Der synodale Weg auf dem Weg zu einer deutschen Nationalkirche (12)

Quelle: FSSPX Aktuell

Kardinal Reinhard Marx (links) unf Bischof Georg Bätzing.

(12) Drittes und viertes Arbeitsdokument

Die jährlich stattfindende Frühlings-Vollversammlung der Deutschen Bischofskonferenz (DBK) tagte vom 2. bis zum 5. März 2020 in Mainz. Sie sollte ihren Präsidenten für eine Amtszeit von sechs Jahren wählen. Der Erzbischof von München, Kardinal Reinhard Marx, der seine Mandatszeit beendete, hatte am vergangenen 11. Februar erklärt, dass er nicht wiedergewählt werden wollte.

Ein neuer Präsident für die DBK

Die DBK hat daher in der Person von Bischof Georg Bätzing, der seit Juli 2016 Bischof von Limburg und 58 Jahre alt ist, einen neuen Präsidenten gewählt. Nach seiner Wahl erklärte Bätzing, dass er die Gleichstellung der Frauen in der katholischen Kirche als wichtigste Herausforderung seines Mandats betrachte. „Die Thematik Frau in der Kirche ist die dringendste Zukunftsfrage, die wir haben”, bekräftigte er in einem Gespräch mit dem ARD-Morgenmagazin. Er fügte hinzu, dass die Kirche in diesem Bereich einen großen Rückstand aufzuholen habe: Ungeduldig erwarteten die katholischen Frauen Fortschritte.

Bischof Bätzing, der sich bereits für die Abschaffung des Priesterzölibats ausgesprochen hatte, brachte auch die Frage des Frauendiakonats aufs Tapet. Am Ende des Synodalen Weges könnte ein Indult beschlossen werden, erklärte er vor dem Mikrofon des Westdeutschen Rundfunks 5. Diese Entscheidung könnte von Rom unter der Bedingung aufgegriffen werden, dass sie stark unterstützt würde.

Diese Erklärung hört sich wie eine Kampfansage an, wo doch Papst Franziskus in dem Nachsynodalen Schreiben Querida Amazonia diese Möglichkeit ausgeschlossen hat. Sie lässt erkennen, dass der Synodale Weg weiterhin in einem Höllentempo voranschreitet, indem er an der Empfehlung zum Frauendiakonat festhält, die im Arbeitsdokument ausdrücklich Erwähnung findet.

Das instrumentum laboris des Synodalen Weges

Die Sitzungen des Synodalen Weges verwenden ein instrumentum laboris, das aus vier Dokumenten besteht. Diese Texte, die als Diskussionsgrundlage dienen sollen, wurden vor der Einleitung des Prozesses am vergangenen 1. Dezember in den Vorbereitungsforen ausgearbeitet. Die beiden vorhergehenden Artikel haben das erste Dokument präsentiert – im Hinblick auf den ekklesiologischen Inhalt das wichtigste – und sodann das zweite, das sich mit der Sexualmoral befasst.

Das dritte Dokument behandelt die „Priesterliche Existenz heute“. Dieser Text ist der kürzeste der vier Dokumente. Er begnügt sich damit, Fragen zu stellen, deren Klärung er der Versammlung überlässt. Doch der Geist, der ihn inspiriert, ist zutiefst verdorben.

So bestimmt der erste Absatz kurzerhand: „Die priesterliche Lebensform ist nicht als Stand (…) zu behandeln“, sondern nach dem Kriterium der Evangelisierung. Dieser Satz ist schlicht und einfach die Leugnung der gesamten Tradition über das Priestertum. Um dies zu verstehen, muss daran erinnert werden, dass die Priesterweihe der Seele des Priesters einen „Charakter“, ein geistliches und übernatürliches Kennzeichen einprägt, ebenso wie es Taufe und Firmung tun. Dieser „Charakter“ erlaubt dem Priester, die Sakramente zu verwalten, und er ist die Wurzel seiner Macht über die Seelen.

