Das vatikanische Sekretariat der Synode legt Etappenplan für 2024 vorgelegt

Quelle: FSSPX Aktuell

Der Stufenplan für die zweite Tagung der Synode zur Synodalität, die für Oktober 2024 geplant ist

Das Synodensekretariat hat in einem von den Kardinälen Mario Grech und Jean-Claude Hollerich unterzeichneten Dokument an die Bischöfe der Welt geschrieben, um die Arbeitsschritte zu erläutern, die in den kommenden Monaten im Hinblick auf die zweite Sitzung der Synodenversammlung im Oktober 2024 durchgeführt werden sollen.

Die Diözesen und Pfarreien werden dazu aufgerufen, über das im vergangenen Oktober veröffentlichte Positionspapier nachzudenken, weitere Konsultationen zu fördern und Beiträge für die Arbeit im nächsten Jahr vorzubereiten. 

In dem Dokument heißt es, dass der synodale Prozess nach Leitlinien fortgesetzt werden soll, die auf drei Ebenen entwickelt wurden: „die Ortskirche, die Zusammenschlüsse von Kirchen (national, regional und kontinental) und die Weltkirche“. 

Liste der von Franziskus angegebenen Themen 

Das Sekretariat der Synode erstellt eine – allerdings nicht völlig umfassende – Liste der wichtigsten Themen, die behandelt werden sollen: Aktualisierung des CIC (1983) und des CCEO, der Ratio fundamentalis über die Ausbildung der Priester (2016) oder auch des Dokuments Mutuae relationes über die Beziehungen zwischen Ordensleuten und Bischöfen (1978). 

Das Sekretariat weist noch auf „die Vertiefung der theologischen und pastoralen Forschung über den Diakonat und insbesondere über den Zugang von Frauen zum Diakonat“ hin, wobei die Ergebnisse der von Franziskus 2016 und 2020 eingesetzten Kommissionen zugrunde gelegt werden sollen. 

Expertengruppen sollen unter Einbeziehung der Dikasterien der Kurie und unter der Koordination des Generalsekretariats der Synode an den von Franziskus angegebenen Themen arbeiten. Ein Bericht über den Stand dieser Arbeiten wird bei der Tagung im Oktober 2024 vorgelegt. 

„Wie können wir eine synodale Kirche in Mission sein?“ 

Die grundlegende Frage, die in dem Dokument gestellt wird, lautet: „Wie können wir eine synodale Kirche in Mission sein?“. Ziel ist es, Wege und Werkzeuge zu identifizieren, um „die Originalität jedes Getauften und jeder Kirche bei der Verkündigung des auferstandenen Herrn und seines Evangeliums in der Welt von heute aufzuwerten.“ 

Allen eine Stimme geben 

Es geht nicht darum, „bei null anzufangen oder den Prozess des Zuhörens und der Konsultation zu wiederholen, der die erste Etappe charakterisiert hat“, sondern vielmehr darum, „Personen einzubeziehen, die eine Vielfalt an Erfahrungen, Kompetenzen, Charismen und Ämtern innerhalb des Volkes Gottes zum Ausdruck bringen und deren Sichtweisen besonders nützlich sind, um sich auf das „Wie“ zu konzentrieren.“ 

Den Prozess der Reflexion begleiten 

Nachdem die Beiträge der Diözesen gesammelt wurden, werden die Bischofskonferenzen „aufgefordert, eine Zusammenfassung der Konsultation von maximal acht Seiten zu verfassen, die dem Generalsekretariat der Synode vor dem 15. Mai 2024 zu übermitteln ist“. Das neue Instrumentum laboris wird auf der Grundlage des so gesammelten Materials verfasst werden. 

Die Ortskirchen werden ebenfalls aufgefordert, „den gesamten Synthesebericht durchzusehen und die Anfragen zu sammeln, die ihrer Situation am besten entsprechen“. Auf dieser Grundlage können sie „die Initiativen fördern, die am besten geeignet sind, um das gesamte Volk Gottes einzubeziehen.“ 

Jede Ortskirche, die dies wünscht, kann der Bischofskonferenz „ein kurzes Zeugnis der geleisteten Arbeit und der gemachten Erfahrungen (maximal zwei Seiten) übermitteln, indem sie eine gute Praxis mitteilt, die sie für bedeutsam hält, um eine missionarische synodale Dynamik wachsen zu lassen.“ 

Anmerkungen 

Die vorgeschlagenen Themen wurden tatsächlich im Synodalitäts-Synthesedokument für die Tagung im Oktober 2023 festgehalten. Dennoch kann man verwundert sein. Denn, wie können so technische und spezialisierte Texte wie das Kirchenrecht zur allgemeinen Diskussion gestellt werden? Das Ergebnis wird zumindest fragwürdig, wenn nicht sogar offen gesagt falsch sein. Allein wenn man sich an die schwerwiegende Abweichung erinnert, die in den Codex von 1983 eingeführt wurde und die von Benedikt XVI. – damals bereits zurückgezogen – als „Garantismus“ angeprangert wurde, kann man sich über diese Kurzsichtigkeit nur wundern. 

Dieser Fehler, der zunächst die Einsetzung einer Sonderkommission zur Aburteilung von Missbrauchstätern erforderte – weil das Recht dies nicht angemessen zuließ – und der auch die Überarbeitung eines ganzen Titels des genannten Gesetzbuches erforderte, muss bei dieser Konsultation aufs Äußerste gefürchtet werden. 

Die Frage des Frauendiakonats wieder aufzugreifen, nachdem der Papst selbst sich gegen das Frauenpriestertum ausgesprochen hat und enthüllt hat, dass die Kommissionen von 2016 und 2020 zu diesem Thema zu einem negativen Ergebnis gekommen sind, wirft die Frage auf, was der Vatikan damit bezweckt? 

Oder besser gesagt, man kann erahnen, wie das Ergebnis aussehen wird. Höchstwahrscheinlich wird Frauen die Diakonatsweihe nicht verliehen, aber sie werden als „Diakonisse“ gesegnet, können die heilige Kommunion austeilen – was sie bereits tun – und die Predigt halten. Mit anderen Worten, sie werden alle diakonischen Aufgaben erfüllen. Die Zukunft wird zeigen, ob dieser Weg richtig ist.