Europäische Bischöfe lehnen ein „Recht“ auf Abtreibung ab

Quelle: FSSPX Aktuell

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In einem Kommuniqué der Kommission der Bischofskonferenzen der Europäischen Union (COMECE) haben sich die europäischen Bischöfe gegen die Aufnahme eines „Rechts auf Abtreibung“ in die Charta der Grundrechte der Europäischen Union ausgesprochen.

Die Aufnahme eines „Rechts auf Abtreibung“ in die Charta der Grundrechte der Europäischen Union (EU) ist seit langem Gegenstand von Debatten. Aktivisten, die sich für Abtreibung einsetzen, drängen seit Jahren auf eine Änderung der EU-Gesetzgebung, mit Initiativen wie dem französischen „Simone-Veil-Pakt“, der sich für die Durchsetzung eines solchen Rechts auf dem gesamten Kontinent einsetzt. Eine derartige Entscheidung würde dem polnischen Gesetz, das die vorgeburtliche Kindestötung stark einschränkt, die legislative Grundlage nehmen. In ihrer Erklärung vom Dienstag vertrat die COMECE die Ansicht, dass die geplante Maßnahme allerdings einen Verstoß gegen die Menschenrechte darstelle. 

Die Bischöfe betonen, dass „die Menschenwürde ein oberster Wert der Verträge und der Charta der Europäischen Union ist“, woraus sie ableiten, dass „die Achtung der Würde jedes menschlichen Wesens in jeder Phase seines Lebens, insbesondere in Situationen völliger Verletzlichkeit, ein Grundprinzip in einer demokratischen Gesellschaft ist.“ 

Sie erinnerten auch daran, dass „es kein im europäischen oder internationalen Recht anerkanntes Recht auf Abtreibung gibt.“ Darüber hinaus fehlt der Europäischen „Regierung“ die rechtliche Grundlage, eine solche Maßnahme zu ergreifen. „Auf EU-Ebene gibt es keine Zuständigkeit für die Regulierung von Abtreibung“, schreiben die Bischöfe, „und es muss verstanden werden, dass die Festlegung von Grundrechten nicht in die Zuständigkeit der Union fällt.“ 

Die Bischöfe fügen hinzu, dass der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte „Abtreibung nie zu einem von der Europäischen Menschenrechtskonvention geschützten Menschenrecht erklärt hat“, sondern im Gegenteil „das Recht auf Leben zu einem grundlegenden Menschenrecht erklärt und in seiner Rechtsprechung bestätigt hat, dass es ein legitimes Ziel der Unterzeichnerstaaten der Konvention ist, das ungeborene Leben zu schützen.“ 

In den EU-Mitgliedstaaten ist die Abtreibung weitgehend staatlich reglementiert. Im Gegensatz zu dem sehr “liberalen” Rechtsrahmen, der in den USA nach dem Urteil Roe v. Wade des Obersten Gerichtshofes herrschte, ermöglichen gesetzlich viele europäische Länder die Abtreibung bis zur zwölften beziehungsweise vierzehnten Schwangerschaftswoche. Einige Länder schreiben auch Wartezeiten und andere Regelungen vor. 

Im Januar letzten Jahres forderte der französische Präsident Emmanuel Macron die Europäische Union auf, die Abtreibung in ihre Grundrechtscharta aufzunehmen, was seiner Meinung nach „unserem Rechtekatalog neues Leben einhauchen würde“. In einer damaligen Erklärung brachte die COMECE „ihre tiefe Besorgnis und Ablehnung“ gegenüber dieser Idee zum Ausdruck. 

„Die Betreuung von Frauen, die sich aufgrund ihrer Schwangerschaft in einer schwierigen oder gestörten Situation befinden, ist ein zentrales Element des diakonischen Dienstes der Kirche“, erklärten die Bischöfe, „und muss auch eine von unseren Gesellschaften ausgeübte Pflicht sein.“