des Vorfalls direkt für den Chor verantwortlich, bevor dessen Leitung in den Zuständigkeitsbereich des Päpstlichen Zelebrationsmeisters überführt wurde.
Das Gericht wollte den deutschen Prälaten jedenfalls vor seiner Versetzung ins Ausland anhören. Seine Aussage vom 2. Oktober 2018 im Rahmen der Vorermittlungen wurde ihm vor dem vatikanischen Staatsanwalt vorgelesen. Darin gestand der Präfekt des Päpstlichen Hauses, dass er 2014 Beschwerden von Eltern der kleinen Sänger des Chors über den „übermäßig harten“ Maestro Palombella erhalten habe. Der Präfekt versicherte, dass er mit ihm gesprochen und ihn gebeten habe, sein Verhalten zu ändern. Nachdem sich 2016 und 2017 jedoch immer mehr Beschwerden von Erwachsenen beim Staatssekretariat häuften, wurde eine Apostolische Visitation in der Einrichtung durchgeführt.
2018 begann Bischof Gänswein, einen „Verdacht“ – allerdings „ohne Beweise“ – bezüglich der Ehrlichkeit von Michelangelo Nardella zu hegen, und schaltete die vatikanische Finanzinformationsbehörde (FIA) ein. Der Präfekt übertrug schließlich die Finanzkontrolle des Chors auf den Stellvertreter des Staatssekretariats und meinte, dass der Chor „autonom“ funktioniere.
Auf Nachfrage der Verteidigung gab Bischof Gänswein zu, mehrere Dokumente unterzeichnet zu haben, die den Empfang von Geldbeträgen durch den Chor bestätigen, und Projekte genehmigt zu haben, wobei Maestro Palombella versicherte, dass er sich selbst um die Beschaffung der Gelder kümmern würde. „Ich habe grünes Licht gegeben, [...] und dann lag es nicht mehr in meiner Verantwortung“, stellte Gänswein fest.
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(Quellen: cath.ch/InfoCatolica – FSSPX.Actualités)
Illustration: Dede454, CC BY-SA 4.0, via Wikimedia Commons