Der Senat Pakistans will den Missbrauch der „Blasphemie“-Gesetze verhinden

Quelle: FSSPX Aktuell

Senat von Pakistan

Der Ständige Ausschuss für Menschenrechte des pakistanischen Senats gab bekannt, dass sich derzeit 179 Bürgerinnen und Bürger wegen sogenannter „Blasphemie“ in Haft befinden und auf ein Gerichtsverfahren warten. Darüber hinaus wurden 17 Personen bereits wegen Blasphemie verurteilt und warten auf ein zweites Verfahren.

Diese Zahlen wurden von der Nationalen Menschenrechtskommission Pakistans, die die Daten gesammelt und verarbeitet hat, als „verstörend“ bezeichnet. Sie wurden nach einem Vorfall im August in Jaranwala, einer Stadt im nordöstlichen Punjab, veröffentlicht, bei dem ein Mob mehrere Häuser und Kirchen zerstörte, nachdem zwei Christen wegen Blasphemie angeklagt worden waren. 

Senator Walid Iqbal, Vorsitzender des ständigen Senatsausschusses für Menschenrechte, verlangte nähere Informationen zu den Fällen von Blasphemie. Er forderte die Bildung eines nationalen Koordinierungsausschusses innerhalb des Menschenrechtsministeriums. Er würde gerne Standardverfahren für den Umgang mit Problemen entwickeln, die Minderheitengemeinschaften Leid zufügen und ungerechte „Kollektivstrafen“ verhängen. Senator Iqbal äußerte sich besorgt über „den Missbrauch von Blasphemie-Gesetzen als Mittel zur Lösung persönlicher Probleme.“ 

Die Kommission ist entschlossen, Maßnahmen zur Verhinderung des Missbrauchs zu prüfen und wird zu diesem Zweck einen Gesetzentwurf in Erwägung ziehen. 

Zwei Freilassungen gegen Kaution 

In diesem Zusammenhang konnte die christliche Gemeinschaft eine gute Nachricht empfangen: Kiran Bibi und Shaukat Masih, die vor einem Monat in Lahore in einen umstrittenen Blasphemie-Fall verwickelt waren, wurden am 18. Oktober gegen Kaution freigelassen. 

Der Fall ging auf eine Klage zurück, die am 8. September gemäß Artikel 295-b des Blasphemiegesetzes eingereicht worden war, der die „Schändung des Heiligen Korans“ unter Strafe stellt und harte Strafen vorsieht – darunter lebenslange Haft oder die Todesstrafe. Der Kläger, der Muslim Muhammad Tamoor, behauptete, er habe Seiten aus dem Koran gefunden, die im Müll des Hauses des christlichen Ehepaars entsorgt worden waren.  

Der Richter stellte fest, dass der Kläger nicht persönlich Zeuge des mutmaßlichen Verbrechens der Angeklagten gewesen war. Eine Untersuchung vor Ort legte nahe, dass die minderjährigen Kinder des Paares einige Seiten aus einem islamischen Lehrbuch für die achte Klasse weggeworfen hätten. 

Das Gericht erinnerte daran, dass eine der Grundvoraussetzungen für Blasphemievorwürfe die vorsätzliche Beschädigung des Korantextes ist und dass in diesem speziellen Fall dieses entscheidende Element zu fehlen schien, selbst wenn es keine Augenzeugenberichte gab. Das Gericht gab daher dem Antrag auf Freilassung gegen Kaution statt und ordnete weitere Ermittlungen an. 

Nasir Saeed, Direktor der NGO Centre for Legal Aid, Assistance and Settlement, kommentierte: „Dies ist eine historische Entscheidung, die unterstreicht, wie wichtig es ist, die Fakten zu ermitteln und dafür zu sorgen, dass die Gerechtigkeit siegt. Die Gerichte lehnen Anträge auf Kaution häufig ab und lassen unschuldige Angeklagte ohne Beweise im Gefängnis zurück. Angemessene Änderungen der Blasphemiegesetze sind notwendig, um zu verhindern, dass unschuldige Menschen für Verbrechen leiden müssen, die sie nicht begangen haben.“ 

Die Nachricht ist natürlich grundsätzlich erfreulich. Es wäre jedoch erstaunlich, wenn der Senat oder die Menschenrechtskommission Pakistans angesichts des muslimischen Drucks von der Straße ein befriedigendes, dauerhaftes Ergebnis erzielen würden. Denn der Einfluss der Muslime ist groß, immerhin ist Pakistan, das sich 1947 von Indien abspaltete, seit 1956 eine islamische Republik.