Darüber hinaus ist der Priester „Kleriker“. Dieser Begriff bedeutet „abgesondert“ und verleiht der Unterscheidung zu den anderen Gliedern des Mystischen Leibes, den Laien, Ausdruck. Kleriker wird man traditionell durch die Tonsur – heute durch den Diakonat –, und wer sie erhalten hat, tritt in den „Klerikerstand“ ein. Dies ist das unmittelbare Fundament für die Vollmacht, in der Kirche zu lehren und zu regieren.

Diese Erklärungen machen den tiefgreifenden Irrtum dieser ersten Aussage verständlich. Doch er ist ja auch gewollt. Dabei geht es darum, den Kleriker auf die Ebene der Laien zurückzuführen und aus ihm einen einfachen Funktionär des Volkes Gottes zu machen, wie es in aller Ruhe etwas später gesagt wird: „Daraus öffnet sich der Blick auf unser gemeinsames Taufbewusstsein und unsere Sendung als priesterliches Volk Gottes in einer säkularen Gesellschaft“. Ein seltsamer Widerspruch, der behauptet, dass zwar die Taufe einen „Stand“ verleiht, nicht aber das Priestertum, obwohl die Basis doch ähnlich ist: der „Charakter“ – der Taufcharakter oder Priestercharakter.

Werfen wir noch eine weitere Frage auf: „Ist der Zölibat die dem Wesen des Priestertums allein angemessene Lebensform?“ Für die Autoren kommt die Fragestellung bereits der Antwort gleich…

Das vierte Arbeitsdokument

Dieses letzte Dokument über „Frauen in Diensten und Ämtern in der Kirche“ geht aus dem Forum mit derselben Bezeichnung hervor. Dieses wurde vom Zentralkomitee der deutschen Katholiken (ZdK) eingefordert im Hinblick auf dessen Teilnahme am Synodalen Weg. Es greift bestimmte Gedanken der beiden ersten Dokumente auf und verleiht ihnen einen speziellen Beigeschmack.

Die Grundlage der Reflexion

Der Text stellt zunächst die Dringlichkeit fest, dieses Thema anzusprechen: „In der öffentlichen Wahrnehmung wird diese Fragestellung als eine wichtige ‚Nagelprobe‘ für die Authentizität des Reformwillens der römisch-katholischen Kirche betrachtet“. Anders ausgedrückt: die öffentliche Meinung erwartet ein Vorrücken, das man somit in die Realität umsetzen muss. Die göttliche Offenbarung wird dem, was der moderne Mensch denkt, untergeordnet.

Daraus folgt eine noch schlimmere Behauptung: „Die Berufung auf eine lehramtliche Autorität hat heute nur dann Aussicht auf Verständnis, wenn die Gründe für eine Entscheidung einsichtig sind. Die offenkundige Diskrepanz zwischen der thematischen Positionierung in kirchenamtlichen Lehrschreiben und der weithin einhelligen Argumentation der wissenschaftlichen Theologie in der Frage der Berufung von Frauen zum amtlichen Apostolat ist nach Ansicht der Arbeitsgruppe ein Skandalon“. Was ist diese „weithin einhellige Argumentation der wissenschaftlichen Theologie“ anderes als die Gesamtheit der modernistischen Auffassungen, die sich mit ihrer verfälschten Wissenschaft umhüllen, um die Lehre der Kirche besser zu unterminieren und sie zu zerschmettern?

Der heilige Pius X. legte bereits 1907 in der Enzyklika Pascendi dar, dass die Modernisten sich unterstützten, indem sie ihre Neuerungen gegenseitig über alle Maßen lobten: „ihren Büchern, die von Neuerungen strotzen, spenden sie Beifall; je dreister einer das Alte umstößt, die Überlieferung und das kirchliche Lehramt von sich weist, als einen umso größeren Gelehrten preisen sie ihn“ (Nr. 60).

