Erzbischof Lefebvre: Warum Kollegialität?

Quelle: Distrikt Deutschland

Warum die Kollegialität? Um dieses jeder Amtsgewalt widersprechende Prinzip einzuführen, sei es jener des Papstes, der Bischöfe oder eines Pfarrers, weil man immer die Untergeordneten um Rat fragen und die „Basis“ an der Ausübung der Amtsgewalt beteiligen muss.

Das ist aber sehr schwerwiegend, vor allem in der heiligen Kirche, in der die Amtsgewalt eine persönliche ist. So kommt zum Beispiel die Amtsgewalt des Papstes unmittelbar von Gott auf seine Person, denn die Kardinäle designieren ihn nur, sie verleihen ihm aber nicht die Amtsgewalt an sich. Desgleichen erhält der Bischof die Amtsgewalt über seine Diözese durch die Bischofskonsekration. Ebenso wird der Pfarrer zum Haupt seiner Pfarre ernannt. Er erhält seine Amtsgewalt von oben, nicht von seinen Pfarrkindern. Er erhält seine Amtsgewalt von Gott, weil er an der Autorität Gottes teilhat. [...] Wie oft sehen wir uns heute mit unserem Ansuchen an den Heiligen Vater von den römischen Kongregationen an die Bischofskonferenz verwiesen. Sie wird so zu einer Schutzwand zwischen den Bischöfen, den Priestern, den Gläubigen und dem Papst, während früher der Papst der Vater aller war und der geringste der Laien ihm schreiben konnte und eine Antwort erhielt und so wusste, dass man seine Sache anhörte und studierte. Aber heute können sich nicht einmal mehr die Bischöfe unmittelbar an den Papst wenden, man antwortet ihnen, sie mögen sich an die Bischofskonferenz wenden. Die Bischofskonferenz ist aber keine göttliche Institution, und wenn man derartige demokratische Organe einführt, hat man wahrhaft die Ausübung der göttlichen Autorität im Innern der Kirche zerstört.