Warnung aus Rom – Brief an deutsche Bischöfe

Quelle: FSSPX Aktuell

Kardinal Arthur Roche

Der Präfekt des Dikasteriums für den Gottesdienst und die Sakramentenordnung, Kardinal Arthur Roche, hat am 29. März 2023 einen siebenseitigen Brief an den Vorsitzenden der Deutschen Bischofskonferenz (DBK), Erzbischof Georg Bätzing, geschrieben, um die deutschen Bischöfe zu warnen.

Der Zweck des Schreibens ist es, die DBK vor Praktiken zu warnen, die nicht mit der Lehre der Kirche oder dem aktuellen Kirchenrecht vereinbar sind. Dabei handelt es sich um Praktiken, die von der letzten Versammlung des Synodalwegs Anfang März gebilligt wurden. 

Der Präfekt des Dikasteriums für den Gottesdienst verweist auf das geltende liturgische Recht, das es nur Klerikern erlaubt, während der Messe zu predigen. „Es handelt sich nicht um einen Ausschluss der Laien oder eine Verneinung des Rechts und der Pflicht jedes Getauften, das Evangelium zu verkünden, sondern vielmehr um eine Bestätigung der Besonderheit dieser Form der Predigt, die die Homilie darstellt“, stellt er klar. 

Es geht nicht darum, Ungleichheiten zwischen den Getauften zu schaffen, sondern anzuerkennen, „dass es vom Geist gemachte Unterscheidungen gibt, die verschiedene, unterschiedliche und sich ergänzende Charismen hervorbringen“, heißt es in dem Schreiben weiter. Aufgrund des Weihesakraments ist der geweihte Amtsträger sowohl für die Verkündigung des Wortes als auch für die Ordination verantwortlich. 

„Wort und Sakrament sind untrennbare Wirklichkeiten und, insofern sie nicht nur der formale Ausdruck der Ausübung der „sacra potestas“ [der heiligen Macht] sind, sind sie nicht trennbar und können nicht delegiert werden“, schließt er. 

Kardinal Roche schlägt vor, dass die von Laien erworbenen Fähigkeiten für den Katechismus und andere Formen der Predigt außerhalb der liturgischen Feier genutzt werden sollten. 

Ein Text, der bei der letzten Versammlung des Synodenweges am 11. März verabschiedet wurde, verlangt von den deutschen Bischöfen eine grundsätzliche Zustimmung zur „Einführung der außerordentlichen Taufspendung gemäß can. 230 § 3 CIC 1983“. Mit anderen Worten, auf gewöhnliche Weise zu erlauben, was Gegenstand außergewöhnlicher Fälle ist. 

Kardinal Roche verweist diesbezüglich auf das geltende Recht, das die Taufe durch Laien nur im Falle der Abwesenheit oder Verhinderung eines Klerikers vorsieht. Diese Bedingung ist erfüllt, wenn ein Geistlicher nicht innerhalb eines Monats erreicht werden kann. Solche Umstände „scheinen in keiner Diözese im Bereich der Deutschen Bischofskonferenz zu existieren“, fügt er hinzu. 

Außerdem weist Erzbischof Roche in seinem Schreiben darauf hin, dass der ökumenische Taufritus für Kinder aus konfessionsverschiedenen Familien, der 2021 von einigen deutschen Diözesen und einigen evangelischen Landeskirchen veröffentlicht wurde, nicht genehmigt wurde und daher nicht verwendet werden kann. 

Schließlich erinnert Kardinal Roche an die Regeln für die Übersetzung liturgischer Texte, die „getreu und angemessen“ sein und dem Heiligen Stuhl zur „Anerkennung“ oder Approbation übermittelt werden müssen. 

Reaktionen in Deutschland 

Im Namen der Bischofskonferenz teilte ein Sprecher am Donnerstag mit, dass man weiterhin den Dialog mit Rom suchen werde, so wie es der Brief selbst nahegelegt habe. 

Die Pressesprecherin des Zentralkomitees der deutschen Katholiken (ZdK) erklärte, dass das Komitee den Brief aus Rom begrüße. Sie erklärte jedoch, dass die Praxis der deutschen Kirche bereits weiter fortgeschritten sei als die derzeitige kirchliche Lehre über Taufe und Predigt: „In einigen Jahren wird sich niemand mehr ernsthaft dagegen wehren können.“ 

Die Predigt durch Laien wird zumindest in einigen Diözesen seit Jahren toleriert. In der Diözese Rottenburg-Stuttgart gibt es dies seit 1999 auf Betreiben des damaligen Bischofs Walter Kasper. Ende 2022 setzte der derzeitige Bischof von Rottenburg, Gebhard Fürst, ein Dekret in Kraft, das es Laientheologen erlaubt, die Taufe zu spenden. 

Im Frühjahr hatte die Diözese Essen bereits die ersten Pastoral- und Gemeindereferenten mit der Spendung der Taufe beauftragt. Im Schweizer Bistum Basel taufen Laien bereits seit Jahren und ab 2019 auch in Gemeinden, die nicht von Laien geleitet werden. Die Liste erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit. 

Die Frage, die die Katholiken sich stellen müssen, ist : Wie weit wird der Kardinal gehen, um die deutschen Bischöfe in die Schranken zu weisen? Die ersten Reaktionen lassen keinen Zweifel daran, dass die Bischöfe und Gläubigen in Deutschland gewillt sind, ihren Synodalen Weg weiter zu verfolgen und umzusetzen. 

Es wird weitaus schwieriger sein, die deutschen Bischöfe auf Linie zu bringen, als mit doppelten Schlägen auf die Priester und Gläubigen, die den traditionellen Ritus besuchen, einzuschlagen. Bisher hat keine der römischen Interventionen – weder vom Papst noch von der Kurie – seit Beginn des Synodalen Weges eine Wirkung gezeigt, mit Ausnahme einer Änderung der Statuten.  

Die Wirksamkeit dieser Aktion wird ein Prüfstein für die tatsächliche Stärke der Kurie und des Präfekten des Dikasteriums für den Gottesdienst und die Sakramentenordnung insbesondere gegenüber dem deutschen Episkopat sein.