Synode über Synodalität: konsequente inhaltliche Fortführung des II. Vatikanischen Konzils (4)
Die XVI. Bischofssynode, die sich mit der Synodalität befasste, endete am 27. Oktober 2024 und hinterließ Papst Franziskus ein zusammenfassendes Dokument, das er sich zu eigen und damit zu einem Teil seines Lehramtes machte. Das Sekretariat der Synode stellte jedoch klar, dass dies den Text nicht „normativ“ mache. Aber was enthält er eigentlich?
Der erste Artikel zum Thema untersuchte das erste Kapitel des Schlussdokuments, in dem versucht wird, Synodalität zu definieren, was dank der Texte der Internationalen Theologenkommission (ITK) einigermaßen gelungen ist. Der zweite Artikel analysierte die Art und Weise, wie der Klerus seiner Aufgabe beraubt wird. Der dritte behandelte die Umwandlung von Prozessen oder die Anwendung einer „demokratischen“ Struktur auf die Kirche.
Dieser vierte Artikel thematisiert, wie der „Austausch von Gaben und die Verflechtung von Verbindungen“ in der Kirche, die die Synode vorschlägt, „in neuen Formen“ zu pflegen sei. Dieses Kapitel wird in Nr. 110 mit langen soziokulturellen Betrachtungen über „Territorium“, „Ort“, „Zeit“, „Urbanisierung“, „menschliche Mobilität“, „digitale Kultur“ eröffnet.
Nr. 114 kommt zu dem Schluss, dass „diese sozialen und kulturellen Entwicklungen von der Kirche verlangen, die Bedeutung ihrer ‚lokalen‘ Dimension zu überdenken und ihre Organisationsformen in Frage zu stellen.“ Mit anderen Worten ist es notwendig, „die Konfiguration“ der Pfarrei zu überdenken und die „Zwischenräume“ zwischen der Ortskirche und der Universalkirche hervorzuheben: die Kirchenprovinz, die Gruppierungen der Kirchen.
Dann folgt eine Definition der Kirche „auf lokaler Ebene und in ihrer katholischen Einheit“, die „sich als ein Netz von Beziehungen versteht, durch das die Prophezeiung der Kultur der Begegnung, der sozialen Gerechtigkeit, der Einbeziehung von Randgruppen, der Brüderlichkeit unter den Völkern und der Sorge für das gemeinsame Haus zirkuliert und gefördert wird“ (Nr. 121).
In diesem Netzwerk zirkuliert der „Austausch von Gaben“, der „auf dem Weg zur Einheit unter den christlichen Kirchen“ von entscheidender Bedeutung ist. So ist „das Beispiel der Glaubenszeugen anderer christlicher Kirchen ein Geschenk, das wir empfangen können, indem wir ihr Andenken in unseren liturgischen Kalender aufnehmen.“ Damit wird ganz offensichtlich das verwirklicht, was Papst Benedikt XIV. für unmöglich erklärt hatte.
Die Bischofskonferenzen und die kirchlichen Versammlungen
Dieser Abschnitt ist aus drei Gründen interessant. Erstens ermöglicht er die Aufstellung eines Prinzips zur Zerstörung der katholischen Einheit, das insbesondere von der Synodalsynthese Belgiens gefordert wurde: „Die Annahme eines synodalen Stils ermöglicht es den Kirchen, in unterschiedlichen Geschwindigkeiten voranzuschreiten“ (Nr. 124), und somit „differenzierte Wahrheiten“ je nach Zeit und Ort zu haben.
Zweitens, eine Klärung des „Umfangs der Lehr- und Disziplinarkompetenzen der Bischofskonferenzen“ zu fordern, eine merkwürdige Forderung, zumal sie später mit der folgenden verbunden wird: „die kirchliche Bindung zu klären, die die von einer Bischofskonferenz getroffenen Entscheidungen in Bezug auf die eigene Diözese für jeden Bischof, der an diesen Entscheidungen teilgenommen hat, erzeugen.“ (Nr. 125).
