Spanien: Im Ausland arrangierte Leihmutterschaft wird nicht mehr anerkannt

Quelle: FSSPX Aktuell

Spanischer Regierungssitz

Seit einigen Jahren ist die Leihmutterschaft in verschiedenen Ländern zunehmend umstritten. Sogar in der Europäischen Union (EU) mehren sich die Kritiker, auch wenn andererseits Kräfte für ihre grenzüberschreitende Anerkennung kämpfen. Die Entscheidung Spaniens geht in Richtung eines Verbots – das ist zu begrüßen.

So versammelten sich am 3. März 2023 rund hundert Experten aus 75 Ländern in Casablanca, um eine Erklärung zur Abschaffung der Leihmutterschaft zu unterzeichnen. Ärzte, Psychologen, Juristen, Philosophen und Soziologen kamen zusammen, um den Staaten vorzuschlagen, sich durch die Unterzeichnung einer „Internationalen Konvention zur Abschaffung der Leihmutterschaft” für dieses Vorhaben zu verpflichten.

Russland, die Ukraine, Kanada und einige US-Bundesstaaten erlauben die Leihmutterschaft, in Europa ist sie jedoch meist verboten. In einigen Ländern wie den Niederlanden, Griechenland oder Dänemark wird sie toleriert. Angesichts der rechtlichen Grauzone akzeptieren sie einige Länder, ohne den Vorgang auf ihrem Staatsgebiet gesetzlich zu regeln – wie beispielsweise Belgien.

Die EU sendet hingegen widersprüchliche Signale aus. Einerseits hat das Europäische Parlament am 14. Dezember 2024 eine (nicht bindende) Entschließung verabschiedet, mit der die Mitgliedstaaten dazu aufgefordert werden, die grenzüberschreitende Anerkennung aller Aspekte der Abstammung „unabhängig davon, wie das Kind gezeugt wurde, geboren wurde oder welche Art von Familie es hat”, zu akzeptieren.

Andererseits hat das Europäische Parlament am 23. April 2024 einen Änderungsantrag zur Richtlinie über Menschenhandel verabschiedet, mit dem die Leihmutterschaft in die Tatbestände des Menschenhandels aufgenommen wird, die die Mitgliedstaaten unter Strafe stellen müssen.

Im Dezember 2024 hat der italienische Senat eine Ausweitung der Strafbarkeit der Leihmutterschaft beschlossen, um „das Delikt der Leihmutterschaft im Ausland durch einen italienischen Staatsbürger“ einbeziehen zu können. Italienische Staatsangehörige, die im Ausland eine Leihmutter in Anspruch nehmen, müssen mit einer Freiheitsstrafe von bis zu zwei Jahren und einer Geldstrafe von bis zu einer Million Euro rechnen.

In Spanien ist die Leihmutterschaft seit 2006 gesetzlich verboten. Kinder, die im Ausland durch Leihmutterschaft gezeugt wurden, konnten jedoch direkt beim Standesamt registriert werden, wenn die Auftraggeber eine gerichtliche Entscheidung aus dem Land vorlegten, in dem die Leihmutterschaft durchgeführt wurde. Die gerichtliche Entscheidung musste bis dato die Abstammung zwischen den Auftraggebern und dem Kind feststellen und bescheinigen.

Mit einer Anweisung vom 28. April 2025 hat die spanische Regierung nun die direkte Eintragung von im Ausland durch Leihmutterschaft geborenen Kindern in das Standesregister verboten. Um diese Eintragung zu erhalten, müssen die Auftraggeber des Kindes das Vorliegen einer biologischen Verbindung „zwischen einem der Wunschelternteile und dem Kind” nachweisen oder ein Adoptionsverfahren einleiten.

Die spanische Regelung entspricht damit der jüngsten Rechtsprechung des Obersten Gerichtshofs des Landes, der in einer Entscheidung vom 4. Dezember 2024 Leihmutterschaftsverträge für unvereinbar mit der öffentlichen Ordnung erklärte. Nach Ansicht des Obersten Gerichtshofs verletzen diese Verträge die Rechte des Kindes und der schwangeren Frau schwerwiegend.

Spanien holt sich damit die Befugnis zurück, eine Abstammungs- oder Adoptionsbeziehung anzuerkennen. Dies je nach biologischer Realität oder nach einem ordnungsgemäßen Adoptionsverfahren, wenn keine biologische Verbindung besteht. Die Maßnahme geht jedoch nicht so weit wie in Italien, das die Leihmutterschaft nicht nur auf seinem Staatsgebiet, sondern auch im Ausland verbietet und mit strafrechtlichen Sanktionen ahndet.