Zweite Sitzung des bundesdeutschen Synodenausschusses

Quelle: FSSPX Aktuell

Das Präsidium der zweiten Sitzung des Synodalausschusses. Von links nach rechts: Maria Klein (wissenschaftliche Beraterin, nicht-binär), Bischof Georg Bätzing, Frau Irme Stetter-Karp, Bischof Peter Kohlgraf, Mainz

Nach mühsamer Vorbereitung konnte der Synodenausschuss seine zweite Sitzung am 14. und 15. Juni 2024 in Mainz abhalten und machte sich daran, die Beschlüsse, die auf den fünf Versammlungen des Deutschen Synodalen Wegs gefasst wurden, umzusetzen. Falls es wider Erwarten zu einer Einigung mit Rom kommt, soll der umstrittene Nationalen Synodenrat dennoch eingesetzt werden.

Kurzer Rückblick 

Einer der Beschlüsse des Synodalen Weges war die Einsetzung eines Synodenausschusses, der mit der Umsetzung dieser Beschlüsse betraut werden sollte, und insbesondere des Synodenrates, der auf Pfarr-, Diözesan- und nationaler Ebene tätig werden sollte. Der letztgenannte Rat sollte sich aus Bischöfen und Laien zusammensetzen und könnte Entscheidungen für das ganze Land treffen. 

Bereits im November 2022 warnte Rom davor, dass die bischöfliche Macht nicht beschnitten oder verwässert werden dürfe. Es folgten ein Brief der römischen Kurie vom 16. Januar 2023 und ein privater Brief von Franziskus im November letzten Jahres. Das Hin und Her des deutschen Komitees hatte jedoch gerade erst begonnen. 

Zunächst, weil vier Bischöfe die Zusammenarbeit verweigerten, insbesondere in finanzieller Hinsicht, was bedeutete, dass das Geld aus der Kirchensteuer nicht verwendet werden konnte, da dies die Einstimmigkeit der Diözesanbischöfe erfordert. Zweitens wurde die Genehmigung der Satzung dieses Komitees durch die Deutsche Bischofskonferenz (DBK) im Februar von Rom blockiert. 

Im März besann sich die Kurie jedoch eines Besseren und stimmte der Verabschiedung der Satzung zu, allerdings unter strengen Auflagen zur Überwachung aller zukünftigen Entscheidungen, insbesondere in Bezug auf den Synodalrat.

Eine alte Forderung wird aufgewärmt 

„In einer mit großer Mehrheit verabschiedeten Resolution“, berichtet katholisch.de – die inoffizielle Website der DBK –, „fordert die Vollversammlung die Bischöfe auf, vor der Sitzung des Ausschusses zu klären, wie sie die Verbindlichkeit der Beschlüsse des Synodenweges in ihren Diözesen umsetzen und die Ernsthaftigkeit der künftigen Konsultationen gewährleisten wollen.“ 

Die Forderung nach der „Verbindlichkeit der Beschlüsse des Synodalen Weges“ ist singulär. Denn diese Beschlüsse sind laut den Statuten des Synodalen Weges selbst nicht verbindlich. Sie war in der ersten Fassung der Statuten, die im Sommer 2019 nach Rom geschickt wurden, vermerkt, aber von Rom streng verworfen und zurückgezogen worden. 

Das ZdK, deren Mitglieder sich über die jüngste Wendung der Ereignisse ziemlich ärgerten, forderte eine Debatte über die aktuelle Situation zu Beginn der Sitzung des Synodalausschusses. Das ZdK „behält sich das Recht vor, im Lichte der Antworten der Bischöfe und der weiteren Beratungen des Synodalausschusses über die weitere Zusammenarbeit zu entscheiden“, berichtet katholisch.de weiter. 

Die vier zentralen Aufgaben 

Der Ausschuss hat laut dem Bericht von katholisch.de eine erste Annäherung an seine vier zentralen Aufgaben vorgenommen: 

  • Vereinbarung des Konzepts der Synodalität als grundlegende Praxis der Kirche unter Berücksichtigung der Erfahrungen der Weltsynode. 
  • Vorbereitung einer Bewertung der Umsetzung der Beschlüsse der Synodenversammlung 
  • Weiterentwicklung der Initiativen, die im Rahmen des Synodalen Weges in den Synodalforen diskutiert wurden 
  • Vorbereitung eines Bundessynodalorgans, das den Anforderungen des Kirchenrechts entspricht 

Einrichtung von drei Kommissionen 

Die zweite Plenarversammlung des Synodalausschusses endete mit der Einsetzung von drei Kommissionen, die sich mit den Aufgaben und Fragen befassen werden, die weiter verfolgt werden müssen. 

  • Die erste wird sich mit der Synodalität als Strukturprinzip der Kirche und der möglichen Organisation eines Synodenrates beschäftigen. 
  • Die zweite wird sich mit der Frage beschäftigen, wie die Umsetzung der Beschlüsse des Synodenrats evaluiert und überwacht werden kann. 
  • Die dritte wird sich mit der Entwicklung der Initiativen des Synodalen Weges befassen. 

Der Diskurs der Verantwortlichen des Synodalen Wegs schwankt zwischen unmöglichen Forderungen und Drohungen. Hinzu kommen Fehlentwicklungen, deren Keim in der DNA des neuen Gremiums bereits angelegt ist.