Konkrete Konsequenzen

Unter den Verfassern bestand Einvernehmen darüber, „dass die Möglichkeiten von Frauen zur gleichberechtigten Partizipation am Leben der römisch-katholischen Kirche erweitert werden müssen“. Was sich konkret mit den folgenden Konsequenzen umsetzen lässt:

„(1) In vielen Ländern der Erde ist heute die rechtliche Gleichstellung von Frauen und Männern in staatlichen Verfassungen formuliert. Die Würde von Frau und Mann in gleicher Weise zu achten, gilt als Erweis der Achtung von Menschenrechten“. Dies ist also ein neuer theologischer Ort: die politische Struktur der heutigen Welt und die „Menschenrechte ohne Gott“, nach der Formulierung von Jean Madiran.

Der Text geht auf ähnliche Weise weiter: „Die Stellung der Frau in der römisch-katholischen Kirche [entspricht] nicht den gesellschaftlichen Erwartungen an die gerechte Teilnahme an Leitungsdiensten. Der kategorische Ausschluss von Frauen aus allen Formen der verbindlichen Lehrentscheidung wirkt auf viele Menschen heute sehr befremdlich“. Zum Beweis dieser Zeilen berufen sich die Autoren des Dokuments auf Genderforschungen.

Der Text verweist zudem noch auf „(2) Zusammenhänge zwischen der fehlenden Präsenz sowie der amtlichen Verantwortung von Frauen in der römisch-katholischen Kirche und dem leidvollen Phänomen des sexuellen Missbrauchs von Kindern und Jugendlichen sowie der geistlichen Gewalt gegen Frauen in Verbindung mit Sexualdelikten insbesondere auch in Ordensgemeinschaften“. Mit derartigen Überlegungen begibt man sich aufs Glatteis. Die Verfasser haben allerdings die Schwierigkeit bemerkt und bemühen sich sie abzuwenden: es sei eine Frage, „die nur hypothetisch zu beantworten ist: Wäre die Situation weltweit anders, wenn Frauen eine höhere Leitungsverantwortung in der römischkatholischen Kirche innehätten?“

Das weiß wohl niemand so genau. Die Frauen in Machtpositionen haben im Laufe der Geschichte nicht versäumt zu beweisen, dass sie in Bezug auf Missbrauch und Gewalt gegenüber den Männern nicht zurückstehen: man denke an eine Elisabeth I. in England oder an eine Katharina II. in Russland. Doch ohnehin ist dies gar nicht das Problem. Es geht um die Frage, ob die Offenbarung Jesu Christi etwas Endgültiges über das Thema aussagt. Und die Tradition antwortet einhellig: Ja, Christus hat die geistliche Gewalt in der Kirche ausschließlich Männern vorbehalten. Wer das leugnet, ist im Irrtum.

„(3) In der öffentlichen und auch in der binnenkirchlichen Wahrnehmung besteht eine erhebliche Differenz zwischen Äußerungen von Theologinnen und Theologen zur Möglichkeit der Berufung (auch) von Frauen in kirchliche Dienste und Ämter und der kirchenamtlichen Rezeption dieser Erkenntnisse. In jüngerer Zeit ist es zu Protesten auch auf der Gemeindeebene (Beispiel: die Aktionen der Frauenverbände und die Bewegung ‚Maria 2.0‘) gekommen, die angesichts des hohen Maßes an Beteiligung und an Zustimmung zu den Anliegen in vielen Kirchengemeinden sehr zu denken geben. Diese Vorgänge sind als Äußerungen des ‚sensus fidelium‘, des Glaubenssinns der Gläubigen (vgl. Zweites Vatikanisches Konzil, Lumen Gentium, 12), sehr ernst zu nehmen“.

Mit anderen Worten: die Meinung der Katholiken, die vom vorherrschenden Modernismus beeinflusst ist, der die Glaubenslehre nicht mehr begreift, ist eine theologische Quelle – was die Erwähnung des sensus fidelium zu verstehen geben möchte. Dies ist die Umkehrung der Ursachen, wie sie bereits in Pascendi beschrieben wurde: nunmehr sollen die Gläubigen die katholische Hierarchie lehren, die Basis soll die lehrende Kirche leiten!

