Schlüsselzeuge im Vatikan-Prozess wieder in Amt und Würden

Quelle: FSSPX Aktuell

Msgr. Alberto Perlasca

Der Hauptzeuge im Jahrhundertprozess, der im Vatikan am 13. Dezember 2023 mit der Verurteilung von Kardinal Angelo Maria Becciu endete, wurde soeben wieder in sein Amt im Vatikan eingesetzt. Diese Nachricht sickerte diskret aus den apostolischen Palästen durch und wurde von den Vatikanisten schnell aufgegriffen.

Alberto Perlasca, eine der Hauptfiguren des Jahrhundertprozesses, der die Vatikanstadt monatelang erschütterte, wurde am 24. April 2024 wieder in sein Amt als Promotor der Justiz, also als Staatsanwalts, am Gerichtshof der Apostolischen Signatur, dem höchsten Rechtsorgan der Kirche, eingesetzt. 

Alberto Perlasca, ehemaliger Leiter des Verwaltungsbüros des Staatssekretariats war und ist der Hauptbelastungszeuge gegen Kardinal Becciu, der am 16. Dezember 2023 zu fünfeinhalb Jahren Gefängnis wegen Betrugs im Zusammenhang mit einer Finanztransaktion verurteilt wurde, durch die der Vatikan mehrere hundert Millionen Euro verloren hat. 

Während des Prozesses hatte die Aussage von Perlasca, der kein Bischof, sondern Ehrenprälat Seiner Heiligkeit ist, zahlreiche Fragen aufgeworfen. Dies insbesondere aufgrund eines Memorandums, das der Prälat über Hinweise von Personen verfasst hatte, die mit dem Vatileaks-Skandal in Verbindung stehen. 

In seinem Schlussplädoyer während des Prozesses überraschte der Justizpromotor des vatikanischen Hofes, Alessandro Didi, viele Beobachter, indem er die Rolle von Alberto Perlasca in der gesamten Affäre herunterspielte und damit den Weg für eine mögliche Wiedereinsetzung des Betroffenen ebnete. 

Wie dem auch sei, all dies konnte nicht geschehen, ohne sich zumindest die Zustimmung des Pontifex sicher zu sein. Doch welchen Sinn hat diese Wiedereinsetzung durch die Hintertür?  

2017 stellte Franziskus fest, dass eine „Reform“ der römischen Kurie so sei, als würde man „die Sphinx von Ägypten mit einer Zahnbürste reinigen wollen“. Der Prozess im Vatikan ist jedoch noch lange nicht Geschichte, da die Verurteilten gegen das Urteil in erster Instanz Berufung eingelegt haben und ein zweiter Prozess stattfinden muss.