Die Synode über die Synodalität und ihr „Instrumentum laboris“ (3)

Quelle: FSSPX Aktuell

Die Untersuchung des Instrumentum laboris (IL) für die nächste Versammlung der Bischofssynode, die im Oktober stattfinden soll, kann unter verschiedenen Aspekten erfolgen. Im ersten und zweiten Artikel wurden die Erstellung des Dokuments durch die ersten beiden Synodenphasen und anschließend die empfohlene Methode für den weiteren Verlauf erörtert.

Dieser Artikel befasst sich mit den Punkten, die auf der Versammlung im Oktober zur Diskussion gestellt werden sollen. Sie werden unter den „drei vorrangigen Fragen für die synodale Kirche“ zusammengefasst: Gemeinschaft, Mission und Partizipation. 

Arbeitsblätter 

Dazu wurden „Arbeitsblätter“ erstellt, um die Unterscheidungsarbeit zu den „drei Prioritäten“ zu erleichtern. Sie müssen entsprechend der „Dynamik der Versammlung“ verstanden werden. Dieser Punkt wird weiter unten näher erläutert. 

„Die Versammlung wird nach der Methode des Gesprächs im Geist ablaufen. Dies wird es ihr ermöglichen, eine Verbindung zu der Vorgehensweise, die den synodalen Prozess charakterisiert hat, aufrechtzuerhalten, aber vor allem wird die Versammlung, indem sie die Möglichkeit gibt, diese Vorgehensweise direkt zu erfahren, deutlich machen können, wie diese Methode Teil des gewöhnlichen Lebens der Kirche und als eine geteilte Modalität werden könnte, um gemeinsam den Willen Gottes zu erkennen.“ 

Die synodale Kirche sollte also aus der Erfahrung der synodalen Versammlung hervorgehen. Wir befinden uns damit mitten in der Praxis. Die synodale Methode muss durch Erfahrung perfektioniert werden, wodurch die Kirche zweifellos definiert wird. Es geht also darum, ein Handeln zu initiieren, das das Sein definiert. Die Welt steht auf dem Kopf. 

Eine Gemeinschaft, die ausstrahlt 

Ein Teil der Arbeitsblätter im Karteikartenformat dreht sich um die Gemeinschaft. Was sind die Hauptanliegen dieser Kirche, die synodal sein soll, in unserer säkularisierten und entchristlichten Welt? 

„Die Kontinentalen Versammlungen haben mehrere Richtungen angegeben, um sich als synodale, missionarische Kirche zu entwickeln: (...) die Armen, (...) der Klimawandel, (...) Migrationsbewegungen, (...) Friedensstifter sein, (...) die Befreiung und Förderung der Armen, (...) Geschiedene-Wiederverheiratete, Polygame oder LGBT, (...) Diskriminierung aufgrund von Rasse, Stamm, Ethnie, Klasse oder Kaste, (...) Menschen mit Behinderungen“ (B 1. 1). 

Eine weitere Richtung wird durch „ein erneuertes ökumenisches Engagement“ vorgegeben. So sind „Synodalität und Ökumene […] zwei Wege, die gemeinsam beschritten werden müssen, mit einem gemeinsamen Ziel: ein besseres christliches Zeugnis. Dieses kann die Form eines gemeinsamen Lebens in einer „Ökumene des Lebens“ auf verschiedenen Ebenen annehmen, einschließlich konfessionsverbindender Ehen.“ (B 1.4) 

Zu interkonfessionellen Ehen einzuladen, ist allerdings völlig gegen die Tradition gerichtet. Doch das Schlimmste kommt erst noch. Es ist die theologische Rechtfertigung, die dafür bemüht wird. „Die Verpflichtung, eine synodale Kirche aufzubauen, hat mehrere ökumenische Implikationen: a) In der einen Taufe haben alle Christen Anteil am sensus fidei oder übernatürlichen Sinn des Glaubens (vgl. LG 12), deshalb müssen in einer synodalen Kirche alle aufmerksam angehört werden.“ (B 1.4) 

Dieser Fehler ist schwerwiegend. Die Behauptung, dass „alle Christen“ am sensus fidei teilhaben, offenbart den Kirchenbegriff der Verfasser. Sie sind nicht weit entfernt von dem „Panchristentum“, das bereits in der Enzyklika Mortalium animos verurteilt wurde. Daraus ergibt sich als Konsequenz der obligatorische Ökumenismus. 

