Wird die Beihilfe zum Suizid im US-Bundesstaat Montana bald illegal?

Kapitol des Bundesstaates Montana
Auf der Bioethik-Nachrichtenseite Gènéthique vom 7. Februar 2025 ist zu lesen, dass der Senat des Bundesstaates Montana einen Gesetzentwurf verabschiedet hat, der sich gegen den “assistierten Suizid” richtet. Das geplante Gesetz soll es Ärzten, die einem Patienten eine tödliche Substanz verschreiben, unmöglich machen, sich wegen des Vermeidens rechtlicher Schritte auf die „Zustimmung“ des Patienten zu berufen.
Derzeit ist ein Urteil aus dem Jahr 2009 in Kraft, in dem der Oberste Gerichtshof des Bundesstaates erklärte, dass der assistierte Suizid nicht „gegen die öffentliche Ordnung“ verstößt und dass die Zustimmung zu einer solchen Handlung eine Verteidigung im Falle einer Strafverfolgung darstellt.
Während der Debatte erwähnte Senator Carl Glimm den Fall von Kriegsveteranen, die unter posttraumatischem Stress litten und „zum Selbstmord gedrängt“ wurden. Er wies auch darauf hin, dass Menschen mit körperlichen oder geistigen Behinderungen „zur Zielscheibe werden“ könnten.
Senator Daniel Emrich betonte, dass es „falsch ist zu glauben, dass es sich um eine friedliche Art des Sterbens handelt. Die verschriebenen Medikamentencocktails enthalten Lähmungsmittel, die sie ersticken und sterben lassen werden.“ Lähmungsmittel werden verabreicht, um „die Tatsache zu verschleiern, dass diese Menschen sich aufregen“.
Dr. Bernadette Flood, eine irische Pharmazeutin, hatte bereits vor Komplikationen gewarnt, die durch „bestimmte Medikamente, die im Rahmen von assistiertem Suizid und/oder Sterbehilfe verwendet werden“, verursacht werden. Medikamente übrigens, die mittlerweile nicht mehr bei Hinrichtungen von zum Tode Verurteilten eingesetzt werden.
Schließlich fragte Senator Bob Phalen, wie die Gesetzgebung von Montana die tödlichen Injektionen für zum Tode Verurteilte stoppen kann. Hintergrund dafür ist die Befürchtung, dass die Produkte Leiden verursachen oder Hinrichtungen verlängern könnten, während sie gleichzeitig bei der „medizinischen Hilfe beim Sterben“ verwendet werden.
Der Gesetzentwurf wurde mit 29 zu 20 Stimmen angenommen und muss nun dem Repräsentantenhaus vorgelegt werden. Der Justizausschuss dieses Hauses hat das Gesetz am 25. März angenommen, eine Vorstufe zur Abstimmung. Laut der Website FastDemocracy des Bundesstaates Montana soll es am 1. Juli in Kraft treten, aber es muss noch abgestimmt und vom Gouverneur unterzeichnet werden.
(Source : Gènéthique/DICI n°453 – FSSPX.Actualités)
Illustration : Tracey Elizabeth, CC BY 2.0, via Wikimedia Commons