Die UNO möchte die Euthanasie für Menschen mit Behinderung verbieten

Am 18. März 2025 hat der Ausschuss für die Rechte von Menschen mit Behinderungen (Committee on the Rights of Persons with Disabilities, CRPD) der Vereinten Nationen seine abschließenden Feststellungen verabschiedet, die im Rahmen der Prüfung der regelmäßigen Berichte Kanadas gemäß dem Übereinkommen über die Rechte von Menschen mit Behinderungen abgegeben wurden.
Dieser Ausschuss ist eines von drei UN-Gremien, die vom Europäischen Zentrum für Recht und Gerechtigkeit (ECLJ) – zusammen mit dem Unabhängigen Experten für die Rechte älterer Menschen und dem Sonderberichterstatter für die Rechte von Menschen mit Behinderungen des Menschenrechtsrats – mit dem Gesetzentwurf zur “Sterbehilfe” in Frankreich befasst wurden.
Der CPRD weist einerseits auf „anhaltende diskriminierende Einstellungen gegenüber Menschen mit Trisomie 21“ hin und andererseits auf die Ausweitung der “Sterbehilfe” („AMM“ für Aide Médicale à Mourir, medizinische Hilfe zum Sterben) auf Menschen, deren „einzige zugrunde liegende Erkrankung eine psychische Erkrankung ist.“ Dies ist für die Verfechter des Lebens eine große Genugtuung.
Es sei daran erinnert, dass diese Besorgnis des Ausschusses hinsichtlich der Diskriminierung von Menschen mit Behinderungen nicht neu ist. Bereits 2020 prangerte die UN-Sonderberichterstatterin für die Rechte von Menschen mit Behinderungen, Catalina Devandas-Aguilar, die liberale Eugenik an, der diese Menschen in unseren Gesellschaften zum Opfer fallen.
So erklärt der CRPD, dass dieser Eugenismus oder diese Diskriminierung in einer „utilitaristischen“ Sichtweise von Behinderung begründet liegt, deren Fortbestehen in Kanada der CRPD auch heute noch bedauert. Diese Sichtweise führt dazu, dass der Wert eines Menschen anhand seiner geistigen oder körperlichen Fähigkeiten beurteilt wird.
Der CRPD fordert Kanada abschließend auf, Strategien zu entwickeln, um „das Recht auf Gleichstellung und Nichtdiskriminierung von Menschen mit Behinderungen, einschließlich (...) Menschen mit geistigen und/oder psychosozialen Behinderungen und Menschen mit Down-Syndrom (Trisomie 21)“, umzusetzen.
Das Europäische Institut für Bioethik erinnert daran, dass der CRPD Belgien wegen der negativen Wahrnehmung von Menschen mit Behinderungen einen ähnlichen Vorwurf gemacht hat. Diese Wahrnehmung trägt nach Ansicht des Ausschusses zu einer „hohen Zahl selektiver Schwangerschaftsabbrüche“ bei, mit anderen Worten zur fast systematischen Abtreibung von Kindern mit Trisomie 21.
Seit langem prangern Lebensrechtler eine regelrechte Eugenik an, die Behinderte im Mutterleib eliminiert. Schuld daran sind zwar die Eltern, aber vor allem die Gesetzgeber, die das Abtreibungsgesetz verabschiedet haben, und die Regierungen, die die Screening-Tests entwickelt haben und deren Kosten sie erstatten, wodurch sie die Bevölkerung zu diesem Verhalten verleiten.
Das Recht auf Leben
Das zweite Anliegen des CRPD betrifft das Recht auf Leben, das durch Artikel 10 der von Kanada unterzeichneten Konvention über die Rechte von Menschen mit Behinderungen geschützt ist. Es bezieht sich auf die Änderungen des kanadischen Strafgesetzbuches aus dem Jahr 2021, mit denen die Kriterien für die Gewährung von Sterbehilfe auf Personen ausgeweitet wurden, deren Tod nicht vernünftigerweise vorhersehbar ist.
Der CRPD erinnert daran, dass „eine Behinderung kein Grund ist, medizinische Hilfe zum Sterben zu genehmigen“. Dennoch zeigen Daten des Chief Medical Examiner der Bundesregierung, dass Frauen mit Behinderungen und Menschen mit Behinderungen, die marginalisiert sind, „überproportional“ häufig Sterbehilfe in Anspruch nehmen.
Angesichts der Zunahme der Sterbehilfe für Menschen mit Behinderungen in Kanada empfiehlt der Ausschuss insbesondere, Teil 2 der Sterbehilfegesetzgebung für Personen, deren „einzige Grunderkrankung eine psychische Erkrankung ist“, aufzuheben und „Vorschläge zur Ausweitung der Sterbehilfe auf ‚reife Minderjährige‘ und auf Vorabanträge nicht zu unterstützen“.
Es ist zu erwarten, dass die kanadische Regierung auf diese verschiedenen Forderungen nur sehr halbherzig reagieren wird. Aber die nun anerkannten Rechte von Menschen mit Behinderung könnten vielleicht nach und nach zum Nachdenken anregen und schließlich die unmoralische Gesetzgebung ändern.
(Quelle: Institut européen de bioéthique – FSSPX.Actualités)
Illustration: CRPD