„Alle Abschlussdokumente der Kontinentalversammlungen betonen die enge Beziehung zwischen Synodalität und Ökumene, und einige widmen ihr ganze Kapitel. Sowohl die Synodalität als auch der Ökumenismus sind in der Taufwürde des gesamten Volkes Gottes verwurzelt.“ (ebd.) 

Die synodale Kirche ist somit eine ökumenische Kirche. Sie hat den wahren Begriff der katholischen Kirche und die Theologie der Taufe verloren.  

Mitverantwortliche für die Mission 

Nun werden Gedanken zunächst im liturgischen Bereich entwickelt: „Der Synodenprozess stellt eine positive Sicht der Ämter wieder her, die die ordinierten Ämter in den größeren Rahmen der kirchlichen Ämter einbettet. (Es gibt) eine gewisse Form der Dringlichkeit, die aufkommenden Charismen und die angemessenen Formen der Ausübung der Taufämter (eingesetzte Ämter, außerordentliche Ämter und de facto anerkannte Ämter) innerhalb des Volkes Gottes zu erkennen.“ (B 2.2). 

Die Grundlage für diesen ständigen Umbruch in der Liturgie ist immer dieselbe: „Es entsteht eine gelassene Rezeption des Zweiten Vatikanischen Konzils mit der Anerkennung der Taufwürde als Grundlage für die Teilnahme eines jeden am Leben der Kirche.“  

Im Folgenden wird dies detailliert ausgeführt: 

Wie muss die Feier der Taufe, der Firmung und der Eucharistie gelebt werden, um eine Gelegenheit zu sein, die Teilnahme und Mitverantwortung aller und jedes Einzelnen als aktive Teilnehmer am Leben und an der Sendung der Kirche zu bezeugen und zu fördern? Welche Wege gibt es (...), um ein Verständnis des Dienstamtes zu fördern, das sich nicht auf das ordinierte Amt reduziert. (ebd.)  

Wann also wird die Firmung – oder sogar die Messe – von Laien durchgeführt? 

Die Frauenfrage folgt unmittelbar: „Fragen über die Beteiligung von Frauen, ihre Anerkennung, (...) die Präsenz von Frauen in Führungs- und Leitungspositionen erschienen als entscheidende Elemente bei der Suche nach einem Weg, die Mission der Kirche in einem stärker synodalen Stil zu leben.“ (B 2.3).  

Nun folgen die praktischen Vorschläge. 

„Welche konkreten Schritte kann die Kirche unternehmen, um ihre Verfahren, institutionellen Vorkehrungen und Strukturen zu erneuern und zu reformieren, um eine größere Anerkennung und Beteiligung von Frauen zu ermöglichen, auch in der Leitung, in Entscheidungsprozessen und in der Entscheidungsfindung, im Geist der Gemeinschaft und im Hinblick auf die Mission.“ (ebd.). 

Insbesondere: „Die meisten Kontinentalen Versammlungen (...) fordern, dass die Frage des Zugangs von Frauen zum Diakonat erneut geprüft wird. Kann dies in Betracht gezogen werden und wie?“ (ebd.) Werden wir demzufolge bald eine häretische Entscheidung haben?  

Eine weitere Frage, die aufgeworfen wird, ist der priesterliche Zölibat: „Ist es möglich, wie von einigen Kontinenten vorgeschlagen, Überlegungen anzustellen, ob die Disziplin über den Zugang verheirateter Männer zum Presbyterat zumindest in einigen Bereichen überprüft werden kann?“ (ebd.). 

