IV. Versammlung des Synodalen Weges: Ein vollzogenes Schisma (2)

Quelle: FSSPX Aktuell

Wohin führt der deutsche Synodale Weg? 

In Frankfurt fand vor kurzem die vierte und vorletzte Versammlung des Deutschen Synodalen Weges statt. Dabei zeigte sich ein Teil der Kirche in Deutschland entschlossen, einen Prozess zu vollenden, der auf ein Schisma hinauslaufen wird.  

Am ersten Versammlungstag kam es zu einem Paukenschlag, als der Text über die Sexualmoral dank der Ablehnung von 21 Bischöfen nicht angenommen wurde, wie im vorherigen Artikel berichtet wurde.

Nach der Ablehnung des Textes berichteten mehrere Bischöfe von ihrer Enttäuschung. So räumte beispielsweise der Bischof von Hildesheim, Heiner Wilmer, ein, dass es sich um einen Rückschlag für die Reformpläne der Kirche handele. Er sagte: „Ich habe für das Grundlagendokument zur Reform der katholischen Sexuallehre gestimmt und bin sehr verärgert darüber, dass die Zweidrittelmehrheit der Bischöfe nicht erreicht wurde.“ Er teilte die Enttäuschung vieler Katholiken darüber, dass der Text bei der Abstimmung am Donnerstagabend gescheitert ist. Die Reform der Sexuallehre der Kirche ist und bleibt seiner Meinung nach ein zentrales Thema. „Die Ablehnung des Grundlagendokuments durch eine Minderheit der Bischöfe ändert daran nichts“, ergänzte er und versicherte, dass er sich weiterhin für eine Erneuerung der katholischen Sexualmoral einsetzen wird. 

Am Abend, nach vielen Störungen im Zusammenhang mit dem negativen Votum, setzte die Versammlung ihren Weg in den Abgrund fort. Ein Dokument, das zur zweiten Lesung vorgeschlagen worden war, wurde mit großer Mehrheit angenommen: 92 Prozent der Delegierten und 83 Prozent der Bischöfe stimmten ihm zu. Dabei handelte sich um einen „Aktionstext“, also einen Text mit praktischer Ausrichtung. Er trägt den Titel „Neubewertung der Homosexualität in der Lehre“ und stützt sich auf den am Vortag abgelehnten Text. Auf nur drei Seiten empfehlen die Verfasser „dem Papst, eine Präzisierung und Neubewertung der Homosexualität auf lehramtlicher Ebene vorzunehmen.“ Es wird behauptet, dass „gleichgeschlechtliche Sexualität, einschließlich sexueller Handlungen, keine Sünde ist, die von Gott trennt, und nicht als schlecht an sich beurteilt werden sollte.“ Konkret fordern die Autoren eine Überarbeitung des Katechismus, insbesondere sollen „homosexuelle Handlungen“ aus der Liste der „Hauptsünden gegen die Keuschheit“ gestrichen werden. Darüber hinaus „muss die Kirche bekennen, dass sie durch ihre Lehre und Praxis in Bezug auf Homosexualität Menschen Leid zugefügt und ihre Würde verletzt hat.“ Und da „Homosexualität keine Krankheit ist, müssen die sogenannten „Konversionstherapien“ abgelehnt werden. Und schließlich: „Keine Person darf daran gehindert werden, kirchliche Aufgaben zu übernehmen oder zum Priester geweiht zu werden, und keine Person im Dienst der Kirche darf berufliche Nachteile erleiden, weil sie homosexuell orientiert ist.“  

