Sri Lanka kann seine Toten wieder beerdigen

Quelle: FSSPX Aktuell

Ein katholischer Friedhof in Colombo, der Hauptstadt Sri Lankas

Die katholische Kirche in Sri Lanka hat die jüngste Entscheidung der Regierung begrüßt, die Pflicht zur Einäscherung der Körper von Verstorbenen ungeachtet ihres letzten Willens aufzuheben. Diese Maßnahme war in einem mehrheitlich buddhistischen Land während der Covid-19-Pandemie ergriffen worden und hatte die Gläubigen in Bestürzung und Empörung versetzt.

Am 8. Januar 2020 wurde in Sri Lanka die Einäscherung der Körper von Verstorbenen, die an Covid-19 gestorben waren, zur Pflicht gemacht. Ein Erlass, der von der buddhistischen Mehrheit positiv aufgenommen wurde, aber bei den christlichen und muslimischen Minderheiten (sieben Prozent beziehungsweise zehn Prozent der Bevölkerung) für Empörung sorgte, da sie darin einen fundamentalen Angriff auf die Freiheit sahen, ihre Religion durch ihre eigenen Bestattungsriten auszuüben. 

Die katholische Hierarchie intervenierte zunächst nicht, weil die Beziehungen zwischen Kirche und Staat bereits angespannt waren. Denn die Kirche hatte den Behörden schuldhafte Nachlässigkeit in Bezug auf die Anschläge zu Ostern 2019 vorwarf, die 258 Gläubige das Leben kosteten: „Die Verbrennung der Covid-Opfer ist ein Problem, das die Familien betrifft und in das die Kirche nicht eingreifen möchte“, äußerte Pater Jude Krishantha, der Sprecher des Episkopats, damals. 

Die katholische „Basis“ blieb jedoch nicht untätig. Mehrere Priester, Nonnen und Laien aus verschiedenen christlichen Konfessionen beschlossen, eine Petition zu starten, in der sie dazu aufriefen, die Einäscherungen zu beenden: „Unsere Führer stehlen uns alle unsere Rechte, von der Geburt bis zum Tod“, klagte Noël Christeen Fernando, eine Nonne der Schwestern der Nächstenliebe der Heiligen Jungfrau Maria

Am 3. September 2024 unterzeichnete die Regierung von Sri Lanka schließlich ein neues Dekret über die „Rechte auf Beerdigung und Einäscherung“. 

Wenn es nicht möglich ist, den Willen des Verstorbenen zu erfahren, „wird das Recht zu entscheiden, ob der Körper der Person beerdigt oder eingeäschert werden soll, dem nächsten Angehörigen des Verstorbenen übertragen, der dabei berücksichtigen muss, was er über die Vorlieben des Verstorbenen weiß“, so die Pressemitteilung abschließend. 

Auch die Muslime waren an der Kehrtwende der srilankischen Behörden beteiligt, die beschlossen haben, die Spannungen in der muslimischen Gemeinschaft abzubauen, da das Land in eine Vorwahlperiode eintritt. 

Im Islam gibt es keine Ausnahmen für die Bestattungspraxis. Sie beruht auf Sure 5,31 des Korans, in der Gott Kain durch einen Raben, der in der Erde scharrt, um einen anderen Raben zu begraben, zeigt, wie er seinen Bruder, den er gerade ermordet hat, begraben soll... Die Kirche hingegen verlangt die Bestattung, außer in Kriegszeiten und bei Epidemien, wo sie die Einäscherung toleriert. 

Im Katholizismus steht die Einäscherung im Widerspruch zur christlichen Tradition der Erdbestattung, die dazu dient, die großen religiösen Wahrheiten über die Unsterblichkeit der Seele, die Auferstehung des Fleisches und die besondere Würde des menschlichen Körpers, wenn er mit dem Siegel der heiligen Taufe versehen ist, in die Seelen der Gläubigen einzuprägen.