Nun sind die Bischöfe an der Reihe: „Es gibt eine Nachfrage nach angemessenen Leitungsstrukturen, die von größerer Transparenz und Rechenschaftspflicht inspiriert sind, was sich auch auf die Art und Weise auswirkt, wie das Amt des Bischofs ausgeübt wird.“ Dies „erfordert kulturelle und strukturelle Veränderungen“ (B 2.5). 

„2) Wie fordert die Ausübung des bischöflichen Amtes die Konsultation, Zusammenarbeit und Beteiligung des Volkes Gottes an den Entscheidungsprozessen? 3) Nach welchen Kriterien kann ein Bischof hinsichtlich der Art und Weise, wie er seinen Dienst in einem synodalen Stil ausführt, beurteilt werden und sich selbst beurteilen?“ Später gerät der Papst mit der Frage „Wie sollten sich die Rolle des Bischofs von Rom und die Ausübung des Primats in einer synodalen Kirche entwickeln?“ (ebd.) unter Beschuss. 

Partizipation, Leitung und Autorität 

Im Zentrum steht die Infragestellung der Autorität, aber auch ihrer Formen in der Kirche. Es wird gefragt, „Welche Erneuerung des Verständnisses und der konkreten Formen der Ausübung von Autorität, Verantwortung und Leitung ist notwendig, um als missionarische synodale Kirche zu wachsen?“ (B 3.1). 

Praktisch heißt das: „Wie können wir uns partizipativere Entscheidungsprozesse vorstellen, die Raum für gemeinsames Zuhören und Unterscheiden lassen, gefördert von der Autorität, die den Auftrag erhalten hat, der Einheit zu dienen“ (B 3.2). 

Der nächste Punkt ist die ständig wiederholte Forderung, „die Strukturen zu ändern“. Man will Pastoral-, Diözesan- und Pfarrgemeinderäte, Räte für wirtschaftliche Angelegenheiten, Diözesan- oder Eparchialsynoden mit der Umsetzung von Mechanismen betrauen, die die Transparenz fördern und offen für die Beteiligung aller sind. (B 3.3) 

Was die wahren Absichten schließlich besonders deutlich macht, ist die folgende Frage: „Was können wir darüber lernen, wie öffentliche Institutionen und das öffentliche und zivile Recht versuchen, dem von der Gesellschaft ausgehenden Bedürfnis nach Transparenz und Rechenschaftspflicht gerecht zu werden (Gewaltenteilung, unabhängige Kontrollorgane, Verpflichtung zur Offenlegung bestimmter Verfahren, Begrenzung der Amtszeit usw.)?“ (ebd.). 

Als ob unsere Gesellschaft und unsere politischen Ordnungen vorbildlich transparent sind und als ob es in den verschiedenen modernen Demokratien keinerlei Wählertäuschungen, Absprachen jeglicher Art gibt ... Ein Detail hat man bei dem Ansinnen ganz offensichtlich vergessen: Die göttliche Verfassung der Kirche wurde uns von Jesus Christus gegeben, der Gott ist, und sie ist nicht reformierbar. 

Der letzte Punkt, der angesprochen wurde, betrifft die Autorität der Bischofskonferenzen und der Bischofssynode im Besonderen. Immerhin zwei Institutionen, die keine Grundlage in der Heiligen Schrift oder der Tradition haben und die von sich aus und ihrem Wesen nach nur Ratgeberqualität besitzen. 

Die Versammlung wird noch abgehalten werden, aber das „Instrumentum laboris“ ist schon allein durch seinen Inhalt eine Provokation und der offenkundige Versuch revolutionärer Umgestaltung. Keinerlei Fragen werden abgelehnt oder zurückgewiesen, nicht einmal die, die an sich schon häretisch sind oder potenziell die von Gott in seiner Kirche errichtete Ordnung zerstört. Das lässt die Zukunft der Kirche in wenig hoffnungsfrohem Licht erscheinen.