Kanadische Bischöfe wenden sich gegen Sterbehilfe

Quelle: FSSPX Aktuell

William Terrence McGrattan, Präsident der kanadischen Bischofskonferenz

Die katholischen Bischöfe Kanadas werfen Justin Trudeau und seiner Regierung vor, dass sie bei einer künftigen Änderung des Gesetzes über Sterbehilfe auch Menschen mit schweren psychischen Erkrankungen einbeziehen wollen. Sterbehilfe ist in Kanada für mehr als 4 Prozent der erfassten Tode ursächlich.

Am 1. Februar 2024 kündigte die kanadische Regierung an, die Ausweitung der Sterbehilfe auf Menschen mit psychischen Erkrankungen zum zweiten Mal zu verschieben, wobei sie betonte, dass es sich um eine Verschiebung und nicht um eine Annullierung handele. 

Das bedeutet, dass die Position der Regierung Trudeau in dieser Frage unverändert bleibt: Eine Person, die an einer akuten psychiatrischen Störung leidet, ist für den Regierungschef offenbar wenigstens insofern im Besitz seiner geistigen Kräfte, als sie um Sterbehilfe bitten kann. 

Die kanadische Bundesregierung hat die Empfehlung des Berichts des Gemeinsamen Sonderausschusses für medizinische Sterbehilfe (Joint Special Committee on Medical Assistance to Die) aufgegriffen, wonach „das Gesundheitssystem in Kanada nicht auf die medizinische Sterbehilfe vorbereitet ist, wenn eine psychische Störung das einzige medizinische Problem ist, auf das man sich beruft“. 

„Die Entscheidung der Bundesregierung, die Gesetzgebung, die den Anspruch auf „medizinische Hilfe am Lebensende“ – assistierten Suizid – auf Personen ausweiten würde, die nur an einer psychischen Krankheit leiden, einfach zu verschieben, ist eine sehr schlechte Nachricht“, sagte Bischof William McGrattan von Calgary gegenüber Crux in einer Stellungnahme. 

Kanada legalisierte 2016 die medizinische Sterbehilfe (Medical Assistance to Die), die die Praktiken der Sterbehilfe und des assistierten Suizids umfasst. Knapp fünf Jahre später, im Jahr 2021, wurden diese Praktiken durch ein neues Gesetz auf Menschen ausgeweitet, die an einer schweren und unheilbaren Krankheit leiden, wenn auch deren Lebensprognose nicht kurzfristig gefährdet ist. 

Das Kriterium wurde noch undefinierter und basierte auf der Tatsache, dass der Patient körperliche oder seelische Schmerzen hat, die er selbst als unerträglich empfindet. Nun kommt auch eine Person, die körperlich behindert ist oder an einer chronischen Krankheit leidet, für die Sterbehilfe in Frage. 

Der Gesetzgeber hatte außerdem vorgesehen, dass das Gesetz ab dem 17. März 2023 auch auf Menschen mit psychischen Erkrankungen angewendet werden kann, bis zu diesem Zeitpunkt sollte überlegt werden, welche Voraussetzungen für die Sicherheit der Menschen erforderlich sind. 

„Trotz des Widerstands, der von Angehörigen psychosozialer Berufe, Behindertenverbänden, Religionsgemeinschaften und sogar mehreren regionalen Gesundheitsministern geäußert wurde, bleibt die Bundesregierung bei der Umsetzung dieses Gesetzes, das am 9. März 2023 die königliche Zustimmung erhalten hat, völlig stur“, fügte McGrattan, der Vorsitzende der kanadischen Bischofskonferenz, hinzu. 

Laut den von der Regierung veröffentlichten Daten gab es 2022 in Kanada 13.241 Todesfälle durch assistierten Suizid, was 4,1 Prozent aller Todesfälle im Land entspricht. Die Zahl für 2022 ist im Vergleich zu 2021 um 31,2Prozent gestiegen. In vielerlei Hinsicht gehören diese Zahlen zu den höchsten der Welt.