Ungarn von der EU-Kommission verklagt

Quelle: FSSPX Aktuell

Luftaufnahme des königlichen Schlosses auf dem Hügel in Buda

Die Europäische Kommission hat beschlossen, Ungarn vor dem Europäischen Gerichtshof zu verklagen.  Die Kommission ist der Ansicht, dass das ungarische Gesetz zum Schutz der Familien gegen die Grundrechte insbesondere der LGBT-Personen sowie gegen die Werte der EU verstößt.

Auf der Basis des familienfreundlichen Gesetzes, soll Werbung für Homosexualität und das Verteilen von "Transgender"-Info-Material an Minderjährige in Ungarns Schulen verboten werden. Das Gesetz, das im Juni letzten Jahres vom ungarischen Parlament verabschiedet worden war, stellt insbesondere Inhalte unter Strafe, die die „Abweichung von der Identität, die dem Geburtsgeschlecht entspricht, Geschlechtsumwandlung oder Homosexualität“ bei Personen unter 18 Jahren „fördern oder darstellen“. Sexualkundeunterricht, so das Gesetz, „darf nicht darauf abzielen, Geschlechtertrennung, Geschlechtsumwandlung oder Homosexualität zu fördern.“ 

Das sieht die Europäische Kommission anders. In einem Kommuniqué stellt sie fest, dass „der Schutz von Kindern für die EU und ihre Mitgliedsstaaten eine absolute Priorität ist. Das ungarische Gesetz enthält jedoch Bestimmungen, die entweder im Hinblick auf die Förderung dieses grundlegenden Interesses nicht gerechtfertigt sind, oder die im Hinblick auf die Erreichung des Ziels unverhältnismäßig sind.“  

Nach Ansicht der Kommission verstößt das Gesetz gegen die folgenden EU-Vorschriften: so angeblich gegen die Richtlinie über audiovisuelle Mediendienste und die Richtlinie über den elektronischen Geschäftsverkehr. Es verletze auch den Grundsatz des Vertrags über den freien Dienstleistungsverkehr, das Recht auf Datenschutz und die Richtlinie über die Transparenz des Binnenmarkts. Im Allgemeinen hat die Kommission das Gesetz aufgrund mangelnder Präzision oder in Ermangelung triftiger Gründe für die Einschränkung dieser Rechte im Visier. Die Kommission zielt bei der angemahnten Anwendung des EU-Rechts auch auf die systematische Verletzung einer Reihe von Grundrechten ab, die in der EU-Grundrechtecharta verankert sind: die Unantastbarkeit der Menschenwürde, das Recht auf freie Meinungsäußerung und Informationsfreiheit, das Recht auf Privat- und Familienleben sowie das Recht auf Nichtdiskriminierung. Zur Erinnerung, die Europäische Kommission ist eines der sieben Organe der Europäischen Union (EU). Sie verfügt über die Exekutivgewalt und das Initiativrecht für Gesetze. Sie ist dafür zuständig, Gesetze vorzuschlagen, EU-Beschlüsse umzusetzen, die Verträge der Union zu verteidigen und generell die laufenden Geschäfte der Union zu führen. 

Wie man allerdings deutlich sehen kann, versucht die Kommission mit allen Mitteln, eine rechtmäßige Regierung daran zu hindern, die Kindheit vor widerwärtiger Propaganda zu schützen, die ohne Zustimmung der Eltern im Rahmen der Schule stattfindet. Das Druckmittel zur Durchsetzung ihrer sittlichen Fehlorientierung ist für die Kommission sehr einfach, man streicht Zuschüsse, solange die ungarische Regierung nicht einlenkt. Doch es wird wahrscheinlich mehr nötig sein, um Viktor Orban umzustimmen. Der ungarische Ministerpräsident ist und bleibt hoffentlich fest entschlossen, die Kinder und Familien seines Landes gegen die LGBT-Lobby zu verteidigen.