Dies kann als Aufforderung zur Ausrichtung auf „einen einzigen Kopf verstanden werden, oder im Gegenteil als Protest einiger Bischöfe, die Herr im eigenen Haus bleiben wollen. In jedem Fall aber wäre es gut, diese Klarstellung vorzunehmen, wie sie Kardinal Walter Brandmüller erst kürzlich in einem bemerkenswerten Artikel gefordert hatte.
Schließlich wird, übrigens der Forderung desselben Kardinals in seinem Artikel folgend, gefordert, „die Institution der Partikular-, Provinzial- und Vollkonzilien neu zu bewerten, deren regelmäßige Abhaltung während eines großen Teils der Kirchengeschichte eine Verpflichtung war und die nach dem geltenden Recht der lateinischen Rechtsordnung vorgesehen sind.“ (Nr. 129).
Der Papst
Es waren „gewagte“ Forderungen bezüglich des Papstamtes zu erwarten, und sie blieben nicht aus. Zunächst in Nr. 134: „Die Überlegungen zur Ausübung des Petrusamtes in einem synodalen Schlüssel müssen im Hinblick auf die ‚gesunde Dezentralisierung‘ (Evangelii gaudium 16)“ angestellt werden, die von Papst Franziskus angemahnt und von vielen Bischofskonferenzen gefordert wurde.“ Dezentralisierung, die die Disziplin und die Exekutivgewalt der Ortskirchen und kirchlichen Institutionen betreffen würde. Das ist beunruhigend, denn selbst die Disziplin verweist auf die Lehre.
In Nr. 137 ist der Primat direkt betroffen: „Die Synode begrüßt die jüngste Veröffentlichung des Dikasteriums für die Förderung der Einheit der Christen „Der Bischof von Rom. Primat und Synodalität in den ökumenischen Dialogen und den Antworten auf die Enzyklika Ut unum sint, die Perspektiven für eine weitere Untersuchung bietet.“ Die weiteren Ausführungen präzisieren den Gedanken.
Es geht um nichts weniger als die Infragestellung des Ersten Vatikanischen Konzils durch „eine erneute Lektüre oder einen offiziellen Kommentar der dogmatischen Definitionen des Ersten Vatikanischen Konzils über den Primat, eine klarere Unterscheidung zwischen den verschiedenen Verantwortlichkeiten des Papstes, die Förderung der Synodalität und die Suche nach einem Einheitsmodell, das auf einer Ekklesiologie der Gemeinschaft beruht.“
Wie wird diese „Neuinterpretation“ aussehen? Sie wird zweifellos in Richtung einer Neudefinition des Primats nach dem „ersten Jahrtausend“ gehen, was für diejenigen, die diesen Verweis verwenden, bedeutet, dass es sich eher um einen Ehrenprimat handelt, wie ihn die Orthodoxen für sich beanspruchen. Der aber heute gemäß dem Ersten Vatikanischen Konzil eine Häresie ist.
Schließlich stellt sich Nr. 138 gerne „ökumenische Synodenpraktiken vor, ja sogar Formen der Konsultation und Unterscheidung zu Fragen von dringendem gemeinsamem Interesse, wie etwa die Abhaltung einer ökumenischen Synode über die Evangelisierung“. Hier wird deutlich, dass die Mitglieder der Synode keinen Glauben mehr haben.
Denn die Evangelisierung ist eine Aufgabe der einen, heiligen, katholischen und apostolischen Kirche. Diejenigen, die nicht den katholischen Glauben haben, was können sie lehren, wenn nicht Schisma oder Häresie? Und mit ihnen sollte man sich zusammentun, um die Macht Christi mit Gärungsmitteln der Zerstörung zu vermischen, und das alles, um zu evangelisieren? Wie konnte ein solcher Text mit 348 zu sieben Stimmen angenommen werden?
Die Ökumene des Konzils zeigt ihre ganze giftige Kraft, die heute die Vergiftung des katholischen Geistes und des Glaubensschatzes abbildet.
(Quelle: Saint-Siège – FSSPX.Actualités)
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