Zitieren wir schließlich noch diese letzte Bemerkung: „Begründungsbedürftig ist nicht die Zulassung von Frauen zum sakramentalen ordinierten Amt, sondern deren Ausschluss“. Für den aufmerksamen Beobachter handelt es sich dabei um ein implizites Zitat. Das ZdK hatte ja im Dezember 2017 die sieben „Osnabrücker Thesen“ über die Frage von „Frauen in kirchlichen Ämtern“ verabschiedet. Diese im Laufe eines ökumenischen Kongresses ausgearbeiteten Thesen behaupten: „Nicht der Zugang von Frauen zu den kirchlichen Diensten und Ämtern ist begründungspflichtig, sondern deren Ausschluss. Die Diskussion darüber, ob Gott eine unveränderliche Anweisung gegeben habe, wie oder durch wen Gott durch das kirchliche Amt bezeugt werden soll, kann und muss offen bleiben“. Oder: wie man Zweifel und Zwietracht säen kann, um die Revolution besser voranzubringen …

Praktische Anwendungen

Der Text des vierten Vorbereitungsdokumentes trägt eine – wie es heißt, provisorische – Sammlung all der Tätigkeiten zusammen, die von den Frauen auf der Grundlage des heutigen Kirchenrechts, des Codex des kanonischen Rechts von 1983, ausgeübt werden könnten. Greifen wir einige davon heraus.

„Das Charisma und die Verantwortung von Frauen kann und muss sich auch in der Liturgie abbilden: im regelmäßigen Vorstehen bei Gottesdiensten, in regelmäßigen Dialogpredigten in wichtigen diözesanen Gottesdiensten und in den Gemeinden“.

„Auf den Leitungsebenen der deutschen Ordinariate und Generalvikariate sollten Frauen chancengleich vertreten sein“.

„Bei der Wahl und der Bestellung von Bischöfen können die Anstrengungen intensiviert werden, getaufte Frauen und Männer in angemessener Weise an dem Prozess der Kandidatenfindung zu beteiligen“.

„Damit Frauen stärker in alle Entscheidungsprozesse einbezogen werden, könnte die DBK bei ihren Vollversammlungen kontinuierlich Frauen als Expertinnen einbinden“.

„Die Repräsentanz von Frauen in beratenden Gremien wird zu prüfen sein. Eine Repräsentanz von mindestens einem Drittel und möglichst 50 Prozent ist in allen Gremien sicherzustellen.“.

„Frauen sind in einer nennenswerten Anzahl bei den Beratungen und Entscheidungen der weltweiten Bischofsversammlungen zumindest mit Rederecht zu beteiligen“.

Frauen protestieren vor einer Kirche in Deutschland.

Ein katholischer „Feminismus“?

Dieses wirre und verschrobene Dokument legt ein katholisches „feministisches“ Denken offen. Doch das ist ein Widerspruch in sich. Der vor seinem Hintergrund und nicht von all seinen praktischen Forderungen her betrachtete feministische Anspruch ist mit der Offenbarung unvereinbar, denn er basiert auf einer antichristlichen Philosophie. Das Bemühen, eine sich als „feministisch“ verkaufende Theologie in die Kirche einzuführen, ist letztendlich nur eine weitere Abwandlung der Befreiungstheologie.

Doch wer sich von der Tradition „befreien“ will, läuft dem eigenen Untergang entgegen, denn allein Christus befreit uns, indem er uns von der Sünde erlöst. Der Modernist ist auch ein Fälscher und zwar einer von der schlimmsten Sorte: er verfälscht die göttliche Offenbarung, er zieht das Wort Gottes mit Gedanken in den Schmutz, die ihm widersprechen, und er führt die Seelen in den Irrtum.

Gott allein weiß, was mit dem Synodalen Weg geschehen wird, doch eines ist sicher: Das Böse ist in den Köpfen zahlreicher Teilnehmer schon geschehen, und in Deutschland und woanders sind die Schäden bereits erheblich. Die deutsche Kirche ist bereit für ihren einsamen Höhenflug und für ihren unvermeidlichen Absturz.