Die vorgebrachte Begründung stützt sich auf den zeitgeistlichen Wandel und die Erkenntnisse sogenannter Humanwissenschaften. „Die hier vorgeschlagene Neubewertung gelebter Homosexualität beschreitet einen Weg, der Brücken zwischen der bestehenden Lehre und Tradition der Kirche und einer weiteren Entwicklung schlagen will.“ Damit soll auch eine Änderung der Grundordnung des kirchlichen Dienstes bewirkt werden.  Hintergrund: In Deutschland gibt es im Rahmen der kirchlichen Arbeitsverhältnisse eine Grundordnung des kirchlichen Dienstes, die die Einstellung, Behandlung und Entlassung von Mitarbeitern regelt, die bei kirchlichen Einrichtungen beschäftigt sind. Diese Regelung sieht neben Bestimmungen, die die Qualität der Arbeit betreffen, auch Maßnahmen vor, die auf dem moralischen Leben des Arbeitnehmers beruhen. Insbesondere sieht sie vor, dass ein gestörtes sittliches Leben ein Grund für eine Entlassung ist.  

Der Text, der in zweiter Lesung von der Versammlung des Synodenweges und von den Bischöfen angenommen wurde, zielt nun auf die Abschaffung dieser Bestimmungen ab. Im Namen der Menschenwürde und der sich wandelnden öffentlichen Meinung soll die Regelung nicht mehr zulassen, „dass Entscheidungen zugunsten einer legalen Form der Partnerschaft als Verletzung der Loyalitätspflichten angesehen werden und dementsprechend eine Einstellung in den kirchlichen Dienst verhindern oder zur Beendigung eines bestehenden Arbeitsverhältnisses führen“. Darüber hinaus „sollte eine Nichtdiskriminierungsklausel in die Grundordnung aufgenommen werden, die es kirchlichen Arbeitgebern untersagt, eine Person aufgrund ihrer sexuellen Identität oder der Wahl einer rechtlichen Partnerschaftsform nicht einzustellen oder einen kirchlichen Mitarbeiter aus diesen Gründen zu entlassen.“  

Schließlich müssen auch die Verordnungen zur Missio canonica in diesem Sinne geändert werden. Dasselbe gilt für die Verfahren zur Erteilung des Nihil obstat. Für den letzten Punkt wird jedoch präzisiert, dass sie „als eine Angelegenheit, die die Weltkirche betrifft, im Hinblick auf die Weltkirche geändert werden müssen.“ Mit anderen Worten: Das Dokument spricht sich gegen jegliche Bestrafung oder Diskriminierung bei der Einstellung von wiederverheirateten Geschiedenen oder homosexuellen Paaren aus. 

Schließlich endete der zweite Tag mit der Annahme des Basistextes des III. Forums über die Gleichberechtigung von Frauen in Ämtern und Funktionen in der Kirche. Der Text, der in zweiter Lesung von 92 Prozent der Delegierten und 82 Prozent der Bischöfe angenommen wurde, fordert die Gleichberechtigung der Frauen in allen Führungspositionen und den Zugang zu den geweihten Ämtern. Bemerkenswert ist bei dem Dokument die Passage: „Die institutionelle und offizielle Form der Kirche muss jederzeit gestaltet werden“, die sich direkt gegen die göttliche Verfassung der Kirche wendet. Das Mittel zu diesem Verfahren wird weiter unten genannt: „Dazu ist es unerlässlich, die verschiedenen theologischen Positionen im Hinblick auf die Gleichstellung der Geschlechter zu reflektieren, in engen Kontakt mit den Sozial-, Kultur- und Geisteswissenschaften zu treten und deren Überlegungen zur Gendertheorie konstruktiv aufzugreifen.“ 

Die Verfasser haben sich offenbar auch von der Theologie und Praxis der Orthodoxen sowie der Reformierten inspirieren lassen und nicht zuletzt von der berühmten Würzburger Synode. Sie stellen die Tradition der Kirche in Frage und stellen die endgültigen Entscheidungen über den Ausschluss von Frauen von ordinierten Ämtern wieder zur Diskussion. 

Die Versammlung des Synodenwegs schein jedenfalls beruhigt: Die „Revolution“ marschiert voran, und das Schisma - um nicht zu sagen die teilweise Häresie - verfestigt sich in den Herzen und den Beschlüssen zur praktischen Umsetzung. 

Fortsetzung folgt...